Bildung ist keine Ware
Bildung ist keine Ware, sondern ein Grundrecht. Sie beeinflusst maßgeblich den Weg, den Menschen im Leben gehen, und darf nicht von finanziellen Zwängen abhängen. Sie muss allen gleichermaßen zugänglich sein. Das Bildungssystem in Sachsen bedarf in jeder Hinsicht und auf allen Ebenen konsequenter Reformen. Wir benötigen mehr Personal in Kitas, Schulen und Universitäten. Längeres gemeinsames Lernen ist ein Gebot der Stunde. Allen Menschen muss lebenslanges Lernen möglich sein. Sport verbindet und soll daher allen ermöglicht werden.
Für längeres Gemeinsames lernen!
Anstatt schon nach Klasse 4 auseinanderzugehen, sollen überall dort, wo dies Eltern, Schüler, Lehrer sowie die Schulträger wünschen, Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden. An dieses Votum der Experten vor Ort soll dann das Kultusministerium gebunden sein. Nach dem Vorbild Thüringens wird mit diesem „Optionalen Modell“ die sächsische Schullandschaft keineswegs umgestürzt, wohl aber ergänzt und weiterentwickelt. Damit würde die unsinnige und erzwungene Trennung der Kinder nach Klasse 4 beendet und der Druck von Eltern und Kindern genommen werden, sich viel zu frühzeitig für die weitere Schullaufbahn zu entscheiden. Eine repräsentative Umfrage des Emnid-Instituts im Jahr 2017 hatte ergeben, dass zwei Drittel der Eltern in Sachsen die bislang übliche Aufteilung der Kinder nach Klasse 4 ablehnen.
Sachsen würde mit der Gemeinschaftsschule ein Modernisierungsdefizit beseitigen und den international üblichen Standard erreichen. Andere Staaten haben das gegliederte Schulwesen längst durch „integrierte Systeme“ ersetzt. Die meisten Staaten arbeiten erst ab der Sekundarstufe II mit Formen der äußeren Differenzierung. Sie schneiden deswegen in internationalen Vergleichsstudien weitaus besser ab. Den Einwand, dass eine individuelle Förderung durch ein längeres gemeinsames Lernen verhindert werde, widerlegt die Praxis in den anderen Ländern.
Bildung: Unsere Themen
Bildung: Unsere Forderungen
- Gebührenfreie Bildung von der frühkindlichen Bildung und Betreuung über Schule, Studium, Berufs- und Weiterbildung durch eine bessere finanzielle Ausstattung öffentlicher Bildungsinstitutionen.
Kita / Kindergarten:
- Kita: ausreichend Betreuungsplätze schaffen, wohnortnah und barrierefrei.
- Ausbau der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung an staatlichen Berufsfachschulen sowie der Pädagogik an Fachhochschulen.
- Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden.
Schule:
- Gmeinsames Lernen aller Kinder bis einschließlich Klasse 8 einführen.
- Senkung der Klassengrößen auf maximal 20 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.
- Bereitstellung von ausreichend Fachkräften in der schulpsychologischen Betreuung, Schulsozialarbeit sowie Betreuungspersonal für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen.
- Zügige Erweiterung der schulischen Betreuung hin zu Ganztagsschulen.
- Verwirklichung der Forderung nach inklusiver Bildung.
Ausbau der Förderinfrastruktur, um Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse bestmögliche Förderbedingungen bieten zu können:
Gewährleistung der Schulautonomie bezüglich Schulprofil, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsablauf: - Schulgesetzentwicklung unter Einbezug aller Beteiligten im Rahmen eines bildungspolitischen Runden Tisches.
- Abschaffung der Beurteilungen von Schülerinnen und Schülern im Musik‑, Kunst und Sportunterricht.
- Gewährleistung einer demokratisch und transparent erarbeiteten Schulnetzplanung unter Einbezug beteiligter Akteurinnen und Akteure.
- Demokratisierung der Schule und der schulinternen Prozesse.
- Ausweitung der Entscheidungskompetenzen der Schulkonferenz.
- Einheitlich lange und gleichermaßen hochwertige Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer sowie einheitliches und gleich langes Referendariat, unabhängig von der Schulform und Schulstufe.
- Per gesetzlicher Regelung wird das bilinguale 2‑plus-Konzept Planungssicherheit erhalten und den demokratisch legitimierten sorbischen Vertretungen bei Schulangelegenheiten Mitspracherecht garantiert.
Ausbildung:
- Erhalt des dualen Systems als Regelfall in der Berufsausbildung.
- Förderung der beruflichen Erstausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit über das 25. Lebensjahr hinaus ermöglichen.
- Einführung einer „Landes(nach)ausbildungsinitiative“ für junge Menschen ohne Berufsabschluss.
Weiterbildung und Bildungsurlaub:
- Sicherung eines breiten Spektrums von Bildungsangeboten für Erwachsene sowie langfristiger Planungssicherheit durch Bereitstellung notwendiger Landesmittel.
- Verabschiedung eines Bildungsurlaubsgesetzes mit der Möglichkeit fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr für Fort- und Weiterbildungsangebote nutzen zu können.
- Einrichtung flächendeckender, trägerunabhängiger und personenbezogener Beratungsstellen zur Unterstützung bei der Suche nach Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Hochschulen:
- Stärkere finanzielle Unterstützung von Lehre und Forschung für eine qualitativ hochwertige Forschung und Lehre sowie attraktive Arbeits- und Studienbedingungen.
- Stärkung der Selbstverwaltung öffentlicher Hochschulen und Studentenwerke.
Staatliche Unterstützung von universitären Kompetenzschwerpunkten bei gleichzeitigem Erhalt der Volluniversitäten. - Planungssicherheit schaffen durch mehrjährige Hochschulrahmenverträge.
- Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, dabei insbesondere die Abschaffung der Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft.
- Demokratisierung der Hochschulen durch Ausbau der Rechte von Senaten und Fakultätsräten bei gleichzeitiger Entmachtung von Hochschulräten.
- Einschränkung privatwirtschaftlicher Tätigkeiten von Hochschulen.
- Bildung von Ethikkommissionen mit Mitspracherechten bei der Annahme von Drittmitteln.
- Staatliche Zuschüsse an Hochschulen mindestens auf Niveau des Bundesdurchschnitts erhöhen.
- Der Freistaat Sachsen setzt sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Kooperationsverbots sowie für ein dauerhaftes Engagement des Bundes in der Grundfinanzierung der Hochschulen und Studentenwerke ein.
- Ausweitung der Geltung von Tarifverträgen und des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes auf alle Hochschulbeschäftigen.
- Definition von Mindeststandards für die Laufzeit befristeter Arbeitsverträge für Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler.
- Abschaffung von Leistungszuschlägen in der Professurbesoldung.
- Erweiterung der Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie Aufnahme der Frauenförderung in die Zielvereinbarungen.
- Umsetzung umfassender Barrierefreiheit an Hochschulen.
- Gleichwertige Anerkennung von beruflicher und schulischer Bildung beim Hochschulzugang.
- Möglichkeit eines zweisemestrigen Orientierungsstudiums, welches nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird.
- Aufhebung aller Zugangsbeschränkungen zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen.
- Abschaffung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem SMK und der Bundeswehr.
Sport:
- Bessere Verzahnung von Breiten- und Leistungssport fördern.
- Bestehende Strukturen der Talentförderung in den sächsischen Stützpunkten aufrechterhalten und weiter ausbauen.
- Förderung des Vereinssports samt intensiver Unterstützung der Sportvereine bei der Qualifizierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
- Erhalt und Ausbau von Sportstätten für den Schul- und Vereinssport.