Kindergarten: Teilhabe an Bildung von Anfang an
Mit dem „Sächsischen Bildungsplan – ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege“ liegt ein modernes, wissenschaftlich fundiertes und in vielem mit unseren Vorstellungen übereinstimmendes Konzept für die Phase der frühkindlichen Bildung bis hin zum Übergang in die Schule vor. Ein gemeinsames Aufwachsen, Spielen und Lernen in der Kita erfordert, dass ausreichende Kapazitäten an Betreuungsplätzen in kleinen Gruppen, in wohnortnahen und barrierefreien Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Das System der Kindertagesbetreuung steht komplexen Anforderungen gegenüber. Beim Ausbau von Betreuungsplätzen im frühkindlichen Bereich gibt DIE LINKE. Sachsen den Krippen Vorrang vor dem weiteren Ausbau der Kindertagespflege.
Zeitliche Zugangsbeschränkungen für Kinder von Nichterwerbstätigen wollen wir durch eine Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) unterbinden. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz soll auf Kinder mit Beeinträchtigungen ausgeweitet werden. Angebote der Kindertagespflege sollen in ein geregeltes und transparentes Vertretungssystem der Kommune eingebunden sein.
Familienfreundliche Kindertagesbetreuung heißt neben inhaltlicher Vielfalt, fachlicher Beratung und bedarfsgerechten Öffnungszeiten außerdem, Plätze sowohl wohnortnah als auch in der Nähe von Arbeitsplätzen vorzuhalten und so dem Wunsch und dem Wahlrecht der Eltern gerecht zu werden. DIE LINKE. Sachsen setzt sich in den Kommunen dafür ein, dass alle Kitas die Herausforderungen der Migration und Inklusion im Sinne eines gleichberechtigten und selbstbestimmten Zusammenlebens gut bewältigen können.
Wir benötigen dringend eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation. DIE LINKE. Sachsen fordert dabei mittelfristig eine Absenkung des Betreuungsschlüssels auf 1:4 in der Krippe, 1:10 im Kindergarten und 1:17 im Hort. Das Sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKindertagesstättenG) ist so zu ändern, dass Zeiten für Entwicklungsdokumentationen und Elternberatung, für pädagogische Vor- und Nachbereitung sowie für Krankheits‑, Fortbildungs- und Urlaubstage in die Berechnung des Betreuungsschlüssels mit einbezogen werden. Erzieherinnen und Erzieher, die sich in der berufsbegleitenden Ausbildung befinden, sollten nicht vor dem 3. Ausbildungsjahr auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden.
Wir werden kurzfristig die jährliche Kita-Pauschale von 1.875 Euro pro Kind auf mindestens 2.400 Euro anheben. Langfristig ist die Kita-Pauschale zu dynamisieren, um die zu erwartenden steigenden Personal- und Betriebskosten für die Kommunen finanzierbar zu machen.
Der Hort in seiner ambivalenten Stellung als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und Betreuungseinrichtung an Schulen bedarf einer besseren Verzahnung mit den Grundschulen und konzeptionellen Einbindung in eine rhythmisierte Ganztagsschule.
Neben den notwendigen Veränderungen des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes und der Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen ist auch dem drohenden Mangel an pädagogischen Fachkräften zu begegnen. Dies wollen wir mit einem Ausbau und – angesichts neuer und vielfältiger Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung – mit einer Reform der Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher an den staatlichen Berufsfachschulen und der Kindheitspädagogik an den Fachhochschulen erreichen. Beide Ausbildungen sollen zudem stärker miteinander verzahnt werden.
Die in Sachsen geltende Fachkräfteverordnung darf nicht zugunsten des Betreuungsschlüssels aufgeweicht werden, soll jedoch in Zukunft die Bildung multiprofessioneller Teams in den Kitas ermöglichen.
Die Ausbildung von Sozialassistentinnen und ‑assistenten als Zugangsvoraussetzung zur Erzieherinnen- und Erzieherausbildung wollen wir ersetzen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulreife in Verbindung mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr.