Wir fordern mehr Inklusion im Bildungsbereich
2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) in Deutschland in Kraft. Deutschland verpflichtete sich mit der Ratifizierung zur regelmässigen Berichterstattung über den Stand der UNBRK in Deutschland. Die inklusive Bildung stellt dabei einen wichtigen Punkt dar. 2015 wurde dabei das erste mal von Deutschland berichtet. Zu diesem Zeitpunkt zeigte sich der UN-Ausschuss besorgt darüber, das ein Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in Förderschulen beschult werden.
Der Ausschuss empfahl im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen.
Im Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 21.09.2018 wurde Deutschland zwar bescheinigt ein inklusives Bildungssystem stärker vorangebracht zu haben, allerdings stellte man auch einen Trend zur Skepsis gegenüber inklusiver Bildung in Deutschland fest.
Wir mussten leider auch im Ergebnis unserer Fachveranstaltung zur inklusiven Bildung am 24.11.2018 für Sachsen diesen vom Deutschen Institut für Menschenrechte wahrgenommenen Trend bestätigen.
In Sachsen sind nach wie vor Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf sowohl im Bereich hören und sehen als auch im Bereich geistige Entwicklung verstärkt in Förderschulen. Ein positiverer Trend zeichnet sich hingegen bei dem sonderpädagogischen Förderbedarf emotionale Entwicklung zu verzeichnen, wo diese Schüler vermehrt in Regelschulen Sachsens integriert wurden.
Das kann von uns als LAG selbstbestimmte Behindertenpolitik nicht positiv für den Freistaat Sachsen bewertet werden. Zumal ja erst die sächsische Schulgesetznovelle in Kraft getreten ist, wo man sich nach wie vor zu seinem sehr ausgrenzenden gegliederten Schulsystem mit den vielen Förderschulen bekennt.
Wir fordern die Sächsische Staatsregierung auf:
- schnellst möglich die Anstrengungen für inklusives sächsisches Bildungssystem weiter voranzutreiben.
- Die Schulintegrationsverordnung von 2010 im Sinne eines inklusiven Schulsystems zu reformieren.
- Die Bewusstseinsbildung von Fachkräften und Eltern zur inklusiven Bildung stärker voranzubringen.
- Regelschulen barrierefrei und damit inklusiv umzubauen/ umzugestalten.
- Die große Zahl an Förderschulen auf ein Minimum zu reduzieren und schrittweise abzuschaffen.
Im Artikel 24 der UNBRK ist klar vorgegeben, das ein inklusives Bildungssystem etabliert werden soll. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung dieses Übereinkommens dazu auch verpflichtet.
Wir sehen das als unabdingbar an. Denn nur ein inklusives Bildungssystem kann eine Gewähr dafür sein, dass perspektivisch und dauerhaft Inklusion in unserer Gesellschaft verankert werden kann.
Die Gelder, die zur Etablierung eines inklusiven Bildungssystems jetzt im Sächsischen Staatshaushalt eingeplant und ausgegeben werden müssen, sparen aus unserer Sicht perspektivisch Geld. Eine noch teurere Doppelstruktur muss vermieden werden.
Der Sprecher_inrat der LAG selbstbestimmte Behindertenpolitik DIE LINKE Sachsen vom 24.11.2018