Gesundheit – für eine wohnortnahe medizinische Versorgung!
Der Landesvorstand hat am 7. Dezember 2018 Schwerpunkte für die Kommunalwahlen 2019 beschlossen. Einer der Schwerpunkte ist Gesundheit.
Durch den Mangel an Haus- und Fachärzten sowie die Schließung von Arztpraxen und Krankenhäusern kommt es nicht nur zu längeren Wegen und langen Wartezeiten. Die Grundversorgung im Gesundheitsbereich ist gefährdeter denn je. Der Altersdurchschnitt insbesondere der Haus‑, aber auch der Kinderärzte ist überdurchschnittlich hoch. Die Suche nach einer Nachfolgerin/einem Nachfolger gestaltet sich schwierig; nicht selten muss die Praxis wegen mangelnder Angebote geschlossen werden.
Nur eine gesundheitspolitische Kehrtwende kann die Situation nachhaltig verbessern. Viel Ermessensspielraum haben die Kommunen zwar nicht, den gilt es jedoch voll auszuschöpfen.
Eine besonders enge Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung, die für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung zuständig ist, ist unerlässlich. Nur so können die Besonderheiten von Städten und Gemeinden hervorgehoben und über rein statistische Vorgaben hinaus gedacht werden. Kooperation statt Konkurrenz soll die Versorgung prägen und Patientinnen und Patienten wieder in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems rücken. In Abstimmung mit den Kommunen und mit Augenmerk auf Infrastruktur, Erreichbarkeit und Sinnhaftigkeit sollten Ansiedlungen von Ärztinnen und Ärzten angestrebt werden. Auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann jede Gemeinde oder Stadt Einfluss nehmen, denn diese Faktoren sind entscheidender denn je für die Entscheidung eines Arztes, sich in einer Gemeinde oder Stadt niederzulassen.
Die Erarbeitung von Konzepten zur Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen Versorgung, deren Grundlage eine stadteilbezogene Analyse bzw. bezogen auf einzelne Gemeinde der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der allgemeinen medizinischen Versorgung vornimmt, kann weitere Bedarfe ermitteln. Dabei sollen weitere Bereiche der Gesundheitsversorgung einbezogen werden, also Physiotherapie, Psychotherapie, andere Heilberufe sowie die pflegerische Versorgung, um eine an der Kommune orientierte Bedarfsplanung vornehmen zu können.
Die Schaffung von Gemeinschaftspraxen und Ärztehäusern sowie die Gründung und Betreibung kommunaler Versorgungszentren muss noch besser unterstützt werden. Nicht nur auf dem Land sollen Polikliniken mittelfristig zu einem Rückgrat der ambulanten Versorgung werden. Die Unterstützung bei Gründung eines Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin, wie es ihn in einigen Regionen schon gibt, ist unerlässlich. Er flankiert Ärztinnen und Ärzte während ihrer langjährigen Weiterbildung. Die Zusammenarbeit sächsischer Kliniken außerhalb der Universitätskliniken mit den medizinischen Fakultäten kann Studentinnen und Studenten an die Region binden.
Vor allem die unterversorgte ländliche Region braucht Lösungen zur möglichst wohnortnahen Versorgung und Betreuung. So kann ein gefördertes Gemeindeschwesternprogramm „Schwester Agnes“ durch die Übernahme nichtärztlicher Tätigkeiten Ärztinnen und Ärzte entlasten. Auch fahrende, gut ausgestattete Praxen bringen das Angebot zu den Menschen hin. Umgekehrt kann ein Shuttle-Service den Anfahrtsweg für Patientinnen und Patienten eines Dorfes übernehmen, vor allem, wenn der ÖPNV nicht ausreichend sichergestellt oder die Mobilität der Patientinnen und Patienten eingeschränkt ist.
Den Verkauf von weiteren Krankenhäusern in Landes- und kommunalem Eigentum muss abgelehnt werden. Die weitere duale Finanzierung der Krankenhäuser ist durch eine höhere Investitionspauschale des Landes zu sichern. Krankenhäuser müssen sich, besonders im ländlichen Raum als Zentren der medizinischen Versorgung etablieren und nicht mehr vorhandene ambulante Angebote ersetzen. Die müssen vor allem die Notfallversorgung garantieren und brauchen eine angemessene finanzielle Ausstattung.
Außerdem bekämpfen wir den Pflegenotstand unter anderem durch die Schaffung kommunaler Pflegeeinrichtungen. Wir setzen uns zusätzlich für die Verbesserung der Personalausstattung in den Krankenhäusern, SeniorInnen- und Pflegeheimen ein. Für Pflegedienste und dessen Mitarbeiter setzen wird uns für Ausnahmegenehmigung und Parkerleichterungen ein.