Verfassungswidrige Wahlrechts-Auschlüsse
von Kathleen Noack, Inklusionsbeauftragte DIE LINKE. Sachsen
Über 80.000 Menschen sind derzeit vom Wahlrecht ausgeschlossen. Da gegenwärtig geltende Regelungen zum Wahlrecht von geistig behinderten Menschen und Menschen für die ein Betreuer bestellt wurde, nichts mit Demokratie zu tun haben, war es längst überfällig, was in den letzten Tagen passiert ist. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies endlich für verfassungswidrig.
In anderen europäischen Ländern gibt es keinen Wahlrechtsausschluss. Deutschland aber schließt Menschen aus, die wegen kognitiven Einschränkungen unter gesetzlicher Betreuung stehen. Warum? Was ist mit den Menschen, die an Demenz erkrankt sind, durch alle Raster fallen und für die Briefwahl beantragt wird? Wer macht da das Kreuzchen und wo und warum?
Man könnte meinen, dass Menschen mit kognitiven Einschränkungen sich vor allem für die Parteien entscheiden würden, die sich für Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen? Wird darin das Problem gesehen, weshalb sie bislang nicht wählen dürfen?
Menschen die in betreuten Wohngruppen oder Einrichtungen leben wissen oft gar nicht, wie und was man wählen kann. Nachvollziehbar ist, dass deren Betreuer es kaum schaffen können, ihnen zu erklären, was und wer bei welcher Wahl gewählt wird und welche Parteien welche Positionen vertreten.
Es ist wichtig, dass die Parteien selbst dafür sorgen, allen Menschen Ihre Inhalte nahezubringen, barrierefreie Informationsveranstaltungen anbieten oder sich auch in Einrichtungen, wo Menschen mit Behinderungen leben, vorstellen. Dabei sollten Programme in einfacher Sprache formuliert, und Fragen für alle verständlich beantwortet werden.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben dürfen. Dazu gehört die Möglichkeit, zu wählen.