Gebhardt / Dannenberg: LINKE fordert Staatsvertrag zur Finanzierung des Strukturwandels – Sicherheit für Menschen in der Lausitz!
Zum heutigen Beschluss eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen durch das Bundeskabinett erklären die Spitzenkandidatin der Brandenburger LINKEN für die Landtagswahl, Kathrin Dannenberg und der Spitzenkandidat der Sächsischen LINKEN für die Landtagswahl, Rico Gebhardt:
„Die im Kommissionsbericht und dem vom Bund im beschlossenen Eckpunktepapier zugesagten Strukturmittel in Höhe von 40 Mrd. Euro müssen in einem Staatsvertrag rechtlich fixiert werden. Der bisherige Gesetzentwurf sieht zunächst bis 2023 jährlich nur 500 Mio. € als zusätzliche Verstärkungsmittel für die Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes vor. Der weitere Verweis, dass die darüber hinaus erforderlichen Mittel ‚durch Umschichtungen innerhalb des Gesamthaushalts‘ sichergestellt werden sollen, ist nicht zielführend für die von uns eingeforderte Sicherheit und Verlässlichkeit des Gesamtpaketes.
Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf sind gerade mal ein Viertel der Zusagen des Bundes gesetzlich abgesichert. Das reicht uns nicht. Mit einem Staatsvertrag und Sonderergänzungszuweisungen könnten die für die Strukturentwicklung notwendigen Finanzhilfen den jährlichen Debatten über den Bundeshaushalt entzogen und verstetigt werden. Das gebe nicht nur dem Lausitzer Revier, sondern allen Revierregionen die nötige Planungssicherheit.
Darüber hinaus greift die Beschränkung auf die Förderung von Investitionen in Infrastruktur, Wirtschaft und Technologie zu kurz. Die Lausitzerinnen und Lausitzer müssen bei der Strukturentwicklung mit einbezogen werden. Deshalb fordern wir Regionalbudgets, über welche die lokalen und regionalen Akteure selbst mitbestimmen können. Dazu gehört für uns auch die Förderung und der Erhalt sorbischer Sprach- und Kulturräume. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, um ihre Ideen umzusetzen und sie selbst entscheiden zu lassen, wie sich die Lausitz entwickeln soll.
Ein weiterer Kritikpunkt ist für uns, der vom Bund vorgesehene Eigenanteil von 10 Prozent für Land und Kommunen. Gerade für die Kommunen stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Wenn dies so bleibt, müssen Brandenburg und Sachsen prüfen, inwieweit das Land die finanzschwachen Kommunen finanziell unterstützen kann.“