Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Arbeitsgemeinschaft der Geschäftsführer*innen der Sächsischen Studierendenwerke
Frage 1:
Wie steht Ihre Partei zum Hochschulentwicklungsplan 2025 (insbesondere zur gezielten Absenkung der Studierendenzahl) und welche Vorschläge zur Kompensation der damit verbundenen Ergebnisverschlechterung für die Studentenwerke haben Sie?
Antwort:
Wir empfinden die Deckelung der sächsischen Studierendenzahlen auf 95.000 als realitätsfern. Der Stellenabbau der letzten Jahre, mit dem Hochschulen immer noch zu kämpfen haben und die Absenkung der Studierendenzahlen, werden rein gar nichts zur Verbesserung der Lehrqualität beitragen. Sachsen ist und bleibt ein beliebter Studienstandort und das sollte auch genutzt und gestärkt werden. Gerade die Hochschulen tragen zu einem positiven Wanderungssaldo im Freistaat bei. Durch Zuwanderung von Studierenden sind die Hochschulen nicht nur die wirksamste staatliche Institution, um Abwanderung und demografischem Wandel entgegenzuwirken, sondern zugleich Orte des Zusammenwachsens von Ost und West und der interkulturellen Begegnung. Wir werden in den nächsten Jahren nicht nur mehr Lehrer*innen benötigen, sondern z.B. auch Informatiker*innen, Jurist*innen oder Ärzt*innen. Das bedeutet für uns, dass die Studienplatzkapazitäten allgemein ausgebaut und gute Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit junge Menschen nicht nur in Sachsen studieren, sondern auch nach dem Studium hierbleiben wollen. Zur Kompensation der Ergebnisverschlechterung der Studierendenwerke setzen wir uns weiter für die Erhöhung der Zuschüsse ein.
Frage 2:
Wie will sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Erhaltung und Modernisierung der sozialen Infrastruktur der Studentenwerke (insbesondere bei Studentenwohnheimen und Mensen) nachhaltig und verlässlich finanziert wird und soziale Mietpreise in den Studentenwohnheimen trotz eines hohen Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarfes erhalten bleiben?
Antwort:
Für den Doppelhaushalt 2019/20 forderte die Linksfraktion die Erhöhung der Zuschüsse für die Studierendenwerke auf 24 Mio. Euro. Vor allem, um den Ausbau von Wohnheimplätzen voranzutreiben. Langfristig sehen wir auch den Bund in der Pflicht, beim Bau von studentischem Wohnraum mehr finanzielle Unterstützung zu leisten. Wie auch die Hochschulen benötigen die Studierendenwerke eine auskömmliche Grundfinanzierung. Wie wollen die staatlichen Zuschüsse an die Bedarfe der Studierendenwerke anpassen. Vor allem bei der Schaffung von Wohnheimplätzen und dem Ausbau von Beratungsangeboten müssen sie besser ausgestattet werden. Der steigende Bedarf an finanziellen Mitteln darf nicht über die Semesterbeiträge auf die Studierenden umgelegt werden.
Frage 3:
Welche Notwendigkeit sieht Ihre Partei für langfristige Finanzierungsvereinbarungen mit den Studentenwerken zum laufenden Betrieb von Verpflegungseinrichtungen, und wie will sie diese umsetzen?
Antwort:
Die Studierendenwerke benötigen dringend Planungssicherheit auch über den Doppelhaushalt hinaus. Jedoch wollen wir keine Vereinbarungen, in denen das Ministerium den Studierendenwerken bestimmte Ziele oktroyiert. Die Vereinbarungen müssen sich nach den Bedarfen der Studierendenwerke richten und müssen auf Augenhöhe verhandelt werden. Außerdem muss dringend verhindert werden, Ziel- oder Zuschussvereinbarungen nach dem Modell der Hochschulen einzuführen. Wir wollen keine Sanktionierung und damit finanzielle Einbußen für die Hochschulen und auch nicht für die Studierendenwerke.
Frage 4:
Welchen Standpunkt hat Ihre Partei zu einer verlässlichen staatlichen Förderung einer Grundversorgung der Studierenden mit sozialen Beratungsangeboten durch die Studentenwerke?
Antwort:
Beratungsangebote der Studierendenwerke werden immer wichtiger. Ob es um Fragen rund ums BAföG geht, um Sozialberatung oder um psychosoziale Beratung, die hohe Nachfrage spricht für sich. Wir setzten und setzen uns dafür ein, dass die Beratungsangebote ausgebaut werden können und nach den individuellen Bedarfen der jeweiligen Hochschulstandorte gestaltet werden können. Für die finanzielle und personelle Ausstattung muss der Freistaat Sorge tragen. DIE LINKE. Sachsen befürwortet grundsätzlich eine langfristige, über einen Doppelhaushalt hinausgehende Finanzierung.
Frage 5:
Wie steht Ihre Partei dazu, für die Finanzierung ergänzender Betreuungsmodelle speziell für studienbedingte Sonderfälle bei der Kinderbetreuung eine Experimentierklausel im SächsKitaG einzuführen?
Antwort:
DIE LINKE. Sachsen befürwortet die vorgeschlagene Experimentierklausel im SächsKitaG und wird in dem Sinne im Sächsischen Landtag in der nächsten Legislaturperiode tätig werden.
Frage 6:
Wie ist die Meinung Ihrer Partei zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten von Studentenwerken und Hochschuleinrichtungen zur Weiterentwicklung der Inklusion von beeinträchtigten Studierenden?
Antwort:
Wir wollen grundsätzlich die finanziellen und personellen Voraussetzungen für inklusive Hochschulen für alle schaffen. Die Studierendenwerke nehmen dabei eine wichtige Stellung ein, auch wenn es um die soziale Förderung von Studierenden mit Beeinträchtigungen geht. (siehe auch Antwort auf die Frage 4) Die Vernetzung zwischen Studierendenwerk und Hochschulen sowie der kommunalen Ebene wollen wir ausbauen. Über Hochschulkuratorien sollen auch kommunale Akteur*innen in den Prozess zur Verbesserung inklusiver Maßnahmen rund um den Hochschulstandort einbezogen werden. Außerdem sehen wir die Studierendenwerke als wichtige Partner, um die (von Gleichstellungsbeauftragten, der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen) erarbeiteten Inklusionskonzepte bzw. ‑aktionspläne in die Praxis umzusetzen.
Frage 7:
Welchen Standpunkt nimmt Ihre Partei zum Thema Internationalisierung der Hochschulen und zur Förderung der Integration internationaler Studierender durch Hochschulen und Studentenwerke ein?
Antwort:
Hochschulbildung muss für alle zugänglich sein. Wir wollen mehr Menschen zur Aufnahme eines Studiums befähigen. Studieninteressierte sollen unabhängig von sozialer Herkunft, Kultur, Geschlecht und Nationalität den gleichen Zugang zum Studium erhalten. Bildung ist ein Schlüsselelement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Frieden und Fortschritt. Die Studierendenwerke sind für Studierende aus dem Ausland meist der erste Anlaufpunkt. Wir wollen flexiblere Möglichkeiten für die Aufnahme eines Studiums für internationale Studierenden ermöglichen. Der sogenannte „Spurwechsel“ (Im Wesentlichen geht es dabei um Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde.) sollte auch für die Aufnahme eines Studiums zukünftig gelten. Die Strukturen für internationalen Austausch an den Hochschulen über das Studium hinaus wollen wir ausbauen. Wir wollen mehr Freiräume für kritischen Austausch und Zusammenarbeit schaffen.
Frage 8:
Ist Ihre Partei der Meinung, dass die öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit von Hochschulen, Studentenwerken und anderen öffentlichen Aufgabenträgern weiterhin umsatzsteuer frei bleiben sollte?
Antwort:
Ja.
Frage 9:
Welchen Stellenwert nimmt nach Meinung Ihrer Partei die Einführung der medien bruchfreien Bearbeitung des BAföG und der für Studierende einfach nutzbaren Online-Antragstellung ein?
Antwort:
Die bundesweit sinkende Anzahl der BAföG-Anträge ist auch auf die hohen Hürden bei der Beantragung zurückzuführen. Das wollen wir ändern. Außerdem setzt sich DIE LINKE: Sachsen dafür ein, dass BAföG-Ämter bedarfsgerecht ausgestattet und die Verwaltungen entsprechend den Vorschlägen des Nationalen Normenkontrollrats vereinfacht werden. Medienbruchfreiheit vereinfacht und beschleunigt die Prozesse dabei und ist ebenso, wie eine unkomplizierte Möglichkeit zur Online-Antragstellung, sehr zu begrüßen.