Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Betriebsrat Theater Plauen-Zwickau
Den Kulturpakt betreffend interessiert uns, ob lhre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung den 2022 auslaufenden Kulturpakt fortschreiben wird.
DIE LINKE. Sachsen befürwortet eine Fortschreibung des Kulturpaktes. Seit Jahren hat DIE LINKE. Sachsen auf die Haustarifproblematik an den Theatern und Orchestern hingewiesen und die Landesregierung von Haushalt zu Haushalt aufgefordert, die Zuweisungen an die Kulturräume zu erhöhen. Schon 2007 kritisierte die Kulturstiftung Sachsen das System der Haustarifverträge und warnte, wie die LINKE. Sachsen bereits im Jahr 2005, vor einer sich immer schneller drehenden Abwärtsspirale. Insofern ist es zu begrüßen, dass nun jährlich sieben Mio. € eingestellt werden, um die Einkommenssituation der Künstler und Künstlerinnen zu verbessern. Der kulturpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Franz Sodann, führte in seiner Rede zum Kulturhaushalt im Dezember 2018 aus:
„Mit unseren Änderungsanträgen verfolgen wir das Ziel, wie auch schon in den letzten Haushaltsverhandlungen, die Kulturraummittel insgesamt auf 111,7 Mio. € aufwachsen zu lassen. Ihr Ansatz, in diesem Doppelhaushalt 7 Mio. € direkt für die Theater und Orchester und 3 Mio. € für die Kulturräume mehr bereitzustellen und somit die Gesamtsumme auf 104,7 Mio. € zu heben, halten wir zwar für einen gut gemeinten Ansatz, welcher jedoch nicht dazu ausreicht, die Strukturprobleme in den Kulturräumen und damit der kulturellen Einrichtungen zu lösen. Allein die bereitgestellten Strukturmittel von 7 Mio. € zur Lösung der Haustarifproblematik an den Theatern und Orchestern werden nicht ausreichen, um an allen davon betroffenen Häusern zum Flächentarif zurückzukehren. Vor zwei Jahren war schon von 12 Mio. € die Rede, deren es bedarf, um diese Situation zu beenden und seither ist die Lohnentwicklung ja nicht stehengeblieben. Das gleiche Problem besteht bei der Festschreibung der 7 Mio. € Theaterpaktmittel für vier Jahre, ja meinen Sie denn ernsthaft, dass es in diesen vier Jahren nicht auch zu Tarifsteigerungen kommen wird, neue Haustarifverträge sind die logische Folge, denn die Kommunen werden diese erneuten Anpassungen nicht alleine schultern können. Hier wäre, wie in der gesamten Ausstattung der Kulturräume endlich eine Dynamisierung der Mittel auf der Tagesordnung.“
Wird es Bestandteil der Kulturpolitik lhrer Partei sein, das Sächsische Kulturraumgesetz in seiner aktuellen Form zu erhalten?
Bereits in der Diskussion des Landeshaushaltes für die Jahre 2019 und 2020 beantragte die LINKE im Landtag, die zeitliche Begrenzung des Kulturpaktes aufzuheben. Dabei bleiben wir. Allerdings wollen wir den Kulturpakt nicht in seiner jetzigen Form fortsetzen, sondern diesen finanziell so ausstatten, dass alle Theater und Orchester in die Lage versetzt werden, ihren Mitarbeitern ein zu 100 Prozent dem Tarifvertrag entsprechendes Einkommen zu zahlen.
Die Mittel für den Kulturpakt müssen daher regelmäßig angepasst werden. Perspektivisch wollen wir jedoch die Kulturraummittel so anpassen, dass es allen geförderten Einrichtungen möglich ist, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tarif zu bezahlen.
Das Kulturraumgesetz stellen wir nicht in Frage, wir wollen es weiterentwickeln:
- durch eine Festschreibung der jetzigen Höhe der Kulturraumförderung als Untergrenze im Gesetz und die zukünftige Anpassung dieser Mittel aller zwei Jahre,
- durch die Erweiterung der Stimmrechte in den Kulturkonventen: Diese soll nach unserer Auffassung nicht allein den Landrätinnen und Landräten und Oberbürgermeister-innen und Oberbürgermeistern vorbehalten bleiben. Auch die Vorsitzenden der Kulturbeiräte und jeweils vier von den Kreistagen gewählte Konventsmitglieder sollen bei der Entscheidung über die Förderungen stimmberechtigt sein. Durch eine ausführliche Berichtspflicht der Konventsmitglieder gegenüber den Kommunalparlamente über kulturpolitische Erwägungen kann die Transparenz gestärkt werden.
- durch eine Begrenzung der Berufungen in die Kulturbeiräte auf fünf Jahre wollen wir die Bereitschaft zur Förderung von „Neuem“ stärken, wobei eine einmalige Wiederberufung möglich sein soll.
- durch eine Beendigung der Teilfinanzierung der Landesbühnen Sachsen durch die Kulturräume, deren Finanzierung eine staatliche Aufgabe ist.
- durch die Einführung eines Sächsischen Kulturraumberichtes, der aller vier Jahre von der Staatsregierung vorgelegt werden soll. Dieser soll die kulturelle Situation analysieren und daraus kulturpolitische Schwerpunkt, Ziele und Leitbilder für die Kulturentwicklung ableiten. Dies verlangt öffentliche Information und Diskussion und die Einbeziehung aller Akteurinnen und Akteure der Kultur. Dadurch kann Kulturpolitik zu einer konzeptionellen Gestaltungsaufgabe werden.
- durch eine Evaluation des Kulturraumgesetzes aller sieben Jahre durch externe Sachverständige.