Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.

Thema 1: Umsetzung der Kinderrechte in Sachsen

Auch in der Landesverfassung Sachsens sind Kinderrechte verankert bzw. wurde hervorgehoben, dass Kinder besonderen Schutz genießen. Bei der Umsetzung der Kinderrechte gibt es jedoch häufig Probleme, auch fehlt es an einer politischen Instanz, die die Umsetzung kontrolliert und begleitet.

Fragen:

  1. Wie beurteilen Sie die Umsetzung der Kinderrechte in Sachsen?

Nach wie vor kritisiert die Partei DIE LINKE, dass weder im Grundgesetz, noch in der Sächsischen Verfassung wirksame und rechtlich durchsetzbare Kinderrechte verankert sind. Nach unserer Auffassung gebietet bereits der Artikel 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), das bereits im Jahre 1992 (!!!) per Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist, das Kindeswohl bei allen  Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen, die Kinder betreffen, vorrangig  zu berücksichtigen und die dem besonderen Schutzbedürfnis entspringenden Rechte der Kinder deutlich zu stärken. Um dies uneingeschränkt, mit der nötigen rechtlichen Verbindlichkeit klarzustellen und von Kindern beanspruchbare Rechte einzuräumen bedarf es der von unserer Landtagsfraktion wiederholt eingeforderten Aufnahme von durchsetzbaren Kinderechten sowohl in das Grundgesetz, als auch in die Sächsische Verfassung (vgl. dazu: DRUCKSACHE 6/11397, Antrag der Fraktion DIE LINKE „Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern!“).

Mit eben dieser Zielsetzung hat DIE LINKE einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem nicht nur das Wahlalter generell auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte, sondern auch ein neuer Artikel 18a in die Sächsische Verfassung aufgenommen werden sollte, durch welchen Kindern und Jugendlichen ein verfassungsmäßiges Recht auf Achtung ihrer Würde als eigenständige Persönlichkeit, auf besonderen Schutz, auf eine gesunde, seelische, geistige und körperliche Entwicklung, auf die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung und auf frühzeitige Beteiligung an allen sie oder ihre Belange betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen unter Berücksichtigung ihres Entwicklungsstandes garantiert sowie eine Rechtsstellung eingeräumt werden sollte, die ihrer wachsenden Einsichtsfähigkeit und Selbständigkeit gerecht wird. (vgl. dazu: DRUCKSACHE 6/14865, Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE. mit dem Titel: „Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen“) Diese gehen deutlich über die im Dezember 2017 mit § 47a SächsGemO neu eingeführte und sehr verkürzte Regelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hinaus.

Von einer solchen nach wie vor fehlenden Gewährung von Kinderrechten sind Kinder in Sachsen mit weitreichenden Folgen betroffen. So gelten in Sachsen mindestens 150.000 Kinder als arm, weil ihre Eltern auf Sozialleistungen angewiesen sind. Diese Kinder können nichts für die Armut ihrer Eltern, bekommen aber dennoch die vollen Auswirkungen zu spüren. Besonders von Armut betroffen sind Kinder von Alleinerziehenden. Ihr Armutsrisiko ist mit 40 Prozent deutlich höher. Nicht einmal die Hälfte aller Alleinerziehenden, in der Regel Frauen, in der Bundesrepublik erhält Unterhalt vom Ex-Partner. Kinder und Jugendliche tragen keinerlei Verantwortung für ihre Situation. Ihre Lebensumstände werden von den Eltern und der Gesellschaft bestimmt. Sie sollen die Einkommen der Zukunft erwirtschaften. Ethisch und volkswirtschaftlich wird die Armut von Kindern und Jugendlichen zum größten Problem unseres Landes.

  1. Wie positionieren Sie sich zu den Forderungen nach einer/m Landeskinderbeauftragten, die/der sich als übergeordnete Stelle des Landes Sachsen für die Rechte der Kinder einsetzt?
  1. Welchen Nachholbedarf sehen Sie für Sachsen im Beschwerde- und Ombudswesen für Kinder und Jugendliche und wie gedenken Sie diesen Bedarfen zu begegnen?

zusammengefasste Antwort:

Für DIE LINKE ist die Einführung eines/r hauptamtlichen Beauftragten, die/der auf der Ebene des Landes angesiedelt wird, zur Stärkung der Mitwirkung von Kindern und zur Wahrung ihrer Rechte vorstellbar. Voraussetzung dafür ist, dass die/der Landeskinderbeauftragte mit entsprechenden Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet ist und über die für die zu erledigenden Aufgaben und Funktionen erforderliche personelle, finanzielle und sächliche Ausstattung verfügt. .

Thema 2: Kinder- und Jugendbeteiligung

Um Kindern und Jugendliche mehr politische Teilhabe und Mitbestimmung zu ermöglichen, wird unter anderem die Herabsenkung des Wahlalters ab 16 Jahren diskutiert. In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren an der Landtagswahl teilnehmen.

Frage:

  1. Wie stehen Sie zu einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahren für Landtags‑, Bundes- und Europawahlen?

DIE LINKE ist für eine generelle Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Im Wahlprogramm für die Landtagswahlen hat sich die LINKE. Sachsen wie folgt positioniert: „Deswegen setzen wir uns für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts aller Personen ohne Altersbegrenzung ein.“ Da es keine Altersbeschränkung nach oben gibt, sollte es auch keine nach unten geben.

Thema 3: Gewalt gegen Kinder

Im Jahr 2018 wurden gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik in Sachsen 310 Kinder misshandelt und insgesamt 780 Fälle sexueller Gewalt ermittelt.

Frage:

  1. Wie wollen Sie Kinder zukünftig vor Gewalt, insbesondere vor sexueller Gewalt schützen?

Sexueller Missbrauch kann überall stattfinden – im familiären Kontext, aber auch in staatlichen wie in privaten Einrichtungen. Sexuelle Gewalt verursacht gravierende seelische Wunden, Scham und Angst, die Betroffenen leiden häufig im Stillen. Im Fokus muss daher weiterhin die Verbesserung der Prävention vor sexuellem Missbrauch stehen. Die Jugendämter und allgemeinen sozialen Dienste müssen finanziell und personell besser ausgestattet werden, damit sie bei entsprechenden Verdachtsfällen umgehend eingreifen können. Das Sparen an der Kinder- und Jugendhilfe muss ein Ende haben, damit es Täter/innen nicht durch überlastete Strukturen leicht gemacht wird, unentdeckt zu bleiben. Auch an den Gerichten muss sich einiges ändern. Denn viel zu häufig sind Familienrichter in Missbrauchsfällen überfordert. Im Jura-Studium spielt der Kinderschutz kaum eine Rolle und Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und Familienrichter fehlt bisher. Daher sollte gesetzlich verankert werden, dass jene, die Familienrichterinnen und Familienrichter werden wollen, Fachkenntnisse im Bereich des Kinderschutzes nachweisen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Außerdem müssen die zahlreichen unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene weiter gestärkt werden.

Auch was die Verhinderung von sexuellem Missbrauch in öffentlichen und privaten Einrichtungen angeht, muss einiges getan werden. Bund, Länder und Kommunen müssen die finanziellen Mittel bereitstellen, damit Schutzkonzepte und weitere Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt auch wirkungsvoll umgesetzt werden können. Auch die Beratung von Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, also Kitas, Schulen und Vereine, muss weiter intensiviert werden.

Thema 4: Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Selten war ein Gesetzesentwurf so breiter und einhelliger Kritik ausgesetzt wie die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts durch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und

Jugendlichen (KJSG). Neben inhaltlicher Ablehnung wurde auch das intransparente und übereilte Verfahren massiv beanstandet. Nun ist ein neuer Dialogprozess in Gang gesetzt worden.

Frage:

  1. Wie positionieren Sie sich hinsichtlich der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts?

Es braucht keine Reform, die eine Stärkung der Bürokratie zur Folge hat. DIE LINKE lehnt einen Abbau von Rechtsansprüchen und Kürzungen von Leistungen ab, wie es im sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgesehen war. Dennoch gibt es Bereiche, in denen eine Reform sinnvoll ist, um z. B. die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien zu stärken. Eines aber lässt sich nicht abstreiten: Die Reform wird von der Bundesregierung vorangetrieben. Wir alle müssen uns diesem Fakt stellen.

DIE LINKE streitet für einen ergebnisoffenen Neustart der Reform. Wir lehnen jeglichen Bezug und Vorfestlegungen auf das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ab. Wir meinen: Einer Novelle müssen umfangreiche Analysen des Ist-Zustandes vorgeschaltet werden, welche u. a. die unterschiedliche und zum Teil nicht rechtskonforme Umsetzung des SGB VIII sowie eine Unterfinanzierung des Systems berücksichtigen. Eine Reform muss zu einer Verbesserung der Rechtslage für Kinder, Jugendliche und ihre Familien führen. Eine Reform muss zudem von den Akteuren und Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe mitgetragen werden, sie sind an der Reform zu beteiligen. Hier sitzt die Expertise, hier wird mit den Familien, Kindern und Jugendlichen gearbeitet, hier wird das Gesetz umgesetzt.

Thema 5: Kindgerechte Justiz

Der sogenannte Staufener Missbrauchsfall hat deutschlandweit eine große Empörung ausgelöst nicht zuletzt über die Vorgehensweise des Familiengerichts, welches das Kind nie angehört hatte. Dadurch wurde erneut die Debatte um eine Kindgerechte Justiz in Deutschland angestoßen.

Fragen:

  1. Wie wollen Sie die Umsetzung von Kinderrechten in der Justiz verbessern?
  2. Wie positionieren Sie sich hinsichtlich einer Fortbildungspflicht für Richter*innen zu Themen wie Traumatologie, (Sexual-)Entwicklung von Kindern, Befragen von Kindern, Kinderrechten etc.?

zusammengefasste Antwort:

Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren muss dringend an menschenrechtliche, internationale und Vorgaben des Europarats angepasst werden. Dazu benötigt es beispielsweise Vorschläge zur kindgerechten Gestaltung von Gerichtsverfahren. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass auf Bundes- und Länderebene entsprechende Handreichungen zu Kindesanhörungen in Familiengerichten erarbeitet werden. Ein weiterer Punkt wäre die Auswahl der Verfahrensbeistände in familienrechtlichen Verfahren. Diese wichtigen Akteure sollten unabhängig und überprüfbar unter Einbeziehung der zu vertretenden Kinder und Jugendlichen ausgewählt werden. Auf Landesebene werden wir uns dafür stark machen, dass Fortbildungen zu kindgerechter Justiz für die Richterschaft und das Justizpersonal angeboten und ausreichend finanziert werden. Wichtig wäre auch die kindgerechte Gestaltung der Vernehmungs- und Warteräume.

Thema 6: Qualität in der Kindertagesbetreuung

Mit Jahresbeginn ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Kraft getreten. Den Bundesländern werden zehn verschiedene Handlungsfelder zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung gestellt. Die Länder können innerhalb dieser Handlungsfelder je nach konkretem Entwicklungsbedarf eigenständig entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Qualitätssteigerung ergreifen.

Frage:

  1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität gedenken Sie zu ergreifen?

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat einen weitreichenden Gesetzentwurf zur schrittweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen vorgelegt. Dieser zielt darauf ab, den Betreuungsschlüssel in allen Stufen von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) und damit die Qualität der Kindertagesbetreuung schrittweise deutlich zu verbessern.

Damit allen Kindern vergleichbare Bildungschancen geboten werden, empfiehlt die Bertelsmann-Stiftung, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die strukturellen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen einzuführen. Als Qualitätsstandard für Personalschlüssel schlägt sie bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren den Wert 1: 3 sowie für die Altersgruppe der Kindergartenkinder (ab drei Jahren bis zur Einschulung) den Wert 1: 7,5 vor.  Die DIE LINKE geht davon aus, dass diese Zielmarken in Sachsen nicht kurzfristig erreichbar sind, ohne die Kommunen finanziell zu überfordern oder/und ohne erhebliche Mittel im Landeshaushalt umzuschichten. Die Bertelsmann-Stiftung selbst beziffert den erforderlichen jährlichen Aufwand (ohne eine Verbesserung der Betreuungssituation im Hortbereich) mit ca. 774 Mill. Euro.

Hinzu kommt, dass auch die dazu benötigte Anzahl von Fachkräften kurz- und mittelfristig nicht zur Verfügung stehen würde. Aus diesem Grund zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die von der Bertelsmann-Stiftung empfohlenen Betreuungsschlüssel in einem Zeitraum von zwölf Jahren, also bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

Thema 7: Einführung eines Hundeführerscheins

Schätzungsweise 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen durch Tiere ereignen sich jährlich deutschlandweit. 60 bis 80 Prozent davon werden durch Hunde verursacht. Laut einer Studie der Klinik für Kinderchirurgie der Berliner Charité sind in zwei Drittel aller Hundebiss-Fälle Kinder und Jugendliche betroffen. Wie die Mehrheit der Bundeländer hat auch das Land Sachsen eine Rasseliste. Expertenmeinungen zufolge bieten Rasselisten jedoch keinen ausreichenden Schutz, da keine Hunderasse per se als aggressiv erachtet wird. Stattdessen wird das Problem am anderen Ende der Leine gesehen.

Frage:

  1. Wie stehen Sie zur Abschaffung der Rasseliste und zur Einführung eines verbindlichen Hundeführerscheins zur Reduzierung von Hundebissunfällen?

DIE LINKE spricht sich für die Abschaffung der Rasseliste und für einen verbindlichen „Hundeführerschein“ aus.

Thema 8: Frühförderung von Kindern mit Hörschädigung

Die fachpädagogische Ausbildung sowie die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung von Fachkräften ist unverzichtbares Qualitätsmerkmal von Frühförderung. In der Frühförderung und Erziehung von Klein- und Vorschulkindern mit Hörschädigung ist jedoch in den meisten Bundesländern das zunehmende Problem des Fachkräftemangels zu beobachten. Dadurch ist es nicht möglich, betroffenen Kindern eine gut qualifizierte, fachpädagogische Frühförderung zu ermöglichen. Eine Verschlechterung der Bildungschancen von Kindern mit Hörschädigung ist damit zu befürchten.

Fragen:

  1. Wie beurteilen Sie die Fachkräftesituation in der hörgeschädigten-pädagogischen Frühförderung im Land Sachsen?
  1. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um dem etwaigen Fachkräftemangel in der Hörgeschädigten pädagogischen Frühförderung entgegenzutreten?

Zusammengefasste Antwort: DIE LINKE möchte Kindern und Jugendlichen mit Handicap jede Form einer besonderen Förderung zukommen lassen. Das gilt für Hörgeschädigte gleichermaßen wie für Körperbehinderte oder für Sehgeschädigte. Eine gelingende Inklusion beginnt bei der pädagogischen Aus- und Weiterbildung. Außerdem muss auch durch bessere Bezahlung das soziale Prestige von sozialen und pädagogischen Berufen verbessert werden. Nur dort kann dem in nahezu jedem pädagogischen Bereich vorhandenem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Thema 9: Digitalpakt

Deutschlands Schulen hinken bei der Digitalisierung im internationalen Vergleich hinterher, der Digitalpakt ist daher auch für Sachsen dringend erforderlich.

  1. Begrüßen Sie den Digitalpakt und durch welche konkreten Maßnahmen wollen Sie eine zukunftsorientierte, digitale Umrüstung der Schulen in Sachsen erreichen?
  2. Wie wollen Sie die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften für den digitalen Unterricht sicherstellen?

Zusammengefasste Antwort:

Trotz des langen Verhandelns zwischen Bund und Ländern um den Digitalpakt, erscheint dieser noch nebulös. Es gibt zwar ein Strategiepapier der Länder, jedoch kein richtiges Konzept. Wir brauchen klare Zielvorstellungen und klare Standards, was mit welcher digitalen Ausstattung überhaupt erreicht werden soll. Im Vordergrund sollte dabei immer stehen, dass Jugendliche eine gute Medienbildung erhalten und lernen, wie sie die Kontrolle über ihre eigenen digitalen Endgeräte erhalten, sich sicher im Netz bewegen und mitgestalten können. Auch die Lehrkräfte dürfen nicht alleingelassen werden. Sie brauchen Unterstützung durch gute und praxisnahe Aus- und Weiterbildung.

Überdies brauchen wir dauerhafte Finanzierungsstrukturen mit klaren Zeitplänen und mehr Gestaltungswillen beim Bund. Auch andere Bildungseinrichtungen wie Bibliotheken und Volkshochschulen müssen miteinbezogen werden.

Thema 10: Inklusive Bildung

Im Jahr 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft – Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern. Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten sind in Sachsen die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Inklusion flächendeckend noch nicht gegeben. Beim individuellen Rechtsanspruch von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung auf Zugang zu Regelschulen, zu inklusiver Beschulung und angemessenen Vorkehrungen (z.B. Nachteilsausgleich bei diagnostizierter Legasthenie oder Dyskalkulie) bestehen in Sachsen nach wie vor Defizite.

Fragen:

  1. Für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, damit ALLEN Kindern das Recht auf gemeinsame Beschulung mit und ohne Behinderungen ermöglicht werden kann?
  2. Wie beabsichtigen Sie, dem Fachkräftemangel zu begegnen?

DIE LINKE tritt ausdrücklich für eine umfassende Inklusion ein, dazu haben wir einen umfangreichen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode vorgelegt, ansonsten verweise ich auch auf die Antwort auf die Fragen 11 und 12.

Thema 11: Ernährung

Mit Blick auf das Ziel, eine ernährungsphysiologisch günstigere Produktauswahl und Ernährungsweise, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen und deren Familien (auch und gerade bei denen mit niedrigerem SES) zu unterstützen, spricht sich die Deutsche Kinderhilfe – die ständige Kindervertretung für die Einführung einer leicht verständlichen, transparenten und ampelfarbigen Lebensmittelkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite in Form des Nutri-Scores aus.

Fragen:

  1. Würden Sie die Einführung einer Nährwertkennzeichnung (NWK) in Deutschland begrüßen? Falls ja, welches NWK-Modell würden Sie befürworten?

DIE LINKE plädiert für ein einfaches, leicht verständliches und aufklärendes System der Kennzeichnung von Lebensmittelfertigprodukten und Getränken, zum Beispiel eine Lebensmittelampel.

Bei der Schulverpflegung empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung unter anderem ein tägliches Angebot an Getreide, Getreideprodukten, Kartoffeln, Gemüse und Salat, mindestens 1x die Woche Seefisch und höchstens 2x die Woche Fleisch oder Wurst.

  1. Wie beurteilen Sie diesbezüglich die Situation der Schulverpflegung im Land Sachsen?

Die Situation ist zwischen Kommunen und zwischen einzelnen Schulen differenziert.

Hauptproblem ist der Umstand, dass nach wie vor ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen durch das Angebot nicht erreicht wird. Zum einen liegt das an finanziellen Zugangshürden zur Mittagsverpflegung, zum anderen an einem oft nicht vorhandenen Angebot für Vegetarier*innen und Veganer*innen.

  1. Wie sehen Sie bei der Schulverpflegung das Verhältnis zwischen Angebot und Preis in Sachsen und wie stehen Sie zum etwaigen kostenfreien Schulessen?
  2. Welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sollten in Sachsen ergriffen werden?

Zusammengefasste Antwort:

DIE LINKE plädiert bereits seit Jahrzehnten für ein kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas.