Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Sachsen e.V.

Bürgerschaftliches Engagement stärken – Ohne Ehrenamt keine Zivilgesellschaft

Konsens ist, dass ehrenamtliche Strukturen unverzichtbar für den Zusammenhalt sind.

Wie will Ihre Partei die Förderstrukturen ausgestalten?

DIE LINKE hat in ihrem Wahlprogramm folgenden Abschnitt beschlossen: „Freiwilliges, bürgerschaftliches Engagement stärken: Viele Sächs*innen engagieren sich freiwillig in ihrer Nachbarschaft, in Pflegeeinrichtungen, Vereinen, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen, im Kulturbereich, in Senior*innenvertretungen und bei der Unterstützung geflüchteter Menschen. Dieses unverzichtbare Engagement ist wichtig für ein gutes Miteinander und gibt Anstöße für die Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens. Doch das Ehrenamt ist nicht dazu da, staatliches Handeln zu ersetzen. Umgekehrt ist es richtig: Hauptamtlichkeit ist das Rückrat für ehrenamtliches Engagement. Und das wollen wir durch ein Bündel von Maßnahmen fördern. Dazu zählen Weiterbildungsangebote und professionelle Begleitung und Aufwandentschädigungen. Wir werden flächendeckend Freiwilligenzentren dauerhaft finanzieren. […] Zudem werden wir einen Vorschlag für eine landesweite Ehrenamtsrente erarbeiten. So wollen wir für je fünf Jahre ehrenamtlicher Arbeit einen Rentenpunkt für die Rentenberechnung anrechnen lassen. Zur Förderung ehrenamtlichen Engagements werden wir uns für die Einrichtung von Stadtteilfonds und ähnlicher unbürokratischer Fördermöglichkeiten bspw. für Dorfgemeinschaften einsetzen.“ Diese Beispiele zeigen, dass wir weit über die bisherigen Förderstrukturen hinaus bereit sind, für die Anerkennung des Ehrenamtes deutlich zu erweitern.

Was hält Ihre Partei von einer strukturellen Förderung für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Freiwilligendienstleistende und wie würden Sie diese Förderung umsetzen?

Die Linksfraktion hat in den Verhandlungen zum Sächsischen Staatshaushalt 2019/2020 den Vorschlag eines Bildungstickets für 10 Euro pro Monat, mit Gültigkeit in ganz Sachsen, eingebracht. Dabei hatten wir explizit und als Einzige auch die Freiwilligendienstleistenden mit einbezogen. Damit die Abgeordneten des Sächsischen Landtages die Situation der Freiwilligendienstleistenden und deren Bedarf für ein kostengünstiges ÖPNV-Abo kennen, hatten wir für die Anhörung des Haushaltsentwurfes Frau Dr. Christine Range von der Landesvereinigung Kulturelle Kinder und Jugendbildung Sachsen e. V. als Sachverständige geladen. Leider hat die Parlamentsmehrheit aus CDU und SPD unseren Vorschlag abgelehnt. Die Freiwilligendienstleistenden sind deshalb weiter außen vor (auch beim gerade startenden Azubi-Ticket).

Raum für bürgerschaftliches Engagement zulassen

Der Freistaat soll nur dort handeln, wo seine Bürger nicht aktiv sind. Subsidiarität ist Leitidee des Zusammenhalts. Wir beobachten aber, dass der Staat immer mehr Kompetenzen an sich zieht selbst im ehrenamtlichen Bereich. Vertraut Sachsen seinen Bürgern nicht mehr?

Wie bewertet Ihre Partei unsere Wahrnehmung einer Verstaatlichung und Bürokratisierung?

Wir wollen Behördenbürokratie endlich abbauen, Entscheidungs und Verfahrensprozesse vereinfachen und beschleunigen, sodass die Menschen mit ihren Anliegen schnell, bedarfsgerecht und unbürokratisch unterstützt werden können. Wir wollen öffentliche Unternehmen stärken und wenden uns gegen jede Privatisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge. Ihre Wahrnehmung einer „Verstaatlichung“ haben wir bisher nicht. Wir denken aber, dass eine gesellschaftliche Debatte über die Frage notwendig ist, wo Marktversagen stattfindet, weil der Staat sich zurückgezogen hat, und wo Aufgaben von Sozialverbänden oder Hilfsorganisationen zu erfüllen sind, ohne dass die notwendigen finanziellen Voraussetzungen gegeben sind. Der Staat muss seine Aufgaben erfüllen, und er darf nur Aufgaben delegieren, die delegiert werden können.

Sollten dem Bürger mehr Kompetenzen übertragen werden im Sinne des Subsidiaritätsprinzips?

Zu den prägenden theoretischen Inspirationen bei der Herausbildung des deutschen Sozialstaates gehört die katholische Soziallehre. Sie hat mit dem Ordnungsbegriff der Subsidiarität ein Konzept entwickelt, das sich als geeignet erweist, Sphären menschlicher Vergemeinschaftung Aufgaben zu zuweisen. Die Subsidiarität als Leitbegriff bedeutet sinngemäß, dass im Bereich des Sozialen auf den Ebenen, die nahe am Menschen sind (Familie, Vereine etc.) geregelt werden soll, was dort am sinnvollsten geleistet werden kann. Dem ist dem Grundsatz nach nicht zu widersprechen. Nichtsdestotrotz stehen wir auf dem Standpunkt, dass funktionstüchtige institutionelle Strukturen flankierend bereitstehen und vorgehalten werden müssen, die dann eingreifen, wenn die ehrenamtlichen oder familiären Strukturen nicht mehr hinreichen.

Bevölkerungsschutz jetzt zukunftsfest machen

Bevölkerungsschutz ist Zivil und Katastrophenschutz. Die Verzahnung von DRK Haupt und Ehrenamt ist Basis dafür. Das Gesundheitswesen muss aufwuchsfähig sein, die Risiken der Notfallversorgung des 21. Jahrhunderts mitdenken. Wir müssen die Diskussion führen, wie die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr aussehen soll. ln jedes Wahlprogramm gehört die Novellierung des SächsBRKG.

Welche Aspekte gehören für Ihre Partei zum Thema Helfergleichstellung?

In unserem Wahlprogramm unter Punkt 3.4.5. mit der Überschrift „Menschenleben schützen, Feuerwehr und Rettungswesen stärken“ haben wir festgeschrieben: „Nicht nur die Beamt*innen und Beschäftigten der Polizei müssen öffentliche und persönliche Sicherheit gewährleisten. Im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr sind zudem die kommunalen Verwaltungen (Bau, Verkehrs, Versammlungsbehörde u.a.), die klassischen Ordnungsbehörden sowie die Rettungsdienste, der Katastrophenschutz und die Berufs und Freiwilligen Feuerwehren tätig. Retten, Löschen, Bergen beruht in Sachsen überwiegend auf der Aktivität von Menschen, die sich in Hilfsorganisationen wie z.B. der Freiwilligen Feuerwehr engagieren. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren verändert und stellen so die auf Freiwilligkeit beruhende Sicherheitsarchitektur vor große Herausforderungen. Die Pflichtaufgabe „Feuerwehr“ ist von der Kassenlage der Kommunen genauso abhängig, wie sie durch die Modernisierung des Arbeitslebens und der veränderten Freizeitgestaltung an ihre Grenzen kommt. Technische Ausstattung ist eben nicht alles, es muss auch Menschen geben, die sie bedienen. Die wenigen hauptamtlichen Kräfte und Berufsfeuerwehren entspannen die Situation dabei nur räumlich sehr begrenzt. Gerade diese „Blaulicht-Bereiche“ brauchen deshalb bestmögliche organisatorische, sächliche, personelle und finanzielle Bedingungen. Die Einsatzkräfte (egal ob Rettungsdienste, Katstrophenschutz oder Feuerwehr) müssen leistungsfähig, motiviert und bestmöglich ausgerüstet sein.“

Wie positioniert sich Ihre Partei zum Novellierungsbedarf des SächsBRKG?

Wir sehen, vor allem mit Sicht auf die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, einen erheblichen Novellierungsbedarf des SächsBRKG. Wir brauchen eine Neufassung – ein Rettungsgesetz, ein Brandschutzgesetz und ein Katastrophenschutzgesetz, wie es die meisten Aktiven im Bevölkerungsschutz seit langem fordern und wie es bundesweit eher üblich ist. Wir brauchen eine wirkliche Gleichstellung aller Aktiven dort, wo gleichgestellt werden kann, und wir brauchen Regelungen, welche die Lebensrettung in den Mittelpunkt stellen und nicht scheinbare Finanzierungseffektivität.

Wie wollen Sie die Verbände in die Entwicklung einer Strategie für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr einbeziehen?

Hierzu müssen alle Potentiale der Verbände, Hilfsorganisationen, Kommunen und des Landes verzahnt werden und neue Koordinierungsinstrumente für ein besseres Zusammenwirken, insbesondere im Bereich des Informations und Kommunikationsmanagements und beim Ressourcennachweis geschaffen und genutzt werden. Dies kann nur auf der Basis eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens auf gleicher Augenhöhe und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg erfolgen.

Jugendverbandsarbeit stärken

Jugendverbandsarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Für Jugendverbandsarbeit auf örtlicher und überörtlicher Ebene sind gesicherte strukturelle Rahmenbedingungen erforderlich. Wir möchten mit Ihnen dazu in den Austausch treten.

Wie stellen Sie für Jugendverbände eine zuverlässige Ressourcenausstattung sicher?

Welche Maßnahmen sieht Ihre Partei als notwendig an, um ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen zu stärken?

Zusammenfassende Antwort:

Wir wollen flächendeckend Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit erhalten bzw. neu schaffen. Diese hatten es in den letzten Jahren schwer und mussten oft um ihre Existenz kämpfen. Damit auch zukünftig wieder flächendeckend in Sachsen Angebote für Kinder und Jugendliche vorhanden sind, werden wir uns für eine Reform der Jugendpauschale sowie eine Anhebung der finanziellen Mittel im Landeshaushalt einsetzen. Insbesondere werden wir uns für die Unterstützung selbstverwalteter Jugendzentren einsetzen, in denen junge Menschen sich beispielsweise selbst dazu befähigen, Veranstaltungen zu organisieren oder ihre Freiräume auszubauen. Wichtige Bestandteile von Jugendkultur, etwa Skateanlagen oder legale Graffitiflächen, sollen flächendeckend vorhanden sein.

Wir werden uns für Jugendbeteiligung in Form von Jugendbeteiligungsforen einsetzen, in welchen in basisdemokratischen Verfahren, offen für alle Jugendlichen, für die Kommune verbindliche Absprachen getroffen werden. Dort können für jugendpolitische Inhalte Forderungen beschlossen werden, aber auch Beratungen für andere Themen vorgenommen werden, sowie Personen zu den Ausschüssen und Sitzungen der Räte entsandt werden. Dabei sind die Jugendlichen und ihre Interessen verpflichtend anzuhören. Die Jugendbeteiligungsforen sollen mit eigenen Budgets ausgestattet werden, über die Jugendliche nach dem Vorbild der Beteiligungshaushalte (wie z. B. aus Porto Alegre bekannt) entscheiden. Zur Sensibilisierung der Teilnehmenden werden Angebote zur politischen Bildung im Allgemeinen, aber auch speziell für die Jugendpolitik geschaffen – hervorzuheben ist dabei die Schaffung des Angebotes an Schulen. Zur Koordinierung und Organisation des Ganzen sollen Kommunen Jugendbeteiligungsbüros errichten, die jederzeit die Jugendlichen in der Organisation unterstützen und beraten.

Ehrenamtliche Ideen für Fehlstellen in der ärztlichen Versorgung zulassen

Im Gesundheitswesen gibt es eine Über, Unter und Fehlversorgung. Die Versorgung im ländlichen Raum braucht neue Modelle. Unterstützen Sie uns im Aufbau von ehrenamtlichen Netzwerken und Strukturen für die sektorenübergreifende Abfederung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung.

Halten Sie den Aufbau von ehrenamtlichen Netzwerken und Strukturen für die sektorenübergreifende Abfederung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung im ländlichen Raum für notwendig und unterstützenswert?

Gesundheitliche und medizinische Versorgung ist ein grundlegender Bestandteil sozialer Daseinsvorsorge, den u. a. die Mitglieder der Krankenkassen solidarisch mitfinanzieren. Deshalb und im Sinne des Grundsatzes, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu gewährleisten, ist es für uns unverzichtbar, eine qualitativ hochwertige und quantitativ bedarfsgerechte Grund- und Schwerpunktversorgung auch in peripheren Regionen hauptamtlich zu gewährleisten. Aus diesem Grunde lehnen wir ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich zwar nicht ab, sehen sie aber im besten Fall als Ergänzung stabiler und effektiver Versorgungsstrukturen bzw. settings, auch in ländlichen Räumen. Selbstverständlich halten wir es für sinnvoll und erforderlich, dass sich Akteure, Professionelle, Vertretungen der Einwohnerinnen und Einwohner usw. innerhalb von Netzwerken und Kooperationsstrukturen zur Sicherstellung der (sektorenübergreifenden) gesundheitlichen und medizinischen Versorgung verständigen, z. B. um passende regionale Lösungen zu entwickeln und zu etablieren. Wir halten diese Kooperationen für sehr unterstützungswert. Im Falle ehrenamtlichen Engagements bedarf dies auch einer besonderen Würdigung und Unterstützung, z. B. durch Angebote der finanzierten Weiterbildung, sowie der Erstattung der Aufwendungen und Fahrtkosten.

Mit welchen Konzepten begegnen Sie den Herausforderungen an eine bedarfsgerechte sektorenübergreifende Versorgung (z.B. SozioMedMobil)?

Derzeit ist es durch die Trennung der Sektoren und die damit verbundene Selbstverwaltung erschwert, aus Sicht der Patientinnen und Patienten passgenaue und gut erreichbare Angebote zu etablieren. Zur Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung insbesondere in den ländlichen Räumen Sachsens ist es aber unbedingt erforderlich, sektorenübergreifende Lösungen zu finden und zu realisieren. Deshalb setzen wir uns für die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung sowie die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ein. Ausführlich ist dies im Antrag der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag in 6/11275 „Medizinische, ärztliche und gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum Sachsens spürbar ausbauen!“ dargestellt, der im Sächsischen Landtag am 15. Juni 2018 mehrheitlich abgelehnt wurde.

Aufgrund der Versorgungsprobleme sehen wir sächsische Staatsregierungen in der Verantwortung, wesentlich stärker als bisher den Aufbau gemeinsamer, verbindlicher Kooperationsstrukturen zwischen allen maßgeblichen Verantwortungsträgern im Bereich der medizinischen, ärztlichen und gesundheitlichen Versorgung zu betreiben. Neben der jeweiligen Staatsregierung müssen die wesentlichen Akteure in diesem Bereich wie Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, ärztliche und heilberufliche Berufsverbände, Öffentlicher Gesundheitsdienst, medizinische Fakultäten und kommunale Vertretungskörperschaften einbezogen sein. Es sollte eine sektorenübergreifende, landesweite Rahmenbedarfsplanung erstellt werden, um eine funktionsfähige, wohnortnahe regionale Versorgungsstruktur zu sichern.

In diesem Zuge müssen auch Hemmnisse für die Umsetzung innovativer medizinischer Versorgungsformen reduziert werden. Solche Formen sind für uns u. a. Kooperationsverbünde, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Praxiskliniken, Praxen mit Nebenbetriebsstätten, Filial- bzw. Zweigpraxen, Eigenpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Portalpraxen an den Notaufnahmen, Ärztegenossenschaften, Ärztenetzwerke sowie (auch kommunale) ärztliche Versorgungszentren, in denen Ärztinnen und Ärzte angestellt tätig sind, oder mobile medizinische, ärztliche und gesundheitliche Versorgungseinrichtungen und ‑angebote einschließlich der Übertragung von Versorgungsleistungen an besonders ausgebildete nichtärztliche Heilberufe.

Wir setzen uns zudem dafür ein, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) im Sinne des Konzeptes „Public Health“ als dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung – neben dem ambulanten und dem stationären Bereich – weitestgehend ausgebaut wird. Neben der besseren personellen und sächlichen Ausstattung der Gesundheitsämter sollte dazu ein Landesamt für den öffentlichen Gesundheitsdienst als obere Landesbehörde und als fachliche Leitstelle für den ÖGD insbesondere auf den Gebieten der Gesundheitsberichterstattung und Planung, der internationalen und nationalen Gesundheitspolitik, der Gesundheitsförderung und Prävention, der Hygiene, der Epidemiologie und Bekämpfung übertragbarer, maligner und anderer chronischen Krankheiten, der Arzneimittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes geschaffen werden. Diese Behörde kann kommunale Gesundheitsämter anleiten und unterstützen sowie die Staatsregierung beraten. Dies hat die Fraktion DIE LINKE bereits mehrfach thematisiert, insbesondere auch bei den Debatten zum Landeshaushalt.

Erste Hilfe stärkt Schule

Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unterricht durchführen zu können, ist Amtspflicht von Lehrpersonen. Aus und Fortbildung sind dafür notwendig, aber in Sachsen unzureichend geregelt. Nutzen Sie unsere Expertise, um Lehrpersonen und Lernende in Sachsen den Rücken zu stärken.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.04.2019 festgestellt, dass zumindest Sportlehrende eine besondere Pflicht zur Erste-Hilfe-Leistung im Sportunterricht haben, der über die normale Laienpflicht hinausgeht. Wie soll diese Rechtsprechung zeitnah in die Praxis umgesetzt werden?

Den Lehrkräften sind entsprechende verbindliche Fortbildungen anzubieten.

ln welchem Umfang wollen Sie auch die übrigen Lehrpersonen über das bisher gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus in der Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen stärken?

Die Fortbildungsveranstaltungen stellen auch ein Angebot an die übrigen Lehrpersonen dar.

Demokratieerziehung mit Humanitärem Völkerrecht

Humanitäres Völkerrecht ist der Kompass in einer komplexen Welt mit komplexen Krisen. An Schulen ist es daher ein Hilfsmittel zur Demokratieerziehung. Unser Jugendverband will Werte und Grundsätze mit Ihnen zusammen in die Klassenzimmer bringen.

Sind Sie für ein Mitwirken des Jugendrotkreuzes in Sachsens Klassenzimmern zum Thema ‚Humanitäres Völkerrecht‘?

Die Antwort lautet Ja. DIE LINKE. Sachsen wird sich für die Mitwirkung des Jugendrotkreuzes in den Schulen einsetzen.

Fachkräftemangel bleibt Herausforderung

Mitarbeiter in sozialen Berufen haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Bürokratische Hürden, Tariffanforderungen der Mitarbeitenden und eine verhandlungsabhängige Refinanzierung lähmen die Anpassungsfähigkeit. Dafür müssen alle Kostenträger an einem Strang ziehen. Wir erwarten von Ihnen, diesen Dialog gemeinsam mit uns zu beginnen.

  1. Wie unterstützen Sie eine vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im erzieherischen und pflegerischen Berufsfeld?

DIE LINKE setzt sich für den Abbau bürokratischer Hürden sowie für die Vereinfachung und Beschleunigung von Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse ein. Da die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland aufgrund eines Wohlstandsgefälles zu Versorgungslücken in manchen Herkunftsländern führen kann, setzen wir uns im Besonderen auch für die Qualifizierung und den Spracherwerb von bereits eingewanderten Menschen ein.

Im Bereich der Pflege sehen wir Möglichkeiten im Abschluss weiterer Ausbildungskooperationen mit ausländischen Pflegekräften. Nach ihrer Ausbildung und Tätigkeit in sächsischen Pflegeeinrichtungen ist ihnen entweder ein legaler Aufenthalt in Sachsen zu ermöglichen oder, im Fall der Rückkehr in ihr Herkunftsland, dafür zu sorgen, dass sie die Tätigkeit weiter ausüben können, ohne für die Dauer von einem Jahr finanzielle Einbußen zu erleiden. In dem Herkunftsland sind gemeinsam mit den dortigen Verantwortlichen Strukturen aufzubauen und Knowhow auszutauschen.

Probleme bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ergeben sich z. B. aus den Unterschieden in den Ausbildungen, was zu Schwierigkeiten bei der Vergleichbarkeit der Abschlüsse mit Ausbildungsgängen in Deutschland führt. Um Pflegende aus dem Ausland in die deutsche Pflegelandschaft integrieren zu können, unterstützen wir deshalb bundeseinheitliche Kriterien für das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse, die sich an der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG orientieren. Zwischenzeitlich sollten landesweit Maßnahmen ergriffen werden, die eine schnellere Anerkennung ermöglichen, indem z. B. Berufseinstiegsqualifizierungen mit erweitertem Spracherwerb gekoppelt werden. So könnten sowohl fachliche als auch sprachliche Kenntnisse nachgewiesen und Berufsanerkennungen erteilt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es für alle infrage kommenden Berufe einschließlich der Teilabschlüsse (z. B. für Hilfs und Assistenzberufe) Kriterien bezüglich erforderlicher Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Anerkennung gibt. In Sachsen fehlen diese z. B. für Helfer und Assistenzberufe in der Pflege, denn diese unterfallen zwar dem Landesrecht, sind aber nicht geregelt. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass solche Fehlstellen innerhalb der Gestaltung von Berufsfeldern beseitigt werden.

Welche bürokratische Hürde würden Sie zuerst abbauen?

Die Gefahr des Aufbaus von bürokratischen Hürden besteht immer dann in besonderem Maße, wenn Verantwortlichkeiten für Inhalte, Abläufe und Verfahren ge- bzw. verteilt werden, obwohl sie in einer Hand liegen sollten. Die Folgen sind Schnittstellenprobleme, Intransparenz und Verantwortungslücken, welche wiederum durch bürokratische Mittel oder zusätzliche Kommunikationsanstrengungen reduziert werden sollen. Dies ist z. B. auch im Bereich der Pflegeberufe zu beobachten, da hier eine Verantwortungsteilung u. a. zwischen den Ressorts Soziales und Kultus besteht.

Aus diesem Grunde plädieren wir dafür, Verantwortlichkeiten für ein Berufsfeld bei jeweils nur einem Ressort anzusiedeln. In dessen hoheitlichem Aufgabenbereich wären dann alle im Zusammenhang entstehenden konkreten Regelungs- und Verwaltungsfragen federführend zu lösen. Dementsprechend sehen wir die Zuordnung systemischer Verantwortlichkeiten verbunden mit der Konzentration und dem Ausbau entsprechender personeller Ressourcen als grundlegende Voraussetzung für den Abbau von Bürokratie und die transparente Gestaltung von Inhalten, Abläufen und Verfahren an.

Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie dem Fachkräftemangel unter den besonderen Bedingungen der demografischen Entwicklung entgegentreten?

Der demografische Wandel in Sachsen ist durch einen zunehmend höheren Anteil älterer Menschen im Vergleich zu jüngeren sowie durch große regionale Unterschiede in Dichte und Altersdurchschnitt der Bevölkerung gekennzeichnet. Er wurde nicht nur durch eine höhere Lebenserwartung und die Abnahme der Geburtenzahlen verursacht, sondern auch durch die Abwanderung vor allem junger Menschen in andere Bundesländer und ins Ausland. Ursachen für die Abwanderung waren und sind die Arbeits- und Lebensbedingungen sowie die weitaus schlechteren Beschäftigungs- und Einkommenschancen vieler – auch gut ausgebildeter – Menschen in Sachsen gegenüber z. B. den Bundesländern im Westen Deutschlands nach der Wende. Eine gravierende Folge ist der Fachkräftemangel, der nicht nur in produzierenden Bereichen, sondern vor allem auch im Dienstleistungssektor insbesondere auch in den so genannten SAHGE-Berufen (Berufe der sozialen Arbeit, haushaltsnahe Dienstleistungsberufe, Gesundheitsberufe und Erzieherberufe) offensichtlich ist. Weitere gesellschaftliche Entwicklungen verschärfen die Situation in den SAHGE-Berufen. Die Bewertung von Berufen mit einem hohen Anteil von personenbezogener Arbeit, d. h. von mit und an Menschen, ist gesellschaftlich weit niedriger als die Arbeit in der Produktion. Das ist an den branchenbezogenen Einkommensunterschieden ersichtlich. In diesen schlechter bezahlten Berufen ist der Frauenanteil gewöhnlich überdurchschnittlich hoch.

Ausgehend von dieser Ursachenbeschreibung sieht es die DIE LINKE als unbedingt erforderlich an, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen in den SAHGE-Berufen deutlich zu verbessern, indem die Einkommen, vor allem auch in der Pflege, deutlich angehoben werden, so dass sowohl die Unterschiede zwischen Ost und West abgebaut als auch zwischen den Berufsgruppen reduziert werden. Es muss gesetzliche Personalbemessungsregelungen insbesondere in den Gesundheitsberufen geben. Die sozialen Sicherungssysteme und auch Förderprogramme müssen so gestaltet werden, dass alle erbrachten, notwendigen Leistungen vergütet werden bzw. Eigenanteile von Leistungs- und/oder Fördermittelempfängern entfallen (können).

Als LINKE wollen wir die Attraktivität dieser Berufe erhöhen, indem die Ausbildungen kostenfrei sind und als duale Ausbildungen durchgeführt werden, Ausbildungsvergütungen gezahlt und problemlose Übergänge in höhere Qualifikationsstufen bis hin zum Studium eröffnet werden. Dazu muss es in Sachsen attraktive und gut erreichbare Ausbildungs und Studienangebote geben.

Wir stehen dafür, Menschen in allen Regionen Sachsens zu halten, ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Dazu müssen die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land durch die Gewährleistung bedarfsgerechter sozialer und technischer Infrastrukturen in allen Landesteilen wieder verringert werden. Wir wollen auch Anreize schaffen, damit soziale Berufe für Migrantinnen und Migranten interessanter werden, z. B. durch Werbung in migrantischen Communities und Ausbildungen mit erweitertem Sprachunterricht, vor allem auch in der Pflege.

Wir setzen uns zudem dafür ein, dass in landesweiten Fachkräftemonitorings und ‑konzepten sowie Förderprogrammen auch SAHGE-Berufe Berücksichtigung finden. Selbstverständlich unterstützen wir Maßnahmen der Berufsorientierung und ‑werbung, die sich auch an männliche Jugendliche richten müssen, sowie öffentliche Kampagnen zur Verbesserung des Images dieser Berufe.

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, damit keine Fachkräfte und Talente als Potenzial für die Sozialwirtschaft verloren gehen?

Ausgehend von der Antwort auf Frage 3, in der der Fachkräftemangel als generelles Problem beschrieben wird, gilt für die Sozialwirtschaft zunächst einmal das Gleiche wie für die gesamte Wirtschaft, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen in Sachsen so gut sein müssen, dass kein Interesse am Abwandern, sondern eher am Zu und Zurückwandern besteht.

Sehr viel mehr muss getan werden, damit tatsächlich alle jungen Menschen eine existenzsichernde berufliche Perspektive in Sachsen haben. Dazu müsste der Grundgedanke umgesetzt werden, dass jeder Mensch wichtig ist und dass es auch für jeden Menschen eine Möglichkeit für sinnstiftende, existenzsichernde Erwerbsarbeit in Sachsen insbesondere auch in der Sozialwirtschaft gibt. Bausteine sehen wir dabei u. a. in der Senkung der Zahl von Kindern und Jugendlichen ohne bzw. mit sehr niedrigen Schulabschlüssen, in der positiveren Bewertung praktischer Fähigkeiten im Bildungssystem, in der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen oder in der Finanzierung von persönlich angestrebten Umschulungen oder Weiterbildungen, sofern sie in Berufe der Sozialwirtschaft münden. Wir sehen es auch als erforderlich an, die Geschlechterrollenbilder zu verändern und die gesellschaftliche Wertschätzung für die Arbeit in der Sozialwirtschaft zu erhöhen. Dies würde z. B. dazu beitragen, in diesen Berufen die Männeranteile zu steigern und den Aufstieg von Frauen zu erleichtern, aber auch – durch die Verbesserung des Images – Menschen anziehen, die ansonsten eher in anderen Branchen tätig werden, wie IT, Rechts oder Wirtschaftsfachleute.

Wie stellt Ihre Partei sicher, dass Tariflöhne durch die entsprechenden Kostenträger refinanziert werden?

DIE LINKE setzt sich uneingeschränkt dafür ein, dass Tariflöhne gezahlt werden. Dementsprechend müssen die jeweiligen Finanzierungssysteme und Fördermodalitäten so ausgestaltet und ausfinanziert werden, dass das gesichert werden kann. Bei Kostenträgern im Bereich der Sozialversicherungssysteme stehen wir für Vollversicherungen, insbesondere auch in der Pflege. Im Bereich anderer bundesrechtlicher Pflichtleistungen setzen wir uns für entsprechende fachgerechte Landesregelungen und die auskömmliche Untersetzung im Landeshaushalt ein, z. B. bei Schwangerschafts(konflikt)beratungen. Wir stehen insgesamt für (Landes)Förderungen, die Tariftreue einfordern und diese auch ermöglichen, weil sie entsprechend im Landeshaushalt ausfinanziert sind. Wir setzen uns außerdem in besonderem Maße dafür ein, dass die Haushaltmittel des Landes in den jeweiligen Bereichen ausreichend sind, um in den Kommunen sowohl die soziale Arbeit im weiten Sinne zu gewährleisten als auch Tariflöhne zahlen zu können.

Schließlich sei noch darauf verwiesen, dass wir für ein Vergabegesetz plädieren, das soziale Belange, wie die Tariftreue, als Vergabekriterium einschließt.

Wie positioniert sich Ihre Partei zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen in den Bereichen der Sozialwirtschaft?

DIE LINKE. Sachsen unterstützt allgemeinverbindliche Tarifverträge, auch für Helferberufe sowie Betreuungs- und Hilfskräfte.

Ausbildung in der Pflege vor einem Spagat

Die Generalistische Pflegeausbildung soll zugleich von hohem Niveau, aber ohne beschädigenden wirtschaftlichen Zwang für die Ausbildungsbetriebe sein. Einen Mangel an zukünftigen Fachkräften kann man nicht mehr aufholen. Handeln wir zusammen! Jetzt!

Wie wollen wir die Generalistische Pflegeausbildung umsetzen?

Für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes wurde im Juli 2019 im Sächsischen Landtag das Pflegeberufe-Ausführungsgesetz beschlossen, welches allerdings nur die laut Bundesgesetz unbedingt zu treffenden Landesregelungen enthält. Damit wurde in Sachsen die Chance vergeben, die Ausbildung in der Pflege von der den Helferberufen bis hin zur akademischen Ausbildung systemisch und konzeptionell zu gestalten. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat zwar versucht, durch einen Änderungsantrag in Landtags-Drucksache 6/17763 einige gravierende Mängel zu beheben, aber dieser fand keine parlamentarische Mehrheit.

Wir vertreten die Auffassung, dass die Pflegeausbildung in Sachsen systemisch konzipiert werden muss und dementsprechender finanzieller Untersetzungen im Staatshaushalt bedarf. Wesentlich erscheinen uns dabei folgende Prämissen:

  • Ausrichtung der Ausbildungsstrukturen und zahlen in Sachsen am ermittelten zukünftigen Bedarf über alle Ausbildungsniveaus und Fachrichtungen,
  • Schaffung von Kriterien und Unterstützungsmaßnahmen zur Realisierung von Übergängen zwischen den Ausbildungsniveaus und Vertiefungen,
  • Schaffung landesweit einheitlicher Curricula, auch für Helfer und Assistenzberufe, bis hin zu Bemühungen um bundesweite Einheitlichkeit,
  • umfassende Kostenfreiheit für alle Auszubildenden einschließlich der Fahrtkosten, Einbeziehung von Verlängerungen aufgrund von Schwangerschaft/Geburt, Erkrankung und/oder Behinderungen und Zahlung angemessener Ausbildungsvergütungen,
  • Maßnahmen, um die Nachteile der Altenpflegeberufe gegenüber anderen Pflegevertiefungen aufzuheben (z. B. Kostenübernahmen zur Anpassung des Lohnniveaus),
  • Bündelung der Zuständigkeiten des Landes „in einer Hand“,
  • Anschubfinanzierung zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes und vollständige Kostendeckung bei Pflegeschulen,
  • Qualifizierungsoffensive für Praxisanleiterinnen und ‑anleiter,
  • finanzielle Unterstützung der Ausbildungsbetriebe, z. B. bezüglich der höheren Kosten durch die Absicherung der Praxisanleitung.

Wie soll sie zugleich von hohem Niveau, aber ohne beschädigenden wirtschaftlichen Zwang für die Ausbildungsbetriebe sein?

Ein hohes Niveau der neugeordneten Ausbildung ohne nachteilige Auswirkungen auf Ausbildungsbetriebe ist nur zu sichern, wenn den Ausbildungsbetrieben die notwendige Ressourcenbereitstellung vergütet wird oder sogar Anreize zur Ausbildung gesetzt werden. Solange dies nicht durch bundesrechtliche Maßnahmen erfolgt, muss der Freistaat Sachsen dafür aufkommen, um die Ausbildung von Pflegekräften zu sichern und den Fachkräftemangel zu reduzieren. Dementsprechend müssen die Kostentragungen so gestaltet sein, dass sie insgesamt auch Ausbildungsaufwendungen abdecken.

Wir sind der Auffassung, dass die zuständige Stelle nach Pflegeberufegesetz, also die Rentenversicherung Mitteldeutschland, über das sächsische Ausführungsgesetz hätte beauftragt werden müssen, die Kostenentwicklung und die Auskömmlichkeit der Finanzierungsbeiträge im Sinne aller an der Ausbildung Beteiligten laufend zu überprüfen sowie der Aufsichtsbehörde jährlich zu berichten. Wir haben uns auch gegen die Festlegung auf Pauschalbudgets ausgesprochen, um zunächst die tatsächlichen Kostenentwicklungen abschätzen zu können. Alle diese Forderungen wurden im Rahmen des o. g. Änderungsantrages in Drucksache 6/17763 erhoben, der – wie bereits ausgeführt – abgelehnt wurde.

Die nun in Sachsen verbindliche Rechtslage sehen wir also kritisch, weil sie nicht unserem eingangs dieser Antwort dargelegten Herangehen entspricht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation – auch angesichts bundespolitischer Entwicklungen – tatsächlich gestalten wird.

KiTa braucht Raum für Weiterentwicklung

Kinder sind entsprechend ihrer Bedürfnisse in den KiTa-Einrichtungen zu fördern. Sachsen hat hier personalstrukturellen Nachholbedarf. Inklusion braucht Mittel für die Realisierung, Sonderaufgaben und KiTa-Leitung eine ansprechende Vergütungsstruktur.

Werden die Stellenanteile einer KiTa-Leitung zukünftig als feste Größe angesehen oder weiterhin anhand Einrichtungsgröße, Betreuungsstunden etc. berechnet?

Werden Bundesmittel zur besseren Vergütung der Praxisanleiter und Kollegen mit Sonderaufgaben in eine Länderstruktur übergehen?

Wie wollen Sie den inklusiven KiTa-Gedanken weiter befördern?

Zusammenfassende Antwort:

Um im Bereich der frühkindlichen Bildung grundsätzliche Reformen anzustoßen und längerfristig eine Beitragsfreiheit zu erreichen, wollen wir auch im frühkindlichen Bildungsbereich die Verantwortlichkeit des Freistaates stärken. Wir werden ausreichend wohnortnahe und barrierefreie Betreuungsplätze bereitstellen. Wir wollen, dass unsere Jüngsten in kleinen Gruppen mit einem Betreuungsschlüssel von 1:4 in der Krippe, 1:5 in der Kindertagespflege, 1:10 im Kindergarten und 1:17 im Hort bestmöglich betreut und gefördert werden. Zusätzlicher Aufwand für inklusive Betreuung soll berücksichtigt werden. Kita-Leitung, technisches Personal, Hilfspersonal und Auszubildende sind dabei nicht auf den Betreuungsschlüssel anzurechnen.

Um den Anforderungen für Entwicklungsdokumentationen und Elternberatung Rechnung zu tragen, werden wir 20 Prozent der Arbeitszeit für diese Aufgaben anrechnen. Krankheits‑, Weiterbildungs- und Urlaubstage werden wir in die Berechnung des Betreuungsschlüssels einbeziehen. Damit sich die

Erzieherinnen und Erzieher voll und ganz auf die Kinder konzentrieren können, braucht es zusätzliches Personal, unter anderem in Form von Verwaltungsassistentinnen und ‑assistenten. Praxisanleiterinnen und ‑anleiter sollen besonders honoriert und bei Bedarf für Weiterbildungen und die Koordination mit der theoretischen Ausbildung freigestellt werden.

Pflegen Sie Ihre Zukunft

Gute Pflege und gute Arbeitsbedingungen gehören untrennbar zusammen. Pflegebedürftige dürfen einen würdevollen Umgang unabhängig vom Geldbeutel erwarten können.

Wie stellt sich Ihre Partei zu dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung auf?

Durch Druck der Landtagsfraktion DIE LINKE wurde in der 6. Legislaturperiode des Landtages die Situation der Pflege in Sachsen durch eine Enquete-Kommission analysiert. Der Bericht der Enquete-Kommission ist eine fundierte Analyse der Schief und Problemlagen im Bereich der Pflege und liefert auch detaillierte Lösungsansätze. Wir setzen uns für deren schnellstmögliche Umsetzung ein, denn es müssen umfassende Verbesserungen für Pflegebedürftige sowie ehrenamtlich oder professionell Pflegende bis hin zu jungen Pflegenden erreicht werden.

Dazu ist eine Landesweite Pflegebedarfsplanung einschließlich von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung erforderlich. Für eine valide Pflegebedarfsplanung müssen die Daten regelmäßig erhoben und kontinuierlich erfasst werden. Sie muss alle wesentlichen Bereiche umfassen, wie die Darstellung der Pflegebedarfe, Spezialfälle wie beispielsweise junge Pflegebedürftige oder seltene Erkrankungen, Deckungslücken, die Fachkräftesituation einschließlich der Sicherung des Nachwuchses, gesundheitlich präventive und pflegerische Versorgungsangebote ebenso wie besondere regionale Bedingungen. Auf Grundlage dieser Daten müssen dann kommunale Pflegekonzepte zur regional bedarfsgerechten Gestaltung der gesundheitlichen und pflegerischen Infrastruktur erarbeitet und regelmäßig evaluiert werden.

Den Fokus der Förderung und Unterstützung von Pflegeinrichtungen durch das Land wollen wir vor allem auf die kommunalen Einrichtungen legen. Diese sollen mit Investitions- und Fördermitteln so ausgestattet werden, dass sie in ihrer Verantwortung Pflegeplätze zur Verfügung stellen können.

Ein wesentlicher Punkt ist die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen professionell Pflegender. Wir wollen daher die Einkommen von Pflegekräften auf mindestens 3.000 Euro brutto im Monat anheben und die Tarife entsprechend anpassen sowie die Löhne zwischen West und Ost angleichen.

Durch unabhängige Pflegeexpertinnen und ‑experten Personaluntergrenzen für Pflegefachpersonal festgelegt werden. Diese sind dann verbindlich einzuhalten.

Durch Nutzung aller, auch digitaler Möglichkeiten wie z. B. den Einsatz von vernetzten Tablets, muss der bürokratische Aufwand für Pflegekräfte auf ein notwendiges Minimum gesenkt werden.

Die Mitwirkung der Pflegebedürftigen in Heimen in Beiräten oder durch Fürsprecherinnen und Fürsprecher wollen wir ausbauen, so dass diese grundsätzlich vor Beginn von betreffenden Maßnahmen – und nicht nur vor Pflegesatzvereinbarungen – mit Vorschlagsrecht verbindlich einzubeziehen sind. In jedem Heim soll ein Angehörigen und Betreuerbeirat die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegekräfte sicherstellen.

Wir wollen die Pflegeberufe aufwerten. Die Akademisierung in der Pflege eröffnet neue Zielgruppen für eine Pflegeausbildung. Mit diesem zusätzlichen Angebot wird die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen vor allem im stationären Bereich weiter verbessert. Zu diesem Zweck sind primärqualifizierende Pflegestudiengänge zusätzlich zu den Ausbildungskapazitäten zu schaffen sowie darauf aufbauende Masterstudiengänge.

Pflegebedürftigkeit soll nicht zum Ausschluss von Besuchen von Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen oder anderen Freizeitaktivitäten führen. Wir wollen deshalb, dass in den Pflegeheimen die Lebensqualität jeder zu pflegenden Person erhalten und gefördert wird, um somit zum individuellen Wohlbefinden beizutragen wird. Dies wollen wir durch die Vielfalt angebotener Aktivitäten sowie durch ausreichend vorhandenes und gut bezahltes Fachpersonal wie Ergotherapeutinnen und ‑therapeuten sowie zusätzliche Betreuungskräfte umsetzen.

Einen besonderen Schwerpunkt sehen wir in der Verbesserung der Situation in der häuslichen Pflege. Da die meisten Pflegebedürftigen – nach aktueller Statistik 75 Prozent – von Angehörigen, Freundinnen und Freunden oder ehrenamtlich Engagierten betreut werden, müssen die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege grundlegend reformiert werden. Pflegende Angehörige und andere informell Pflegende dürfen sich nicht gezwungen sehen, ihre Berufstätigkeit aufgeben zu müssen. Dementsprechend müssen die Möglichkeiten, Pflege mit beruflicher Tätigkeit zu vereinbaren, verbessert werden – über die Sensibilisierung der Unternehmen hinaus. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass pflegende Angehörige, nach Ende der Pflegezeit innerhalb von fünf Jahren, in ihren Beruf zurückkehren können. Wir werden uns zudem auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf Berufsrückkehr nach dem Vorbild des Mutterschutzes einsetzen. Pflegende Angehörige müssen Entgeltersatzleistungen erhalten, die vor wirtschaftlichen Einbußen schützen und sozialversicherungspflichtig sind. Pflegezeiten müssen rentenrechtlich den Erziehungszeiten gleichgestellt werden.

Pflegende Angehörige haben ein Recht auf kostenfreie Seminare, die sie in die Lage versetzen, ihre Familienmitglieder fachlich richtig und qualitativ hochwertig pflegen zu können. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind wohnortnahe und leicht zugängliche umfassende Informationsmöglichkeiten über örtliche Angebote der Unterstützung, Betreuung und Pflege vorzuhalten. Sie sollen sowohl innerhalb von Einrichtungen als auch außerhalb in Wohnortnähe persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Alltagsbetreuerinnen und ‑betreuer vorfinden, um so die gesellschaftliche und soziale Teilhabe zu erleichtern.

Was will Ihre Partei tun, um eine Eingrenzung der finanziellen Belastung für Pflegebedürftige und dennoch gute Arbeitsbedingungen abzusichern?

Wir sehen die Finanzierung der Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser Ziel ist, dass alle Leistungen, die im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit erbracht werden, von der Pflegeversicherung übernommen werden. Um also sowohl die Begrenzung der finanziellen Belastung Pflegebedürftiger als auch gute Arbeitsbedingungen Pflegender zu gewährleisten, muss zwingend die Einnahmeseite der Pflegeversicherung entscheidend verbessert werden. Deshalb setzen wir uns auf der Bundesebene dafür ein, dass die derzeitige Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegevollversicherung ausgebaut wird. In die Pflegevollversicherung sollen alle ohne Beitragsbemessungsgrenzen einzahlen, auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete. Zudem ist die paritätische Finanzierung durch Arbeitnehmerinnen und ‑nehmer auf der einen und Arbeitgeberinnen und ‑geber auf der anderen Seite festzuschreiben. Gegebenenfalls entstehende Deckungslücken sind aus Steuermitteln aufzubringen.

Bis es soweit ist, sind die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige auf eine leistbare Höhe zu begrenzen bzw. zu bezuschussen, damit Betroffene nicht unter das aktuelle Existenzminimum rutschen oder zum Sozialfall werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu treffen, welche auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen Pflegender abzielen, wie Lohnkostenzuschüsse für professionell Pflegende, Investitionszuschüsse z. B. für Digitalisierung oder Finanzmittel zur Übernahme von Ausbildungskosten. Sofern der Bund dafür nicht aufkommt, sehen wir das Land in der Pflicht.

Neue Ideen für die Pflege

Einrichtungen für Pflegebedürftige sind auf der Suche nach neuen Wohnformen. Der Bedarf steigt, stationär oder teilstationär ist dabei nebensächlich. Helfen Sie, mit neuen Fördermaßnahmen die Anpassungs- und Innovationsfähigkeit der Einrichtungen zu stärken.

Was will Ihre Partei tun, um zukunftsfähige und finanzierbare neue Wohnformen zu etablieren und die geförderten Einrichtungen bei dem Weg in die Zukunft zu unterstützen?

Menschen haben das Recht, selbstbestimmt zu wohnen, auch wenn sie hilfe- und unterstützungsbedürftig werden. Aus diesem Grund brauchen wir in Sachsen einen abgestuften rechtlichen Anforderungs- und Kriterienkatalog zur Anerkennung der unterschiedlichen Wohnformen. Förderverfahren müssen vereinfacht und Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für Leistungsberechtigte bestellt werden. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

In Sachsen werden Quartiersentwicklungskonzepte in den Kommunen gebraucht, welche durch die Staatskanzlei flächendeckend initiiert und steuernd begleitet werden sollen. So können generationengerechte Sozialräume entstehen, damit das Leitbild der „sorgenden Gemeinschaft“ umgesetzt werden kann.

Mit welchen konkreten Maßnahmen will Ihre Partei der Wohnungsnot auch älterer und einkommensschwacher Menschen künftig begegnen?

Wohnen muss überall bezahlbar sein. Derzeit wird es immer teurer, Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen können sich das Wohnen in der Stadt kaum noch leisten. In den sächsischen Großstädten nimmt die Gentrifizierung zu. Deshalb wollen wir mehr Investitionen in sozialen Wohnungsbau, Erhaltungssatzungen für Milieuschutz in Wohngebieten, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und stärkeres Mitspracherecht der Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber Investorinnen und Investoren.

Wir wollen die Privatisierung von öffentlichen Wohnungsbeständen und Liegenschaften durch ein sachsenweites, gesetzliches Privatisierungsverbot stoppen, die kommunalen Wohnungsgesellschaften stärken und sie überall im Land zu wirkungsvollen Instrumenten zum Milieuschutz und zur Mietpreisdämpfung entwickeln. Die Regelung der Sächsischen Gemeindeordnung, die den kommunalen Wohnungsbestand auf 15 bis 20 Prozent Marktanteil begrenzt, wollen wir ersatzlos streichen.

Da auch Wohnungsgenossenschaften wichtige Partnerinnen der sozialen Wohnraumversorgung sind, wollen wir ihnen, ebenso wie den kommunalen Wohnungsgesellschaften, vorrangig Fördermittel im Bereich Bauen und Wohnen ausreichen. Wir werden Möglichkeiten suchen, um die Altschuldenbelastung von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen – über die Entschuldung bei Rückbau und Teilrückbau hinaus – zu senken. Die dadurch freigesetzten finanziellen Ressourcen sollen durch die Wohnungswirtschaft für energetische Sanierung und den barrierefreien Umbau des aktuellen Wohnungsbestandes eingesetzt werden. Abriss darf nur noch in bei extremen Wohnungsleerständen gestattet sein. Wir werden unser Leitbild bei der Förderung daran ausrichten, die Wohnungen und das Wohnumfeld in Stadtteilen zu verbessern und die Modernisierung bzw. die Schaffung alters- und behindertengerechten Wohnraums zu fördern.

Wir werden den sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau neu starten. Dem Angebot von sachsenweit nur wenigen tausend Sozialwohnungen auf der einen Seite steht ein Vielfaches an Anspruchsberechtigten auf der anderen Seite gegenüber. Deshalb werden wir die finanziellen Mittel für die soziale Wohnraumförderung erhöhen und sicherstellen, dass die vom Bund ausgereichten Mittel hierfür zweckgebunden und vollumfänglich genutzt werden. Darüber hinaus werden wir das Förderprogramm Sozialer Wohnungsbau auf weitere Kommunen ausweiten, die einen Bedarf an Sozialwohnungen nachweisen. Die Belegungsbindung von Sozialwohnungen von bisher 15 Jahren wollen wir entfristen.

Wir werden alle Möglichkeiten des Miet- und Städtebaurechts nutzen, um vor Mietsteigerungen und Verdrängung zu schützen und gewachsene Stadtviertel zu erhalten. Dazu gehören insbesondere die Einführung eines sächsischen Mietendeckels in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die Ausschöpfung der Mittel der Kappungsgrenze sowie ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, das verhindert, dass Wohnungen abgerissen oder in Gewerberäume oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Hierfür werden wir die rechtliche Grundlage schaffen. Wir wollen, dass Kommunen für bestimmte Gebiete ihrer Gemeinde sogenannte Milieuschutzsatzungen erlassen, um insbesondere die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Luxussanierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen, die in der Regel eine rücksichtlose Verdrängung der Mieterinnen und Mieter zur Folge haben, können somit eingedämmt werden. Vor in solchen Gebieten geplanten Modernisierungen müssen diese von der Kommune zusätzlich genehmigt werden.

Wir wollen eine neue Wohngemeinnützigkeit, wie sie in der Bundesrepublik bis 1989 verankert war, begründen. Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit folgt einem einfachen Prinzip: Wer sich dem Gemeinwohl verpflichtet, erhält Vergünstigungen, Förderungen und andere Anreize und Vorrechte, die helfen, den öffentlichen Auftrag der Wohnungsversorgung für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen zu erfüllen. Die Gewinne sind gedeckelt und dürfen allein in den gemeinnützigen Zweck reinvestiert werden. Träger der neuen Gemeinnützigkeit können kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, aber z. B. auch kooperative Wohnprojekte werden.

Börsennotierte Wohnungskonzerne, die auch in Sachsen immer mehr Einfluss gewinnen, wollen wir in die Schranken weisen und streben eine Vergesellschaftung ihrer Wohnungsbestände an, denn Wohnungen sind keine Ware, weshalb mit ihnen nicht an der Börse spekuliert werden darf.

Zur Verhinderung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit muss die Wohnungsnotfallberichterstattung wieder eingeführt werden und die Kommunen brauchen Unterstützung, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Deshalb wollen wir eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen für dieses Anliegen, auch um präventive Maßnahmen zu finanzieren und eine hauptamtlich gestützte Wohnungslosenhilfe zu gewährleisten. Wohnungslosigkeit muss außerdem durch die Anhebung sozialer Leistungen wie der Kosten der Unterkunft und des Wohngeldes verhindert werden.

Ohne freie Ressourcen keine Digitalisierung

Digitalisierung ist das Top-Thema auch in der Sozialwirtschaft. Innovationen müssen hier besonders die Bedürfnisse von Mitarbeitenden und Betroffenen fokussieren. Anders als in Wirtschaftsunternehmen bestimmen Sie den Rahmen dafür.

Mit welchen Förderinstrumenten kann der Prozess der Digitalisierung aus Sicht Ihrer Partei gefördert werden?

Die Förderinstrumente und ‑programme müssen dem Förderzweck, dem Förderziel und den Bedingungen des potentiellen Empfängers angepasst sein. Sie müssen also je nach Erfordernis gestaltet werden, weshalb an dieser Stelle keine verallgemeinerte Aussage getroffen wird. Möglichkeiten für Instrumente sind aus unserer Sicht u.a. Einzelförderungen größerer Vorhaben, allgemeine Sachkostenförderungen für laufende Kosten, Pauschalförderungen für größere Einrichtungen mit komplexem Bedarf sowie dauerhafte oder projektbezogene Zuschüsse. Diese und andere wären nach Maßgabe der jeweils größten Wirksamkeit hinsichtlich der Umsetzung von Zielen und Vorhaben einzusetzen.

Sind Ihnen bzw. Ihrer Partei, neben Investitionen in Forschung, Infrastruktur, Wirtschaft und Verwaltung, auch Investitionen in die Digitalisierung des Sozial und Wohlfahrtsbereiches wichtig?

Investitionen in die Digitalisierung sind in allen Bereichen wichtig, also auch im Sozial und Wohlfahrtsbereich.

Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, damit die Sozialwirtschaft in der Digitalisierung besser berücksichtigt wird?

DIE LINKE. Sachsen hat in ihrem Landeswahlprogramm die Forderung nach einem Staatsministerium und einer Enquete-Kommission für Digitalisierung verankert. Auf diesem Wege soll versucht werden, die Herausforderungen in diesem Bereich zu erfassen und diese auf einem demokratischen und nachhaltigen Wege zu lösen. Abgesehen von Förderprogrammen zur Digitalisierung, auch in der Sozialwirtschaft, die z. B. Investitionskosten in Hard und Software, Sachkosten für Wartung und Weiterbildung oder erforderlichenfalls Personalkosten für IT-Fachleute enthalten müssen, sehen wir auch das Erfordernis, gerade im sozialen Bereich kostenfreie Internetangebote zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Bestehende Förderungen, wie im Gesundheitsbereich, wollen wir durch Erhöhung der im Landeshaushalt eingestellten Mittel stärken und ausbauen.

Hier sind Sie gut beraten

Zu wissen, wie es in einer schwierigen Lage weitergeht, entlastet den Einzelnen und die Gemeinschaft. Ergebnisoffene und qualitative Beratung hilft daher dem Staat, und er tut gut daran, diesen Bedarf zu finanzieren. Das gilt von der Flüchtlings- bis zur Schwangerenkonfliktberatung. Digitalisierung hilft, das Angebot auszuweiten und zuzuschneiden. Wir sind Ihr Partner!

Was wird Ihre Partei unternehmen, damit die Finanzierung eines quantitativ und qualitativ hochwertigen Beratungsangebot in Sachsen auch künftig sichergestellt und neue Beratungsangebote im Zeitalter der Digitalisierung, wie z. B. Online-Beratungen, geschaffen werden können?

DIE LINKE hat sich schon bisher sehr für eine auskömmliche Finanzierung sowohl der Landesverbände der Träger der Freien Wohlfahrtspflege als auch für die Finanzierung der Beratungslandschaft in unterschiedlichen sozialen Bereichen eingesetzt. Dafür sprechen die Änderungsanträge der Landtagsfraktion zu den Entwürfen sächsischer Staatshaushalte. Zum Haushalt 2019/20 wurden z. B. Anträge zur Förderung unabhängiger Sozial und Erwerbslosenberatungsstellen, zur Familienberatung und ‑bildung, zu Telefonberatungen, zum präventiven Kinderschutz, zur Suchthilfe, zur Gesundheitsberatung, zur Schuldnerberatung, zur Verbraucherberatung, zur LSBTTIQ*Beratung, zur Migrationsberatung oder zur Gewaltschutzberatung gestellt. Das beschlossene Landeswahlprogramm sieht Weiteres vor, wie Freiwilligenzentren zur Ehrenamtsberatung. Uns ist zudem wichtig, dass alle diese Angebote auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind, weshalb seit Jahren für ein Landesprogramm Barrierefreiheit plädiert wurde. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir in unseren Anstrengungen zur Finanzierung bedarfsgerechter Beratungsangebote auch zukünftig nicht nachlassen werden.

Angesichts der in der Frage ausdrücklichen benannten Online-Beratungen bitten wir allerdings um Konkretisierung dahingehend, welche Anpassungen unserer bisherigen Haushaltsaktivitäten aufgrund veränderter Bedarfe als erforderlich gesehen werden. Dabei ist zu beachten, dass dem Landtag zwar die Haushaltsgesetzgebung, nicht aber die Ausgestaltung von Förderrichtlinien obliegt, da diese der Richtlinienkompetenz einer Staatsregierung unterfällt.

Überleben von Krankenhäusern im ländlichen Raum sichern

Die aktuelle Regierungskoalition hat das Sächsische Krankenhausgesetz nicht novelliert. So war es aber geplant. Auf der Strecke blieb damit eine Anpassung der Finanzierung von Investitionen. Betroffen sind davon Krankenhäuser im ländlichen Raum. Wie wollen Sie die Versorgung in der Fläche organisieren?

Welche Schwerpunkte setzt Ihre Partei für die Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes?

Wenngleich die sächsische Krankenhauslandschaft im bundesweiten Maßstab unsererseits derzeit als gut eingeschätzt wird, bedarf das Sächsische Krankenhausgesetz der Modernisierung sowie der Anpassung an neue und zukünftige Erfordernisse, z. B. aufgrund des demografischen Wandels.

Daraus folgt, dass die Anforderungen an die Krankenhausplanung spezifiziert werden müssen, z. B. um kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum durch Sicherstellungszuschläge erhalten zu können, Geburtenstationen in der Fläche zu sichern oder Krankenhäuser für die sektorenübergreifende Versorgung zu öffnen. Außerdem müssen bundesweite Vereinbarungen oder Rahmenvorgaben, wie das gestufte System der Notfallversorgung, Berücksichtigung finden.

Die Investitionsförderung als Landesaufgabe muss aufgestockt und zugunsten der Pauschalförderung ausgebaut sowie auf den Bereich der Förderung von Digitalisierung und Telemedizin ausgeweitet werden. Die Investitionen öffentlicher Träger sind durch das Land zu refinanzieren.

Das Gesetz sollte verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser enthalten, die angesichts der Entwicklungen im ITBereich nicht nur auf die Qualität der Behandlungen und der Arbeitsbedingungen sondern auch auf den Bereich des Datenaustausches und der Datensicherheit bezogen werden müssen.

Wie wollen Sie zukünftig auf eine Bundesgesetzgebung einwirken, die auf die Belange zur Finanzierung der kleineren Krankenhäuser in der Fläche Rücksicht nimmt?

Die Kommerzialisierung der stationären medizinischen Versorgung muss eingedämmt werden, denn der marktwirtschaftliche Betrieb von grundlegenden Bestandteilen der sozialen Daseinsvorsorge ist eine Fehlentwicklung, die vor allem kleinere Häuser gefährdet. Insbesondere wegen der Sicherung der Versorgung in der Fläche muss deshalb das DRG-System verändert oder sogar abgeschafft werden. Wir fordern zudem die volle Refinanzierung aller notwendigen, bei wirtschaftlicher Geschäftsführung anfallenden Kosten der Krankenhausversorgung. Dies schließt die Refinanzierung der Personalkosten aller behandlungsrelevanten Berufsgruppen ein. Deshalb muss es für alle Berufsgruppen im Krankenhaus gesetzliche Personalbemessungsvorgaben geben.

Sind Sie bereit zur Absicherung der Krankenhausversorgung in der Fläche Mittel ebenso bereitzustellen wie für eine bedarfsgerechte lnvestitionsfinanzierung?

Für DIE LINKE ist es selbstverständlich, die erforderlichen Mittel für die Absicherung der Krankenhausversorgung in der Fläche sowie für eine bedarfsgerechte Investitionsfinanzierung bereitzustellen. Unsere Fraktion im Sächsischen Landtag hat dies durch Änderungsanträge in den Debatten zum Sächsischen Staatshaushalt regelmäßig unter Beweis gestellt.