Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: DGB-Seniorenarbeitskreis Sachsen
Aussagen aus dem Wahlprogramm der LINKEN
- Unsere ersten Schritte für ein solidarisches Sachsen
3.1. Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit einem Mehr an sozialer Gerechtigkeit neu entwickeln
Wir setzen uns ein für gleiche Rechte, gleichen Lohn und Mitbestimmung für alle Menschen!
[…] Wir wollen, dass Menschen von ihrer Rente, ihrem Einkommen leben können.
3.1.2. Für ein Leben in Würde – gesetzliche Sozialversicherungen stärken
Wir kämpfen konsequent gegen Altersarmut! Altersarmut trifft bereits heute viele Menschen im Freistaat. Viele heute noch arbeitende Menschen sind von Armut im Alter bedroht. Deshalb wollen wir uns über den Bundesrat für eine Mindestrente für alle in Höhe von mindestens 1.200 Euro einsetzen. Darüber hinaus wollen wir ehrenamtliches Engagement honorieren. Für je fünf Jahre ehrenamtlicher Arbeit wollen wir einen Rentenpunkt für die Rentenberechnung anrechnen lassen.
(These 3 der Mitgliederbefragung zu den Schwerpunkten zur Landtagswahl)
Die Rentenzahlbeträge bei den Neuzugängen nehmen kontinuierlich ab. Gründe dafür sind niedrige Löhne, lückenhafte Erwerbsbiografien, Krankheiten. Die Durchschnittsrente liegt bei rund 800 Euro. Eine solche Rente schützt nicht vor Armut. Private Altersvorsorge nützt nur denen, die es sich leisten können.
Unsere Vision ist eine Rentenversicherung, in die alle Erwerbseinkommen eingehen – auch die von Selbstständigen, Beamt*innen und Politiker*innen. Nur so kann das Rentenniveau nachhaltig erhöht werden, ohne die Beitragszahler*innen weiter zu belasten. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Zusätzlich brauchen wir eine garantierte, armutsfeste Grundrente in Höhe von mindestens 1.200 Euro.
Wir machen uns für die Menschen in Sachsen stark. Die Ostrenten müssen vor 2025 an die des Westens angeglichen werden. Dass 30 Jahre nach der Deutschen Einheit immer noch Unterschiede bestehen, ist nicht hinnehmbar.
Auch die Menschen, die 1990 in Rente gegangen sind, müssen eine Chance haben, Gerechtigkeit zu erfahren. Das im Rentenüberleitungsgesetz und Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz verursachte Rentenunrecht wollen wir beseitigen. Dabei geht es um den Respekt für die von Ostdeutschen – über zum Teil einschneidende gesellschaftliche und persönliche Umbrüche hinweg – erbrachten Lebensleistungen.
Neben der Rentenversicherung muss auch die gesetzliche Krankenversicherung gestärkt werden. Unser Ziel ist die Abschaffung von Beitragsbemessungsgrenzen und die Beitragspflicht auf alle, also auch Selbständige, Beamt*innen und Abgeordnete, auszuweiten. Allein durch diese Maßnahmen ließen sich die Beitragssätze um bis zu drei Prozent senken, ohne dass Leistungen für die Versicherten gekürzt werden müssen. Da die Gesetzgebungskompetenz dafür beim Bund liegt, werden wir dies durch Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
Bis es soweit ist, werden wir in Sachsen die gesetzlichen Krankenversicherungen stärken, indem wir Beamt*innen Beihilfen in Höhe des sonst üblichen Arbeitgeberanteils gewähren, wenn sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
3.1.4. Freiwilliges, bürgerschaftliches Engagement stärken
[…] Zudem werden wir einen Vorschlag für eine landesweite Ehrenamtsrente erarbeiten. So wollen wir für je fünf Jahre ehrenamtlicher Arbeit einen Rentenpunkt für die Rentenberechnung anrechnen lassen.
3.2.4.2 DDR-Zusatzrenten
Wir wollen die längst überfällige Entlastung der Haushalte der ostdeutschen Bundesländer von den seit Jahren von ihnen zu tragenden Aufwendungen für die Zahlung von DDR-Renten und Sonderrenten durch Übernahme dieser Zahlungen durch den Bund, bzw. mindestens die Veränderung der derzeit gelten Regelung von 60:40 Prozent der Kosten von Ländern und Bund umkehren zu 40:60 Prozent.
3.4.2. Politik und Verwaltung
3.4.2.1 Entbürokratisierung und Behörde 2.0
Die Rentensituation ehemaliger Volkspolizist*innen werden wir verbessern, indem wir erhaltene Zahlungen von Bekleidungs- und Wohnungsgeld als Lohnbestandteil anerkennen.
Außerdem verfolgt die LINKE seit Jahren folgendes Thema:
Demokratie kennt keine Altersgrenze – Mitbestimmung für Seniorinnen und Senioren!
- wir setzen uns für ein SeniorInnen-Mitbestimmungsgesetz ein
- im Juni 2016 hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag einen Entwurf: SeniorInnen-Mitbestimmungsgesetz (LandtagsDrucksache 6/3471) vorgelegt.
wir fordern deshalb:
- Verpflichtung der »öffentlichen Hand« zu »Formen und Verfahren« für die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten in allen sie betreffenden Vorhaben
- Einführung von Seniorenvertretungen mit Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten auf allen kommunalen Ebenen
- Wahl einer/s unabhängigen Landesseniorenbeauftragten und eines Landesseniorenrates, die Parlament und Regierung zu den Belangen älterer Menschen beraten