Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Haus & Grund Zittau/Löbau e. V.
1.1. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben in der Region zu fördern bzw. um Investoren in den Landkreis „zu locken“?
Die aktuellen wirtschaftspolitischen Entwicklungen in der bzw. für die Region sind sehr stark von den Planungen und Diskussionen rund um den Kohleausstieg und die Strukturwandel-Maßnahmen bestimmt. Die Sächsische Staatsregierung hat die vor-Ort-Akteure viel zu wenig einbezogen, insbesondere die ansässige Bevölkerung wurde beim Ideen- und Leitbildprozess in zu geringem Umfang beteiligt. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits 2015 ein Strukturwandelfördergesetz in den Landtag eingebracht, um zukünftige Entwicklungen, insbesondere in der Lausitz, zukunftsfest zu gestalten.
1.2. Wie kann die medizinische Versorgung des ländlichen Raumes, besonders im Hinblick auf Hausarzt- und Fachmedizinerpraxen künftig gesichert werden?
In vielen der 47 Planungsbereiche droht ärztliche Unterversorgung. Besonders betroffen sind das Vogtland, das Erzgebirge und die Oberlausitz. Der hohe Altersdurchschnitt der jetzigen Praxisinhaber zeigt: Das Problem wächst. Das Gesundheitssystem in Sachsen braucht eine grundlegende Reform, um die medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum zu sichern. Dazu muss eine Strukturdiskussion von allen Seiten sachlich und ergebnisoffen geführt werden. Die Staatsregierung müsste im Sinne der Patientinnen und Patienten als Vermittlerin zwischen den Interessensgruppen auftreten, auf einen Interessensausgleich zwischen den Sektoren (ambulant/stationär) hinwirken und die notwendigen Rahmenbedingungen setzen. Sachsens Regierung muss besser mit den gesundheitspolitischen Akteuren kooperieren – mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft, den Krankenkassen, der ärztlichen und heilberuflichen Berufsverbände, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, den medizinischen Fakultäten, den Kommunen.
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat bereits vor Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung vor allem im ländlichen Ram Sachsens gefährdet sein wird, u. a. weil ein hoher Anteil der Ärztinnen und Ärzte das Ruhestandsalter erreicht. Diese Situation ist inzwischen eingetreten und es zeigen sich zudem weitere Gründe, die Ärztinnen und Ärzte davon Abstand nehmen lassen, haus- oder fachärztliche Praxen zu übernehmen oder zu eröffnen. Solche Gründe sind, dass die Risiken für eine ärztliche Niederlassung gegenüber einer Anstellung als zu hoch eingeschätzt werden, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund der hohen Arbeitsbelastung schwer möglich ist und dass Regionen in größerer Entfernung zu Großstädten infrastrukturell nicht attraktiv genug sind. Das Modell des niedergelassenen Arztes in Einzelpraxis stößt bei der Gewährleistung der ambulanten medizinischen Versorgung sowohl qualitativ als auch quantitativ an Grenzen. Nicht jeder junge Mensch, der Ärztin oder Arzt werden möchte, will zugleich ein mittelständisches Wirtschaftsunternehmen in Form einer Arztpraxis leiten; viele ziehen allein schon wegen der besseren Vereinbarkeit mit dem Familienleben die Arbeit als Angestellte im Gesundheitsbereich vor.
Wesentliche Bedingungen der medizinischen Versorgung werden durch Bundesrecht bestimmt. Daraus abgeleitet liegt der Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen als Selbstverwaltungsstruktur der niedergelassenen Ärzteschaft. Nach unserer Auffassung ist es ein Hindernis bei der Gestaltung einer bedarfsgerechten Versorgungsstruktur, dass die Basissektoren der gesundheitlichen Versorgung (ambulante und stationäre Versorgung sowie der öffentliche Gesundheitsdienst) innerhalb des Gesundheitssystems strukturell voneinander getrennt sind. Es ist vielmehr notwendig, die Sektorengrenzen zu öffnen und zu überschreiten, insbesondere in unterversorgten Gebieten bzw. im ländlichen Raum, um sektorenübergreifende Angebote zu etablieren.
Konkrete Vorschläge zur besseren Sicherung der medizinischen Versorgung sind u. a. die Erhöhung der Anreize zur ärztlichen Niederlassung auf dem Land wie Förderung von Famulaturen, höhere Aufwandsentschädigungen für Medizin-Studierende im praktischen Jahr oder organisatorische und finanzielle Förderung der Niederlassung, die Einrichtung von Portalpraxen an den Notaufnahmen und von medizinischen Versorgungszentren jeweils an den Krankenhäusern, aber auch Investitionen in die Barrierefreiheit bei bestehenden Praxen. Nötig sind auch bessere Rahmenbedingungen für innovative Praxismodelle (Kooperationsverbünde, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Praxiskliniken, Praxen mit Nebenbetriebsstätten, Ärztegenossenschaften, Ärzte-Netzwerke, ärztliche Versorgungszentren) und mobile Angebote. In den ländlichen Regionen sollten weitere Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Trägerschaft der kommunalen Krankenhäuser entstehen. In diesen MVZ können Fachärztinnen und Fachärzte verschiedener Richtungen eingestellt werden.
Als Maßnahmen zur Bekämpfung des ärztlichen Fachkräftemangels sehen wir außerdem die Erhöhung der Studienplatzzahl Medizin oder die Verbesserung der Möglichkeiten, ambulant in Anstellung zu arbeiten. Außerdem sollte der Öffentliche Gesundheitsdienst ausgebaut und besser ausgestattet werden, so dass er seine Aufgaben in der gesundheitlichen Prävention bewältigen kann.
Abschließend möchten wir auf Anträge verweisen, welche die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag speziell zur angefragten Problematik gestellt hat, welche aber aufgrund der Mehrheitsverhältnisse keine Zustimmung fanden. In diesen sind unsere Vorschläge noch etwas detaillierter dargestellt:
- Antrag in Drs 6/1858 „Landesoffensive für eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung in Sachsen“
- Antrag in Drs 6/6123 „Wohnortnahe Haus- und Facharztversorgung sowie ambulante Heil- und Gesundheitsversorgung als Teil der sozialen Daseinsvorsorge sichern!“
- Antrag in Drs 6/11275 „Medizinische, ärztliche und gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum Sachsens spürbar ausbauen“
Die Staatsregierung müsste handeln, hat es aber in der aktuellen Legislaturperiode nicht einmal fertig gebracht, ein neues Krankenhausgesetz vorzulegen – trotz der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Dabei ist der Reformbedarf bei den Krankenhäusern, die immer stärker Lücken in der Versorgung mit Arztpraxen kompensieren müssen, offensichtlich: Seit Jahren monieren die Sächsische Krankenhausgesellschaft und auch wir die mangelhafte Investitionsfinanzierung durch den Freistaat und die überbordende Bürokratie, weil manche Krankenhäuser mehr mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu tun haben als mit der Versorgung ihrer Patienten. Problematisch ist auch der Gewinnzwang, weil es in Sachsen immer mehr privatwirtschaftlich arbeitende Krankenhäuser gibt. Das liegt zum einen daran, dass der Freistaat die Krankenhäuser unzureichend finanziert, zum anderen daran, dass das DRG-Fallpauschalensystem zur Ausdünnung von Versorgungsstrukturen führt. Denn die Krankenhäuser setzen notgedrungen auf Behandlungen bzw. Fallkonstellationen, die ihnen die bestmöglichen Einnahmen bringen.
Sachsen hat insgesamt eine gute Krankenhauslandschaft. Um diese zu erhalten, muss die Finanzierung sichergestellt und verbessert werden. Die Investitionsquoten müssen erhöht werden. Investitionen der kommunalen und Universitäts-Krankenhäuser müssen durch den Freistaat vollständig refinanziert werden. Gewinne sind in die Substanz und Verbesserung der Versorgung oder die Arbeitsbedingungen der Pflegerinnen und Pfleger zu reinvestieren. Kommunale Krankenhäuser und Krankenhäuser in Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen müssen so finanziert werden, dass sie für die Patienten eine Grundversorgung in hoher Qualität erfüllen können. Weiteren Privatisierungen im Gesundheitswesen ist Einhalt zu gebieten. Wir werden Kommunen unterstützen, die private Krankenhäuser rekommunalisieren wollen.
2.1. Wann wird die B178n fertiggestellt?
2.2. Welche Maßnahmen können zur Verbesserung der Infrastruktur in der Region getroffen werden?
2.3. Welche Pläne bezüglich der Elektrifizierung der Bahnstrecke Görlitz-Dresden gibt es und wie ist der zeitliche Rahmen hierfür gesetzt?
Die Regierungsfraktionen und die Ministerien haben bisher nicht auf unsere Forderungen nach mehr Transparenz und nach öffentlich einsehbaren Projekt-/Planungsständen reagiert. Anders in Brandenburg, wo z. B. alle Straßenbauvorhaben im Internet einsehbar sind. Zu Informationen bzgl. der laufenden Planungs- und Baumaßnahmen müssen wir Sie deshalb leider an die Staatsregierung verweisen.
Unabhängig vom aktuellen Planungsstand der beschriebenen Maßnahmen sind wir mittlerweile gegenüber dem bloßen und alleinigen „Hinstellen“ von Straßen- und Schieneninfrastruktur im „vorauseilenden Gehorsam“ bzw. in der Hoffnung auf Gewerbeansiedlung sehr zurückhaltend. Warum? Zum einen ist der Verkehrssektor der einzige Bereich in Deutschland, der noch keinen Beitrag zum Klimaschutz geleistet hat – seit 30 Jahren. Im Gegenteil: Die Emissionen stiegen sogar seit 1990 an. Außerdem halten wir die Straße nicht mehr für die „in Größenordnungen“ auszubauende Infrastruktur des 21. Jahrhunderts. Hier liegt unser Fokus auf der digitalen Infrastruktur, auch vor dem Hintergrund, dass Deutschland eines der dichtesten Straßennetze der Welt hat. Ein gewichtiger Grund ist letztlich sehr grundsätzlich: Im Rennen um die immer noch schnelleren Direktverbindungen, breitere Straßen etc. steckt die BRD seit 70 Jahren in einem Teufelskreis, der natürlich mit dem kapitalistischen Wirtschaftssystem zu tun hat: Jeder Autobahnkilometer oder Fernstraßenkilometer hat eben nur sehr kurz zu einer Entlastung geführt, langfristig sogar zu mehr Verkehr – die Straßen sind nach einiger Zeit wieder gut gefüllt. Die Frage ist, ob wir aus dieser Spirale nicht endlich rauswollen. Schon lange steht fest, dass die ökonomischen Erwartungen (mehr Straße = mehr wirtschaftliches Wachstum) deutlich überzeichnet sind, sich oft gar nicht nachweisen lassen, wie z.B. die Studie von Prof. Gather (FH Erfurt) aus dem 2013 für Thüringen gezeigt hat.[1] Mit einem erneuten Aufwuchs an Fernstraßeninfrastruktur steigt sogar die Gefahr von noch mehr Transitverkehr in der Lausitz, der vor allem „durch“ die Region fahren will und nicht in die Region.
Wir setzen uns als LINKE auch für gute wirtschaftliche Bedingungen der Landwirtschaft und für gute Lebensbedingungen allgemein ein. Und da sehen wir, dass es in Sachsen weiterhin einen enormen Flächenfraß gibt. Die Landwirtschaft, aber natürlich auch die Natur- und Erholungsflächen in den sächsischen Regionen sind seit Jahrzehnten die Leidtragenden der immer weiter wachsenden Flächenversiegelung. Auch das müssen wir beachten, wenn wir von Fernstraßenausbau reden.
Wir setzen eher auf den öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn, egal ob Fern- oder Nahverkehr. Gerade vor dem Hintergrund einer tendenziell sinkenden und im Schnitt alternden Bevölkerung ist ein barrierefreier, gut ausgebauter und solide finanzierter Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) mit einer höherer Priorität zu verfolgen als ein weiterer Ausbau der Straßeninfrastruktur – für letzteres sollte das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ gelten. Wir haben heute schon enorme Probleme, das Straßennetz gut zu erhalten. Die wirkliche Debatte um die Verteilung der Gelder steht uns noch bevor, auch wenn wir z.B. bei den Diskussionen um die beim Bund angemeldeten Schienenprojekte bereits einen Vorschlag gemacht haben. Wir haben nämlich vorgeschlagen, dass nicht die Paralleltrasse auf der (bereits elektrifizierten) Fernverkehrsverbindung Prag-Dresden vom Freistaat prioritär beim Bund vorangetrieben wird, sondern die Elektrifizierung und der Ausbau der Strecken Chemnitz-Leipzig, Dresden-Görlitz und Görlitz-Cottbus. Und weil der Bund Sachsen nicht bevorteilt und das Geldvermögen endlich ist, kam genau das, was wir befürchtet hatten: Im Bundesverkehrswegeplan sind Prag-Dresden und Chemnitz-Leipzig drin, aber eben nicht die Lausitzer Strecken. Die Staatsregierung versucht das jetzt noch über die Strukturwandel-Gelder zu schaffen. Wir sind natürlich dafür, auch wenn schon wieder wichtige Zeit vertrödelt wurde.
3. In welchem Zeitraum wird die komplette Region an das moderne schnelle Internet flächendeckend angebunden sein?
Wie bei Frage 2.1. müssen wir hier leider auf das zuständige Wirtschaftsministerium sowie das Landratsamt verweisen, da die Landesregierung und die nachgeordneten Behörden hier die Informationsarbeit haben. Unsere politische Haltung ist indes klar. Der Zugang zum Internet ist inzwischen Teil der Daseinsvorsorge. Auch die bisherigen Erfahrungen mit dem Ausbau mobiler Datennetze zeigen, dass der Freistaat Sachsen weit von einer flächendeckenden Lösung entfernt ist. Insbesondere an vielen Verkehrsachsen wird das sichtbar. Ohne ein schnellstmögliches und gezieltes staatliches Gegensteuern wird sich daran nichts ändern. Das zeigen auch die aktuell eingereichten Klagen großer Telekommunikationskonzerne gegen die derzeitigen 5G-Vergabebedingungen, bei denen eine mit dem Frequenzerwerb verbundene Ausbaupflicht verhindert bzw. zeitlich geschoben werden soll.
Dass der Netzausbau heute besser ist als vor fünf Jahren, heißt noch lange nicht, dass alles gut ist. Der Freistaat dümpelt im bundesweiten Vergleich am unteren Ende. Nur ein Bruchteil der Fördermittel für den Ausbau ist bewilligt, noch weniger wirklich geflossen. Auch gibt es keine landesweit abgestimmten Kreisprojekte. Trotzdem verkündet die Staatsregierung jeden bewilligten Bescheid als großen Durchbruch und streut der Öffentlichkeit damit Sand in die Augen. Doch selbst wenn alle laufenden oder beantragten Förderprojekte zügig abgeschlossen wären, hätten Sachsens Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen noch lange nicht jene Dateninfrastruktur, die sie brauchen. Glasfasernetze sind längst nicht flächendeckend verfügbar. Zudem müssen schon Ausbauleistungen nachgebessert werden. Das betrifft vor allem die in den letzten Jahren per Vectoring ertüchtigten Anschlüsse.
Gerade in den Kernräumen zahlreicher Unter- und Mittelzentren werden Mindestdatenraten von über 30 Mbit auf absehbare Zeit nicht verfügbar sein. Der Breitbandausbau ist kein einmaliges Projekt mit absehbarem Ende. Wenn die Staatsregierung Zukunftstechnologien wie das Internet der Dinge und autonomes Fahren beschwört, dann muss man sich klar machen, dass 5G und die entsprechenden Netze noch gar nicht existieren. Schon um die Mobilfunklücken zu schließen, müssen abseits der Großstädte hunderte neue Masten gesetzt werden. Es ist blauäugig, allein auf private Netzanbieter zu setzen. Das zeigen Klagen der Telekommunikationsunternehmen gegen die Bedingungen bei der Versteigerung der Netzlizenzen. 5G wird es ohne massive staatliche Unterstützung nicht flächendeckend geben.
Aus diesen Gründen haben wir einen Antrag in den Landtag eingebracht, damit die Staatsregierung zum einen sich unmittelbar im Bund und Bundesrat für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen einsetzt. Zum anderen schlagen wir die Gründung und Einrichtung einer Sächsischen Landesgesellschaft vor, die auf der Grundlage des festgestellten Ausbaubedarfs den flächendeckenden Ausbau der erforderlichen funkbasierten (5G-Technologie) und Lichtwellenleitungsgebundenen Infrastruktur für Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze realisiert und die bisherigen Aktivitäten der Kommunen und die dazu bereits laufenden regionalen Förderprojekte zum Breitbandausbau organisatorisch und finanziell aktiv unterstützt.
Wir wollen den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze nicht nur wie bisher mit öffentlichen Mitteln subventionieren, sondern auch sicherstellen, dass die Infrastruktureinrichtungen öffentliches Eigentum bleiben. Diese Glasfasernetze könnten dann an private Telekommunikationsanbieter vermietet werden, wie es die niederösterreichische Landesgesellschaft NÖGIG vormacht. Den entsprechenden Antrag – „Versorgung mit schnellem Internet als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge gesetzlich verankern – Sächsische Landesgesellschaft für den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen einrichten!“ haben wir in den Landtag eingebracht (Parlaments-Drucksache 6/16711). Die Landtagsmehrheit aus CDU und SPD hat ihn allerdings im März 2019 niedergestimmt.
4.1. Wie kann der bürokratische Aufwand für die privaten Vermieter künftig verringert werden? /
4.2. Wie kann verhindert werden, dass der Datenschutz durch Mietnomaden und Mietbetrüger ausgenutzt werden kann?
Bürokratischen Aufwand im Bereich des Datenschutzes konnten Vermieter bis zum 24. Mai 2018 schon unter der Geltung des § 3a Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) a.F. recht einfach vermeiden, indem sie die dort verankerten Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung so verstanden haben, dass so wenige personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Zwar sind die Grundsätze in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nunmehr unter dem Begriff der Datenminimierung gefasst; wenn Vermieter diese Grundsätze ohnehin schon immer unter den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet haben, ergibt sich insoweit nichts Neues. Diese Feststellung können Sie im Grunde genommen auf viele Bereiche im neuen Datenschutzrecht übertragen: Wer gewerblich Wohnraum vermietet und sich nach dem alten Datenschutzrecht rechtstreu verhalten hat, wird auch mit dem neuen Datenschutzrecht keine Schwierigkeiten haben. Mithin war die Datenschutzgesetzgebung in Deutschland teilweise restriktiver, als dies nunmehr unter der Geltung der DSGVO der Fall ist.
Sie sollen diese Vorbemerkungen aber auch nicht missverstehen: Unbestritten geht mit der Umsetzung der EU-Datenschutzreform ein höherer personeller und organisatorischer Aufwand einher. Diesen erhöhten Aufwand müssen neben öffentlichen Stellen alle Unternehmen stemmen. Es trifft auch uns als Partei und deren gewählten Vertreter im Landtag und in den Kommunalparlamenten. In Anbetracht der Vorzüge, die dieses europaweit geltende Regelwerk für die digitale Gesellschaft und eben auch für den einzelnen Vermieter und den einzelnen Abgeordneten als Privatperson hat, erscheint dieser erhöhte Aufwand nach unserer Auffassung gerechtfertigt. Zudem hat die damit einhergehende Rechtsklarheit und Einheitlichkeit der Rechtsanwendung auch positive Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft in der Europäischen Union. Das soll aber auch nicht bedeuten, dass es wir der Novelle unkritisch gegenüberstehen und es keinen Verbesserungsbedarf gibt.
Dass Vermieter vor der Vermietung ihres Wohnraums bei den Mietinteressenten persönliche Angaben erfragen, ist nachvollziehbar. Grundsätzlich muss ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung der Fragen bestehen. Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die auch tatsächlich erforderlich sind. In einem zweiten Schritt ist das Interesse an der Beantwortung der Fragen mit dem Recht der Mietinteressenten auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen. Neben Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (dem berechtigten Interesse) kommt Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO als Rechtsgrundlage in Betracht, jedenfalls spätestens nach der Erklärung der Mietinteressenten, eine konkrete Wohnung anmieten zu wollen. Dann entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen den künftigen Mietern und Vermietern. Informationen, die für die Begründung und Durchführung dieses Schuldverhältnisses erforderlich sind, dürfen eingeholt werden. Demzufolge ist es nicht richtig, dass mit Inkrafttreten der DSGVO eine Mieterselbstauskunft per se unzulässig wäre. Ich möchte mir hierzu erlauben, auf die detaillierten Hinweise des Hamburger Datenschutzbeauftragten zu verweisen[2]. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass wir die Ihnen gegenüber geäußerte Kritik, dass der Datenschutz Mietnomaden und Mietbetrüger begünstige, nicht uneingeschränkt teilen können.
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen soll zukünftig ein eventueller Missbrauch der KdU-Leistungen unterbunden werden?
Die Mittel der Kosten der Unterkunft als ein Teil der Sozialleistungen nach SGB II oder XII stehen den Leistungsberechtigten zu. Die Gelder sind gesplittet in Regelleistungen und Leistungen der Kosten der Unterkunft. Den Leistungsberechtigten stehen grundsätzlich sämtliche Gelder zu. Wenn es von den Leistungsberechtigten gewünscht wird, kann eine direkte Zahlung der KdU-Gelder an den/die Vermieter/in erfolgen. Wir stehen grundsätzlich hinter dieser Regelung. Personen, die über ein Einkommen z.B. aus nicht-selbstständiger Arbeit verfügen, bekommen ebenfalls das gesamte Gehalt überwiesen, der/die Arbeitsgeber/in ist auch nicht berechtigt, einen Teil des Gehaltes direkt an den/die Vermieter/in zu überweisen.
Sozialleistungen stellen eine Ausfallleistung dar, auf die Leistungsberechtigte einen Anspruch haben. Grundsätzlich sind alle Leistungsberechtigten als erwachsene Personen selbst in der Lage und stehen in der Verantwortung, die ihnen zur Verfügung stehenden Gelder zu verwalten und Ausgaben zu tätigen. Somit ist die Überweisung der vollen Summe an die Leistungsberechtigten für uns auch ein Teil des menschenwürdigen Umgangs mit Personen, die einen Leistungsanspruch geltend machen.
Wird die Miete vom Amt direkt an den/die Vermieter/in überwiesen, ist der/die Mieter/in de facto in den Mietangelegenheiten außen vor. Damit sinken auch die Möglichkeiten und die Motivation, auf korrekte Mietforderungen und Nebenkostenabrechnungen zu achten und gegen unberechtigte Abrechnungen oder Mieterhöhungen vorzugehen.
Es liegen keine statistischen Erkenntnisse vor, ob Mieter/innen im Leistungsbezug von KdU-Leistungen häufiger ihre Miete nicht zahlen als Mieter/innen ohne Leistungsbezug. Somit wäre eine entsprechende Vorgabe eine in unseren Augen nicht gerechtfertigte Fokussierung auf eine Gruppe. Ein großes Problem des Mietrechts ist es aus unserer Sicht, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen privaten Vermieter/innen, die nur wenige Wohnungen vermieten und Mietausfälle von mehreren Monaten nicht kompensieren können, und großen Immobilienunternehmen, die systematisch die gesetzlichen Möglichkeit von Mieterhöhungen nutzen, ohne nennenswerte Verbesserungen an den Wohnungen vorzunehmen.
6.1. Wie soll die Kriminalität gegen (Wohn)Eigentum zukünftig vermindert/präventiv verhindert werden? /
6.2. Ist die Aufstockung der Polizeikräfte in Planung oder soll in der Region eher noch Polizeipersonal abgebaut werden?
Öffentliche Sicherheit lässt sich nur schaffen, wenn die Ursachen von Straftaten und Gewalt ebenso konsequent erforscht werden wie die Bedingungen, die sie begünstigen. Dabei muss eine nachhaltig wirkende Sicherheitspolitik zuallererst präventiv wirken und bei den Ursachen und begünstigenden Bedingungen ansetzen. Sie hängt daher mit Sozial‑, Jugend‑, Arbeitsmarkt‑, Wohnungs‑, Gesundheits‑, Bildungs‑, Kriminal- und Rechtspolitik zusammen. Wir stellen uns der zentralen Herausforderung, tatsächliche öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Das gilt für unser gesamtes Flächenland – trotz unterschiedlicher Entwicklungsgeschwindigkeiten von Stadt und Land, urbanen Zentren und „abgehängten“ Regionen, sich verjüngenden dynamischen Stadtgesellschaften mit Wachstum, Vielfalt und sozialer Polarisierung sowie Regionen, deren Bevölkerungszahl stagniert oder sinkt. Alle wollen sicher leben – tatsächlich und gefühlt. Unser Leben, unsere körperliche Unversehrtheit und Integrität sowie unsere sexuelle Selbstbestimmung dürfen nicht durch Kriminalität und Gewalt gefährdet werden. Wir sollen nicht befürchten müssen, durch Straftaten Vermögenswerte, Eigentum und Besitz zu verlieren. Wir erwarten zu Recht vom Gemeinwesen, dass es diese Ansprüche einlöst.
Entgegen der landläufigen Auffassung nimmt die Kriminalität in Sachsen tendenziell ab. Über einen Vergleichszeitraum von mehr als 20 Jahren ist anhand der festgestellten und angezeigten Delikte ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Dieser Befund wird durch den langjährigen Vergleich ausgewählter Deliktgruppen in der Polizeilichen Kriminalstatistik gestützt. Die Gesamtzahl der Straftaten in Sachsen stieg 1995 auf über 400.000, wonach sie bis 2011 stetig sank und unter 300.000 lag; nach einem neuerlichen leichten Anstieg schwankt sie seit etwa fünf Jahren um einen Wert von 320.000 Straftaten pro Jahr.
Die Gesamttendenz weist klar nach unten. Das zeigt sich auch in ausgewählten Deliktsgruppen: So sank die Zahl der Kraftfahrzeug-Diebstähle seit den 1990er Jahren gravierend – 1994 waren noch 33.544 solche Straftaten erfasst worden, 2017 waren es „nur“ 2.503. Jeder Fall ist einer zu viel – aber offenbar hat die Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik in den Fahrzeugen viel zum Schutz vor Diebstahl beigetragen. Auch gibt es deutlich weniger Wohnungseinbrüche als noch vor 20 Jahren: 1993 wurden 7.606 Fälle verzeichnet, dann sanken die Fallzahlen bis 2009 unter die 3.000er-Marke. Nach einem Aufwuchs bis auf 4.684 Fälle im Jahr 2016 sank die Zahl 2017 wieder stark auf 4.071. Auch die Zahl der Raubüberfälle auf Straßen und Wegen hat sich gegenüber den 1990er Jahren mehr als halbiert. Solche Straftaten werden im Regelfall angezeigt, vor allem bei Kfz-Diebstählen und Wohnungseinbrüchen ist das Dunkelfeld also klein.
Die Gesamtaufklärungsquote für Straftaten in Sachsen lag 2017 allerdings nur bei 59,2 Prozent. Auch dieser Umstand illustriert das gravierendste sicherheitspolitische Problem, das die CDU-geführten Regierungen uns beschert haben: Polizei und Justiz sind in Sachsen noch immer unzureichend – und im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich – mit Personal und Sachressourcen ausgestattet. Die verfehlte Polizeireform „Polizei.Sachsen.2020“ hat dazu maßgeblich beigetragen. Die CDU hat jahrzehntelang dogmatisch Personal im öffentlichen Dienst abgebaut und damit auch die Sicherheitslage verschlechtert. Diese Fehlentwicklung lässt sich nur langfristig umkehren. Das aber ist notwendig, damit Straftaten schneller und verlässlicher aufgeklärt und geahndet werden können. Die Polizei darf nicht länger der Prügelknabe sein, der oft erst vor Ort sein kann, wenn es schon zu spät ist.
Was die Entwicklung der Wohnungseinbrüche und Autodiebstähle im Landkreis Görlitz angeht, so ist ein genauer Blick notwendig. Es gibt nichts zu beschönigen – das Wohlstandsgefälle an den Grenzen zu Polen und Tschechien sowie das grenzüberschreitende Agieren nicht nur von Diebesbanden erfordern eine entschiedene Reaktion (siehe unten). Werfen wir anhand wiederholter Anfragen unseres Innenpolitikers Enrico Stange an die Staatsregierung einen Blick auf diese Kriminalitätsbereiche im Landkreis Görlitz sowie in den weiteren Landkreisen in Sachsen[3]
Es handelt sich bei Einbrüchen, Einbruchsdiebstählen und Kraftfahrzeugdiebstahl um Delikte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie zur Anzeige gebracht werden; das Dunkelfeld dürfte dabei also klein sein und die Polizeiliche Kriminalstatistik, auf der diese Grafiken beruhen, dürfte ein realistisches Bild zeichnen. Der Blick auf die Zahlen zeigt zunächst insgesamt einen Rückgang der Kriminalität in diesen Phänomen-Bereichen seit 1995; abgesehen vom KfZ-Diebstahl liegt der Landkreis Görlitz im betrachteten Zeitraum eher im Mittelfeld, obgleich bei den Wohnungseinbrüchen zuletzt wieder ein Anstieg zu beobachten war; ob sich daraus ein Trend ergibt, muss sich zeigen. Bei Autoklau steht der Landkreis Görlitz in der Tat etwa seit 2008 an der Spitze der diesbezüglichen Kriminalitätsbelastung, auch wenn die Fallzahlen seitdem stagnieren.
Das subjektive Sicherheitsempfinden, das wir alle besitzen, deckt sich nicht zwangsläufig mit der durch Fakten untersetzten objektiven Sicherheitslage. Es wird vielmehr stark durch unseren Medienkonsum beeinflusst – in der Forschung wird das als Mean world Syndrome (Gemeine-Welt-Syndrom) erfasst. Vereinfacht gesagt: Die Funktionslogik der Massenmedien lässt in unseren Köpfen ein Bild von der Welt entstehen, das hässlicher ist als die Wirklichkeit. Es wäre aber falsch, wenn wir die Angst unser Leben bestimmen ließen. Deshalb dringen wir auf eine nüchterne und differenzierte Bewertung der sicherheitspolitischen Lage, fernab der allgegenwärtigen Hysterie. Dennoch ist jeder Fall einer zu viel, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass alles unternommen wird, um sie zu schützen.
Wir sind uns auch darüber einig, dass jeder Wohnungseinbruch für die Betroffenen einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet und konsequent verfolgt und geahndet werden muss. Auch dazu bedarf es eines entsprechenden Personal- und Ausstattungsniveaus der Polizei. Dies ist aus unserer Sicht bei weitem noch nicht gegeben. Auch wenn der durch die Vorgängerregierungen unter Beteiligung der CDU, SPD und FDP verursachte dramatische Personalabbau inzwischen gestoppt wurde, reichen die eingeleiteten Maßnahmen bei weitem nicht aus, um die Personalsituation auch nur ansatzweise den Aufgabenerfordernissen anzupassen. Nach unseren Berechnungen reicht die durch die Staatsregierung veranlasste Verbreiterung des Einstellungskorridors lediglich dazu aus, die Altersabgänge der nächsten Jahre zu kompensieren. Deswegen fordern wir seit nunmehr zehn Jahren eine umfassende Aufgabenkritik bei der sächsischen Polizei und einen daran angepassten Einstellungskorridor, der die Polizei in die Lage versetzt, die ihr übertragen Aufgaben zu erfüllen.
Sachsens Polizei braucht nach Jahren des Abbaus in Verantwortung der CDU eine bessere bauliche und technische Infrastruktur sowie mehr Personal. Straftaten müssen schneller und konsequenter geahndet werden, ohne dabei in verfassungsrechtlich geschützte justizielle Grundrechte oder Verfahrensgarantien einzugreifen oder diese gar aufzugeben. Anstelle anonymer Überwachungstechnologien im öffentlichen Raum sollen mehr Polizistinnen und Polizisten für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ansprechbar sein – vor allem in konkreten Gefahrensituationen, aber nicht nur dann. Auto‑, Fuß- und Fahrradstreifen in den urbanen Zentren, in Mittel- und Kleinstädten müssen verstärkt werden. Zudem sollen mehr Bürgerpolizistinnen und ‑polizisten vor Ort sein, die einen überschaubaren Bereich betreuen und für die Einwohnerinnen und Einwohner wohnortnah erreichbar sind. Auch wegen dieser neuen Anforderungen muss mehr Personal für den Vollzugsdienst eingestellt und entsprechend qualifiziert werden. Die Polizeiausbildung muss in hoher Qualität und mit ausreichenden räumlichen und sächlichen Kapazitäten sichergestellt werden. Dabei ist die Ausbildung für den Kriminalpolizeidienst über einen eigenständigen Studiengang zu qualifizieren. Zudem sollten Polizeibehörden und kommunale Ordnungsbehörden hierbei eng kooperieren und die vielerorts vorhandenen kriminalpräventiven Räte einbeziehen. Sachsens Polizei muss flächendeckend präsenter werden. Damit die Polizeidirektionen und die Reviere verstärkt werden können, sollte die Bereitschaftspolizei nicht länger in Leipzig und Dresden konzentriert bleiben. Bereitschaftspolizeibeamte werden bereits für Unterstützungseinsätze in den Revieren eingesetzt. Die Polizeiposten in den Mittel- und Kleinstädten sind dauerhaft zu besetzen.
Wir haben schon im Jahr 2014 mehr Ausbildungsstellen für Polizeibeamte gefordert, dafür wurden wir insbesondere von CDU und FDP gescholten. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass die CDU-geführten Landesregierungen den Bedarf jahrelang in so großem Maße unterschätzt haben, dass selbst die Umsetzung unserer damaligen Vorschläge nicht ausgereicht hätte. Die Misere hat sich seitdem vergrößert. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass genug Polizeikräfte vor Ort sicht- und ansprechbar sind. Deshalb müssen in den Regionen so viele Polizeireviere wie möglich wieder eröffnet werden. Inwieweit eine Aufstockung der Polizeikräfte in Ihrer Region in Planung ist, liegt in der Verantwortung der Staatsregierung und der Polizeiführung des Freistaates Sachsen. Wir stehen klar für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Polizistinnen und Polizisten, die ihre Aufgaben ohne Abstriche erfüllen können. Dazu haben wir sowohl in der 5. als auch in der 6. Wahlperiode eine Vielzahl von Anträgen im Sächsischen Landtag gestellt, die durch die Koalitionsmehrheit von CDU und SPD samt und sonders abgelehnt worden sind. Es bleibt aber die Tatsache, dass die von der Regierungskoalition beschlossene Verbreiterung des Einstellungskorridors bei der Sächsischen Polizei lediglich dazu ausreicht, die Altersabgänge zu kompensieren. Deshalb bleibt unsere Forderung nach einer Verschlankung der Führungsstrukturen und nach mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße ein Dauerthema.
Ein zweiter Baustein ist die Verstärkung der Prävention, gerade im Bereich des Schutzes von Wohneigentum und im Bereich von Mietwohnungen. Hier fordern wir eine konsequente Aufstockung des präventiven Bereichs bei der sächsischen Landespolizei, nachdem dieser in den vergangenen Jahren fast vollständig paralysiert wurde. Erste, aber aus unserer Sicht nicht ausreichende Ansätze enthält der Doppelhaushalt 2019/2020. Die Polizei sollte wieder mehr Sachbearbeiterinnen und ‑sachbearbeiter für Prävention beschäftigen können, die Beratungsleistungen anbieten – in Schulen, Vereinen, Kommunen, aber auch für Privathaushalte, insbesondere zum Thema Schutz vor Einbruchdiebstahl. Weshalb Menschen sich strafbar machen, ist mit Blick auf den Einzelfall erklärbar. Eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung muss deshalb an den Ursachen ansetzen. Dazu können soziale Umstände, Perspektivlosigkeit, Vorprägungen durch Sozialisation, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme und weitere Faktoren gehören. Nicht alle lassen sich durch staatliches Handeln beeinflussen. Dennoch muss Sicherheitspolitik vor allem darauf bedacht sein, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für strafbares Handeln zu beseitigen, um Kriminalität zu verhindern, bevor sie entsteht. Der Abbau der polizeilichen Präventionsverantwortung und ‑arbeit war und ist deshalb unverantwortlich.
An die Stelle öffentlichkeitswirksamer Massenkontrollen und Kleindealer-Razzien, die wenig mehr bringen als schöne Fotos für den Innenminister, soll sich die Ermittlungsarbeit künftig gezielt gegen schwere kriminelle Bedrohungen wie Organisierte Kriminalität oder Menschenhandel richten. Denn hinter Wohnungseinbruch- und Diebstahlsdelikten stehen nicht selten organisierte Banden, denen nur mittels Strukturermittlungen beizukommen ist. Deshalb sollten spezialisierte Ermittlungseinheiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls auch im Bereich der Strafrechtspflege, errichtet werden. Sie sollen schlagkräftig auf komplexe Kriminalitätsphänomene reagieren. Zudem muss die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden weiter ausgebaut werden. Eine weitere personelle Ausdünnung der Polizei muss unter allen Umständen verhindert werden, auch und gerade im Landkreis Görlitz.
[1] GATHER, Matthias; KOSOK Philip: Analyse der regionalwirtschaftlichen Effekte des Fernstraßenbaus anhand ausgewählter Autobahnprojekte. Berichte des Instituts Verkehr und Raum, Band 13, 2013.
[2] vgl. https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Orientierungshilfe_Mietauskuenfte.pdf (Seite existiert nicht mehr)
[3] Die Zahlen beruhen auf den folgenden Anfragen unseres Innenexperten Enrico Stange an die Staatsregierung:
2018
2017
2016
1995–2015