Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: PETA DEUTSCHLAND E.V.
1. Tierschutzverbandsklage
In sieben Bundesländern sind Tierschutzverbände zur Verbandsklage berechtigt.
a) Wird sich Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode für die Einführung eines Tierschutzverbandsklagerechts in Sachsen einsetzen?
Auf jeden Fall. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat das in dieser Wahlperiode bereits getan – mit unserem Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände“ (Landtags-Drucksache 6/14771, http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14771&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined). Dieser Entwurf ist Anfang Juli von den Mehrheitsfraktionen CDU und SPD im Landtag abgelehnt worden.
DIE LINKE. Sachsen setzt sich auch weiterhin für die gesetzliche Verankerung und vollumfängliche Ausweitung der Verbandsklagerechte für Umwelt‑, Natur- und Tierschutzvereinigungen und Einzelne im Sinne der Aarhus-Konvention ein. Außerdem wollen wir ein Landestierschutzbüro, einen Tierschutzbeirat und die Stelle einer oder eines Landestierschutzbeauftragten einrichten, die oder der dem Landtag jährlich einen Bericht über die Tierschutzsituation erstattet (siehe auch unser Landeswahlprogramm, https://www.dielinke-sachsen.de/wahlen/landtagswahl-2019/wahlprogramm-zur-landtagswahl-2019-langfassung/).
2. Tierschutzmissstände in Schlachtbetrieben
Eine unzureichende Betäubung sowie die unsachgemäße Schlachtung von Tieren waren in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Studien und Medienberichten – auch in Sachsen.
a) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Missstände in Schlachtbetrieben unverzüglich unterbunden werden?
Tierleid muss verhindert werden, wo immer das möglich ist. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Kontrolldichte in diesen Betrieben spürbar erhöht wird. DIE LINKE. Sachsen fordert zudem seit Jahren eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Schlachtfabriken, weil wir darin auch einen wirksamen Hebel für mehr Tierschutz sehen. Wo in prekären Beschäftigungsverhältnissen Akkordarbeit geleistet wird, ist die Fehlerquote hoch und kommt es zu entsprechenden Unfällen bei Menschen und vermeidbarem Leid bei Tieren. DIE LINKE. Sachsen spricht sich deshalb für einen flächendeckenden Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde aus. Leiharbeit wollen wir abschaffen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Tiere vor der Schlachtung angemessen und unabhängig veterinärmedizinisch begutachtet werden und Verstöße bereits auf dieser Stufe gemeldet und geahndet werden.
Wir unterstützen die Forderung der Tierärzteschaft nach einer zentralen Tiergesundheitsdatenbank, in der auch die Schlachtbefunde eingehen. Ein Zulassungsverfahren für Tötungstechnik muss endlich gewährleisten, das sicher und tierschutzgerecht getötet wird. Grundsätzlich müssen aber vor allem die Ursachen vieler Tierschutzprobleme behoben werden, wozu auch der massive Kostendruck durch die Marktübermacht von Handels- und Schlachthofkonzernen zählt.
3. Tierschutzkontrollen
Eine Antwort der Bundesregierung vom 3.7.2018 (BT-DS 19/3195) ergab, dass tierhaltende Agrarbetriebe in Sachsen im Durchschnitt alle 9,9 Jahre durch Amtstierärzte kontrolliert werden.
a) Befürwortet Ihre Partei mindestens jährliche Kontrollen von tierhaltenden Agrarbetrieben durch Amtsveterinäre?
Die Kontrolldichte sollte unbedingt zunehmen, die tierwohlbezogene Fachberatung muss ausgebaut werden und nur noch Haltungsverfahren, die besonders tierwohlförderlich sind, sollten mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Unter anderem in der Großen Anfrage „Strukturen der Tierhaltung und Stand des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Sachsen“, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.07.2011, Landtags-Drucksache 5/6292 (Beantwortung der Fragen 5.9ff., http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6292&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1&dok_id=undefined) haben wir nach Kontrollintensität und ‑inhalten gefragt. Das Ergebnis war äußerst mäßig: Die Ergebnisse tierschutzrechtlicher Kontrollen sollen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Personalstärke in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit, Tierschutz sowie Pflanzengesundheit hat sich erfreulicherweise positiv entwickelt; gleichwohl ist die Kontrollintensität zu gering. Die Überwachungsintensität schwankt von Tierart zu Tierart: Bei Kälbern wurde 2010 jährlich etwa jeder vierte Betrieb, bei Rindern und Schweinen jeder sechste, bei Legehennen jeder achte Betrieb pro Jahr tierschutzrechtlich kontrolliert (vgl. Anlage 14 zur o.g. Großen Anfrage). An diesem unbefriedigenden Bild hat sich wenig geändert. Gegenwärtig wird im Landesdurchschnitt jeder zehnte Betrieb pro Jahr kontrolliert, bei rund acht Prozent der kontrollierten Betriebe treten Beanstandungen auf – im Vergleich zu 2009 sank die Kontrollhäufigkeit, obwohl die Zahl der Betriebe deutlich abgenommen hat; gleichzeitig hat die relative Anzahl der Beanstandungen zugenommen.
4. Tierversuche/Tierverbrauch in der Lehre
Tierversuche sind oftmals mit erheblichen Schmerzen für die Tiere verbunden, während die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen sowie die wissenschaftliche Aussagekraft umstritten sind. Auch im Rahmen der Lehre an Universitäten, insbesondere für Sezierkurse, werden viele tausend Tiere „verbraucht“ – obwohl einige Universitäten bereits jetzt moderne Biologie- oder Medizin-Studiengänge anbieten, ohne dass Tiere dafür getötet werden. In fünf Bundesländern (Hessen, NRW, Saarland, Thüringen und Bremen) ist im jeweiligen Landeshochschulgesetz festgelegt, dass die Universitäten zumindest auf Antrag der Studierenden tierversuchsfreie Prüfungsleistungen anzubieten haben.
a) Welche konkreten Maßnahmen will Ihre Partei ergreifen, um die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch zu fördern?
b) Befürwortet Ihre Partei ein Studium ohne Tierverbrauch?
c) Befürwortet Ihre Partei eine Änderung des Landeshochschulgesetzes, so dass zumindest auf Antrag des Studierenden ein Studium ohne Tierverbrauch absolviert werden kann?
Zusammenfassende Antwort: DIE LINKE. Sachsen setzt sich für die Einschränkung von Tierversuchen durch die Stärkung der Forschung und Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch sowie ein Verbot aller bereits vollumfänglich ersetzbaren und medizinisch nicht notwendigen Tierversuche ein. Dafür ist ein Konzept notwendig, welches als langfristiges Ziel den Verzicht auf Versuchstiere für die wissenschaftliche Forschung bei gleichzeitigem Ausbau der Förderstrukturen für alternative Methoden beinhaltet. Dazu gehören beispielsweise die Umverteilung von Forschungsmitteln zugunsten der Weiter- und Neuentwicklung tierversuchsfreier Methoden, die Ausweitung von Lehre und Forschung einer tierverbrauchsfreien Wissenschaft – aber auch die Einführung von Kontrollmaßnahmen, die eine Zunahme tierverbrauchsfreier Verfahren sowie die Abnahme aller durchgeführten Tierversuche dokumentieren und die nachträgliche Bewertung aller durchgeführten Tierversuche sowie deren Archivierung und öffentliche Nutzbarmachung der gesammelten Daten ermöglichen.
DIE LINKE. Sachsen setzt sich für die Ausweitung von Lehre und Forschung einer tierverbrauchsfreien Wissenschaft in Form von tierversuchsfreien Studiengängen in den Lebenswissenschaften, verbunden mit der Einrichtung von Lehrstühlen und Professuren für tierverbrauchsfreie Verfahren ein. Darüber hinaus fordern wir die Erarbeitung eines Handbuchs zur ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen nach einheitlichen Kriterien bei der Zulassung von Tierversuchen sowie dafür zu sorgen, dass Tierversuche in Aus‑, Fort- und Weiterbildung zukünftig der Genehmigungspflicht unterliegen.
5. Jagd
Die gemäß Sachsens Landesjagdgesetz erlaubten Jagdpraktiken sind aus Sicht des Tierschutzes hochproblematisch. So stehen Totschlagfallen in der Kritik, auch artgeschützte Tiere zu fangen sowie die Tiere teilweise nicht sofort zu töten. Dies kann zu langanhaltendem und schwerem Leid führen. Bei der Baujagd werden Füchse – oft über einen längeren Zeitraum – in Todesangst versetzt. Dabei kann es zu schweren Kämpfen zwischen Hund und Wildtier kommen, bei denen sich beide Tiere ineinander verbeißen und schwer verletzen. In Baden-Württemberg beispielsweise sind die beiden vorgenannten Jagdpraktiken als auch die Tötung von Haustieren weitgehend verboten.
a) Wird sich Ihre Partei für eine tierschutzgerechte Novellierung des Landesjagdgesetzes einsetzen?
Ja. DIE LINKE. Sachsen spricht sich dafür aus, dass im Sächsischen Landesjagdgesetz das gesellschaftspolitische Ziel der Jagd als Beitrag zu einer möglichst naturnahen Wald, Land- und Fischereiwirtschaft formuliert und das Prinzip Wald und Wild konsequent verankert wird. Außerdem möchte DIE LINKE. Sachsen die Jagdausbildung stärker an den gesellschaftspolitischen Anforderungen im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung ausrichten und die Themen Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, Ökologie und Waldbau stärken. Bundeseinheitliche Vorgaben zum Schießübungsnachweis im Rahmen der Jäger*innenprüfung sowie zur Verlängerung des Jagdscheines sind aus Sicherheitsgründen zu begrüßen.
Des Weiteren verweisen Jagdgesetze des Bundes und der Länder bislang lediglich auf die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit, während der dahinter stehende Kanon an Regeln und Normen bisher nicht rechtsverbindlich festgeschrieben ist. Um die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu erhalten, sind aus unserer Sicht sachliche Diskussionen zum Regelwerk notwendig.
b) Wie steht Ihre Partei zu der Forderung von Tier- und Naturschutzorganisationen, Totschlagfallen zu verbieten?
In Sachsen sind Totschlagfallen grundsätzlich verboten beziehungsweise nur auf gesonderten Antrag hin einsetzbar (§ 18 SächsJagdG). Soweit Fallen durch ihre Art und Anwendung (beispielsweise Köder) ein Höchstmaß an Selektion ermöglichen beziehungsweise andersherum Fehlfänge/nicht beabsichtigte Tötungen ausschließen, mindestens einmal täglich kontrolliert werden und so Leiden ersparen, ist im strikten Ausnahmefall dagegen nichts einzuwenden.
Die bei der Reduktion der Schwarzwildbestände genutzten Saufänge (vgl. Landtags-Drucksache 6/17103, http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=17103&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined), bei denen (mehrere) Sauen lebend gefangen und anschließend gegebenenfalls nacheinander getötet werden, gehören nach unserer Auffassung ausdrücklich nicht zu den zu unterstützenden Maßnahmen gegen überhöhte Schwarzwildbestände: Leiden werden durch die Art und Weise der Falle nicht erspart, sondern hervorgerufen (Paniksituation der übrigen Sauen beim Abschuss).
c) Wie steht Ihre Partei zu der Forderung von Tier- und Naturschutzorganisationen, die Baujagd zu verbieten?
Auch bei der Jagd gilt der Grundsatz, dass den Tieren kein unnötiges Leid zugefügt werden darf. Aus diesem Grund bedeutet die Baujagd eine besonders hohe Verantwortung. Soweit die effektive Bejagung nachweislich anders nicht möglich ist, scheint uns die Aufnahme eines Sachkundenachweises als geeignet, die Tierschutzgerechtigkeit zu sichern.
6. Jagd auf Füchse, Katzen und Hunde
In Sachsen töten Jäger jedes Jahr über 13.000 Füchse ohne den vom Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund. Ökologische, gesundheitsrelevante oder wildbiologische Argumente für eine solche massive, landesweite Fuchsbejagung sind nicht ersichtlich. Vielmehr werden Füchse als Jagdkonkurrenten angesehen oder im Rahmen der Hobbyjagd als Freizeitbeschäftigung getötet. Luxemburg führte 2015 ein Verbot der Fuchsjagd für zunächst ein Jahr ein, das aufgrund der positiven Erfahrungen verlängert wurde und weiterhin Bestand hat.
a) Wie steht Ihre Partei zur flächendeckenden Jagd auf Füchse?
b) Wird sich Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass heimische Wildtiere wie Füchse nicht mehr flächendeckend ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen?
Zusammenfassende Antwort: DIE LINKE. Sachsen vertritt den Ökosystemansatz für die Jagd, also das Prinzip „Wald und Wild“, was eine enge, konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Flächennutzerinnen und ‑nutzern voraussetzt. Dabei darf für DIE LINKE. Sachsen Jagd kein Selbstzweck sein, sondern bedarf auch das Töten von Wildtieren nach Tierschutzgesetz eines vernünftigen Grundes. Füchse gehören nach Bundesjagdgesetz zu den jagdbaren Arten. Ihre günstige Populationsentwicklung, die u.a. auch auf den einfachen und hohen Futterzugriff im ländlichen wie im urbanen Raum zurückzuführen ist, und die wenigen natürlichen Feinde, sind aus unserer Sicht hinreichende Gründe für ihre Bejagung, zumal hohe Fuchsbesätze auch die Probleme der Bodenbrüter und des Niederwilds verstärken.
c) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Tötung von Hunden und Katzen durch Jäger untersagt wird?
DIE LINKE. Sachsen will den Abschuss von Katzen und Hunden grundsätzlich verbieten, die jetzt schon bestehenden Ausnahmen nach dem Tierseuchenrecht und aus Erwägungen des Artenschutzes jedoch erhalten.
7. Angel-AG‘s an Schulen
Einige Ganztagsschulen in Sachsen bieten Angeln als AG an. Dabei werden Kinder an das Töten von empfindungsfähigen Wirbeltieren herangeführt.
a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Angel-AG´s nicht mehr an Schulen angeboten werden?
Das Angeln ist eine Kulturtechnik, die – sachgerecht ausgeführt – Leiden vermeidet. Zu Recht rufen jedoch – nach Gewässerordnung verbotene – Praktiken wie beispielsweise die überlange und die Gesundheit beeinträchtigende Hälterung von Fischen, das nicht schonende Anlanden von Fischen oder lebende Köderfische Tierschützerinnen und Tierschützer auf den Plan. Insofern sind Kontrollbehörden und Verbandsgewässeraufsicht in der Pflicht, eine tierschutzgerechte Angelei sicherzustellen. Angel-AGs befürworten wir nicht.
8. Sachkundenachweis für Hundehalter
Niedersachsen hat 2013 den „Hundeführerschein“ als verpflichtenden Sachkundenachweis für angehende Hundehalter eingeführt. Durch das vermittelte Wissen werden eine tiergerechte Haltung gefördert, Spontankäufe und damit einhergehende Abgaben an Tierheime reduziert sowie vor allem die Anzahl an Beißvorfällen gesenkt.
a) Wie steht Ihre Partei zu der Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für angehende Hundehalter?
Es wäre zielführend, die Eignung zur Haltung eines Hundes – egal welcher Rasse – durch einen entsprechenden Sachkundenachweis zu überprüfen, wenn ein Hund schon einmal zugebissen hat. Wir wollen die sogenannte „Rassehundeliste“ abschaffen und setzen stattdessen auf einen solchen Sachkundenachweis für Besitzerinnen und Besitzer, wenn der Hund, gleich welcher Rasse, durch Bisse auffällig geworden ist. Diese Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises halten wir sowohl für zukünftige Hundebesitzer als auch hinsichtlich einer artgerechten Haltung der Hunde für sinnvoll. Denn die Beißstatistik macht deutlich: Man kann nicht allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier) davon ausgehen, dass ein Hund automatisch gefährlicher ist als andere. Das Verhalten eines Hundes hängt vor allem davon ab, wie kompetent die Person am anderen Ende der Leine ist. Das Gesetz und die Rasseliste gaukeln den Menschen letztendlich auch vor, dass von den anderen Hunden keinerlei Gefahr ausgeht. Das kann letztendlich dazu führen, dass man diesen Hunden mit weniger Respekt und mehr Leichtsinn gegenübertritt und somit einen Beißvorfall unbeabsichtigt provoziert.
9. Pflanzliche/tierische Nahrungsmittel
Der durchschnittliche Konsum tierischer Nahrungsmittel liegt in Deutschland auf einem im internationalen Vergleich hohen Niveau, was neben Tierleid auch sogenannte Zivilisationskrankheiten fördert. Zudem zählt die Produktion tierischer Nahrungsmittel zu den umwelt- und klimaschädlichsten Industrien.
a) Wie bewertet Ihre Partei die Problematiken, die mit der Produktion und dem hohen Konsumniveau tierischer Nahrungsmittel einhergehen?
DIE LINKE. Sachsen kritisiert, dass durch die Exportstrategie der Bundesregierung bei Fleisch und Fleischprodukten eine umweltschädliche Fleischproduktion befördert wird, selbst wenn in Deutschland weniger Fleisch konsumiert wird. Ernährung bedeutet Genussvielfalt, Selbstbestimmung, kulturelle Identität und vieles mehr. Dazu gehört Fleisch ebenso wie die Entscheidung, sich vegan ernähren zu wollen. Der hohe Fleischkonsum in Deutschland wird auch durch den Preisdruck der marktmächtigen Supermarktkonzerne verursacht. Das geht zu Lasten der Erzeugerinnen und Erzeuger sowie der Beschäftigten in der Fleischindustrie und im Handel, aber auch des Tierschutzes und der Umwelt. Wir setzen uns für eine ökologisch verträgliche, tierschutzgerechte und sozial faire Erzeugung und regionale Vermarktung ein. Die dürfte dann automatisch mit einem geringeren, weil bewussterem Fleischkonsum einhergehen.
b) Plant Ihre Partei Maßnahmen, um eine ausgewogene Ernährung mit pflanzlichen Nahrungsmitteln zu fördern bzw. den Konsum tierischer Nahrungsmittel – etwa durch ein erhöhtes Angebot an veganen Gerichten in öffentlichen Einrichtungen – in der Bevölkerung zu senken?
Wir wollen durch verstärkte Umwelt- und Ernährungsbildung in Schulen und durch Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher das verheerende Modell eines egoistischen westlichen Lebensstils mit seiner gigantischen Lebensmittelverschwendung und einem zu hohen Fleischkonsum korrigieren. In Kitas und Schulen sowie in anderen öffentlichen Einrichtungen, die Verpflegung anbieten (Unis, Krankenhäuser, Altenheime, Reha-Kliniken, JVAs, Bundeseinrichtungen) sollten Lebensmittel aus ökologischem und vorrangig regionalem und saisonalem Anbau angeboten werden. Dabei sollte das Angebot von täglich mindestens einem vegetarischen oder veganen Menü in allen öffentlichen Einrichtungen selbstverständlich sein. Kochen – ob mit oder ohne Fleisch – ist eine Kulturtechnik, die erst erlernt werden muss. In Lehrküchen von Schulen und Kitas sollte es daher insbesondere auch um das gemeinsame vegane und vegetarische Kochen gehen.
10. Textilkennzeichnung
Stichproben ergaben, dass im Einzelhandel häufig Echtpelzbekleidung ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ verkauft und Kunden damit fehlinformiert werden.
a) Wird sich Ihre Partei – etwa in Form von zusätzlichen Kontrollen – dafür einsetzen, die Durchsetzung des Textilkennzeichnungsgesetzes, das bereits seit dem 24.02.2016 in Kraft ist, in Sachsen zu verbessern?
DIE LINKE. Sachsen unterstützt die Kennzeichnung sowie die Kontrolle von Artikeln, in denen Pelz oder Kunstpelz verarbeitet wurde, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Falschdeklaration führt dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht werden.