Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Verband Erneuerbare Energien (VEE) Sachsen e.V.

Klimaschutz und Pariser Klimaabkommen

Bekennen Sie sich zum Ziel des Pariser Klimaabkommens, insbesondere dem Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (1,5 °C‑Ziel)?

Ja, dies haben wir in Bezug auf Braunkohletagebaue bereits im April 2018 (Landtags-Drs. 6/13055) ausdrücklich so gefordert. In den anderen Sektoren und Themen – u.a. der Verkehrswende, der Hinwendung zu einer emissionsarmen Landbewirtschaftung und Nahrungsmittelerzeugung – stehen wir erst ganz am Anfang. Jedoch sind unter dem Aspekt der globalen Nachhaltigkeitsziele  Veränderungen der Lebensstile in den Industrieländern dringend erforderlich.

Politik hat inmitten der Auseinandersetzung mit verschiedenen Interessengruppen u.a. die Aufgabe, um breit akzeptierte Lösungen zu ringen – die am Ende auch effektiven Klimaschutz sicherstellen.

Sprechen Sie sich für ein sächsisches Klimaschutzgesetz mit klaren Zielvorgaben zur CO2-Reduktion in den jeweiligen Sektoren aus?

Ja, das steht so in unserem Wahlprogramm.

Bekennen Sie sich zur vollständigen C02-Neutralität bis zum Jahr 2050?

Ja.

Bekennen Sie sich zum Kohlekompromiss mit einem Kohleausstieg zum Jahr 2038?

Ja. Auch wenn wir das Jahr 2038 als zu spät erachten, haben wir lange für ein festes Ausstiegsdatum gekämpft. Zentral ist, wie der Ausstiegspfad bis 2038 (oder 2035) aussieht: bis zu diesem Zeitpunkt braucht es ein schrittweises planvolles und kraftwerksblockscharfes Vorgehen, das für alle Beteiligten Planungssicherheit schafft. Zentral ist weiterhin, dass der Aufschluss neuer Tagebaue oder Erweiterungen heute genehmigter Tagebaue unterbleiben müssen; vielmehr müssen Verkleinerungen bestehender Tagebaue geprüft werden. Darüber muss unverzüglich Klarheit durch den Freistaat geschaffen werden.

Stehen Sie für einen früheren Kohleausstieg ein, soweit dies notwendig und erforderlich ist, z.B. zur Einhaltung der CO2-Ziele?

Wie oben geschrieben, ist weniger das Datum, an dem auch der letzte Kraftwerksblick vom Netz geht entscheidend, sondern vielmehr der Ausstiegspfad bis dahin. Bereits im April 2018 haben wir in einem Antrag (Landtags-Drs. 6/13055) ausdrücklich einen Ausstiegspfad auf der Grundlage der Erreichung der 1,5‑Grad-Ziels gefordert. Der Rest ist eine Rechenaufgabe.

Bis wann sollte Ihrer Meinung nach der Kohleausstieg in Sachsen erfolgen?

Wir halten am geordneten Ausstiegspfad auf der Grundlage der Erreichung der 1,5‑Grad-Ziels fest (vgl. Landtags-Drs. 6/13055). Einen nicht durch Daten untersetzten Jahreszahlen-Unterbietungswettbewerb lehnen wir ab. Von zentraler Bedeutung ist die Planbarkeit und Berechenbarkeit für alle Seiten. Für die Beschäftigten, die Subunternehmen und auch das Braunkohleverstromungsunternehmen selbst gilt: Je rascher ein Ausstiegspfad festgelegt ist, desto besser können alle ihre Zukunft planen. Ein fester Kohle-Ausstiegspfad ist gleichwohl die Bedingung für Einigungen in den anderen Treibhausgas-Minderungssektoren.

Halten Sie die Internalisierung der Kosten infolge von umwelt- und gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Emissionen in Form einer CO2-Bepreisung für notwendig oder angemessen?

Wir gehen zunächst davon aus, dass die Frage auf die Einführung der nationalen CO2-Bepreisung gerichtet ist und nicht auf eine Ausweitung des EU-Emissionsrechtehandels auf die Sektoren Wärme und Verkehr.

Einerseits ist es dringend notwendig, dass CO2 und andere umweltschädliche Emissionen endlich ein Preisschild bekommen. DIE LINKE befürwortet daher eine CO2-Steuer oder ‑Abgabe als begleitende Maßnahme, neben anderen Maßnahmen wie dem Kohleausstieg und dem Aus des Verbrennungsmotors, sobald beides ohne soziale Härten umsetzbar ist. Auf fossile Heizstoffe sollte eine CO2-Abgabe erhoben werden, sofern im Gegenzug die Stromsteuer abgeschafft wird und darüber hinaus eine Rückverteilung der Einnahmen aus dieser Steuer als Öko-Bonus an die Bürgerinnen und Bürger nach Schweizer Modell stattfindet. Wir sind der Überzeugung, dass eine CO2-Steuer nur Sinn ergäbe, wenn auch in allen Produkten die damit verbundene CO2-Last (wenn vorhanden) besteuert würde. Insofern haben wir die Befürchtung, dass durch Ausnahmeregelungen, Lücken und unangemessene Preise das Ziel nicht erreicht wird, oder soziale Härten entstehen.

Andererseits handelt es sich um ein marktwirtschaftliches Instrument, dass diejenigen kaum in ihrem tatsächlichen Handeln beeinflusst, die ausreichend Geld verdienen. Bei Menschen mit sehr geringem Einkommen müssten Härtefallregelungen am anderen Ende ungewollte Härten abmildern.

Insofern ist der direkte Weg über CO2-Kontingente oder eine planvolle Verringerung des Ressourcenverbrauchs  wohl der zielsicherere. Außerdem wäre dieser Weg weniger von Preiseffekten abhängig. Wenn wir von einem Treibhausgas-Budget ausgehen und zurückrechnen, dann wird es bei uns nur mit Einschränkungen im Verbrauch funktionieren. Das muss aber nicht heißen, dass es weniger Lebensqualität gibt. Beispiel: Es geht um weniger Verkehr, aber Erhalt von Mobilität. Ressourcenverbrauch und Lebensstandard müssen sich mittelfristig in allen Ländern der Erde annähern..

Sprechen Sie sich für eine Anpassung der Ausbauziele der Erneuerbaren Energien in Sachsen entsprechend dem Pariser Klimaabkommen (1,5 °C‑Ziel) mit einem klaren Ausbaupfad und Zwischenzielen aus?

Ja.

Bis wann wollen Sie die Energieversorgung im Stromsektor in Sachsen auf 100 % Erneuerbare Energien umgestellt haben?

So schnell wie möglich; aus dem mit Daten unterlegten Ausstiegspfad bei fossilen Energieträgern und dem Ausbaupfad Erneuerbarer Energien ergibt sich dieser Zeitpunkt. Wir wollen den Ausbau erneuerbarer Energieträger in Sachsen zur Strom- und Wärmeerzeugung massiv fördern. Ziel ist es, dass der sächsische Bruttostromverbrauch vollständig von diesen Energieträgern gedeckt werden kann. Konkrete Ausbauziele zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens sollen auf der Grundlage einer aktuellen Potenzialstudie in einem modernen Klimaschutzgesetz beschrieben und Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung festgelegt werden.

Bis wann wollen Sie in allen Sektoren in Sachsen auf 100 % Erneuerbare Energien umgestellt haben?

So schnell wie möglich. Konkrete Ziele zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens sollen auf der Grundlage einer aktuellen Potenzialstudie in einem modernen Klimaschutzgesetz beschrieben und Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung festlegt werden.

Fragen der Sektorenkopplung und Speicher

Wie bewertet Ihre Partei den aktuellen Rechtsrahmen für den Einsatz sektorenkoppelnder Technologien und Speicher? Wo sehen Sie diesbezüglich Handlungsbedarf und ‑spielraum auf sächsischer Ebene?

Viele Speicher sind derzeit kaum wirtschaftlich, weil sie als Endverbraucher gelten und sowohl Netzentgelte als auch EEG-Umlage zahlen müssen. Wir setzen uns für eine dauerhafte Befreiung aller Stromspeicher von Netzentgelten und EEG-Umlage ein. Der Freistaat Sachsen muss sich im Bundesrat für diesbezügliche Änderungen auf Bundesebene einsetzen.

Andererseits ist absehbar, dass die Sektorenkopplung eher dazu führt, dass mehr Elektroenergie verbraucht wird. Es ist wichtig, dass dies kein dauerhafter Zustand wird. Perspektivisch braucht es eine Absenkung der verbrauchten Mengen an Elektroenergie. Das ist nur über eine Änderung des Verhaltens zu erreichen.

Setzen Sie sich für die konsequente Nutzung bestehender Pumpspeicherkraftwerke und die Möglichkeit, diese wirtschaftliche zu betreiben, ein?

Ja, soweit sie einen Beitrag zur Erreichung des 1,5‑Grad-Ziels leisten können.

Welche Rolle soll Wasserstoff, dessen Produktion sowie dessen Weiterverarbeitung in dem zukünftigen Energiesystem des Freistaates Sachsen einnehmen?

Grüner Wasserstoff spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung erneuerbarer Wärmekonzepte als Speichertechnologie.

Was wollen Sie dafür tun, um den Power to X Technologien den Durchbruch zu ermöglichen?

Bei Power-to-Gas wird überschüssiger Strom dazu verwendet, per Wasserelektrolyse Wasserstoff zu produzieren und bei Bedarf in einem zweiten Schritt unter Verwendung von Kohlendioxid in synthetisches Methan umzuwandeln. Kommt das dafür erforderliche Kohlendioxid aus der Kohleverbrennung, ist hier nichts gewonnen.

Sollte die Lausitz zu einer Modellregion werden, in der die regulatorische Erprobung von Power to X Technologien ermöglicht werden sollte?

Die Lausitz soll Energieregion bleiben, weil sie dafür beste Voraussetzungen bietet. Das Fachwissen der Menschen in der Region muss genutzt werden, um mit einem erfolgreichen Mix aus erneuerbaren Energien, Power-to-X-Anlagen in Kombination mit Erdgaskraftwerken als Brückentechnologie die Energieversorgung der Zukunft in der Lausitz zu verankern.

Photovoltaik

Sprechen Sie sich für die Freigabe von landwirtschaftlich benachteiligten Flächen für Freiflächenphotovoltaik aus?

Das kann ehrlicherweise nicht pauschal beantwortet werden. Einerseits braucht es zweifelsohne Flächen für den Ausbau der Photovoltaik. Andererseits braucht es Flächen für die Landwirtschaft, insbesondere wenn im Hinblick auf Treibhausgasemissionen der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel zurückgefahren werden soll. An einer sektorenübergreifenden Gesamtstrategie im Sinne der Erreichung des 1,5‑Grad Ziels, in der auch die Frage der Freiflächenphotovoltaik beantwortet wird, führt kein Weg vorbei.

Sprechen Sie sich für eine Solar-Pflicht für neue Bauvorhaben aus, z.B. in der Form, dass über Kaufverträge oder über Bebauungspläne geregelt ist, dass in neuen Baugebieten jedes Haus eine Solaranlage haben muss (Tübinger Modell)?

Das begrüßen wir. Wir stellen grundsätzlich den Bedarf für massenhaften Wohnungsneubau infrage. Bei den verbleibenden Neubauten ergibt sich durch die Solar-Pflicht ein wirksamer Anreiz, die Häuser entsprechend auszurichten und zu projektieren – sofern angemessen und verhältnismäßig, wie es im Tübinger Modell festgelegt ist.

Windenergie

Befürworten Sie die Ausweisung von 2 % der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie in den Regionalplänen?

Ja. Eine solche Forderung haben wir in unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Windenergienutzung (Landtags-Drucksache 6/9197, Artikel 2) im April 2017 erhoben.

Setzen Sie sich für eine Beschleunigung der Verfahren zur Aufstellung der Regionalpläne ein?

Ja. Durch diverse Klarstellungen sind Rechtsstreitigkeiten vermeidbar, die die Planungen verzögern – vgl. u.a. unseren Gesetzentwurf zur Stärkung der Windenergienutzung (Landtags-Drucksache 6/9197, Artikel 2).

Setzen Sie sich dafür ein, dass für die Windenergie ausgewiesene Flächen keine weitere Nutzungseinschränkung (z.B. durch Höhenbegrenzung oder das sich der Rotor innerhalb der Grenzen der Vorranggebiete befinden muss) erfahren?

Vorgaben der Regionalplanung müssen sachgerecht und nachvollziehbar sein. Gleichfalls muss die Regionalplanung sicherstellen, dass die aus der Windkraft gewonnenen Energiemengen im zur Erreichung des 1,5‑Grad-Zies erforderlichen Umfang erzeugt werden und dass Energieerzeugung aus Windkraft wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Sprechen Sie sich für den Einsatz eines einheitlichen „Leitfaden Artenschutz“ für die Genehmigungspraxis aus?

Ja. Der Verwaltungsvollzug in Sachsen sollte nachvollziehbar und sachgerecht sein; dazu könnte ein solcher Leitfaden beitragen.

Schließen Sie die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Wald generell aus?

Nein.

Bioenergie

Sprechen Sie sich für eine Forcierung der Nutzung von KWK-Anlagen in Kombination mit Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Errichtung von Wohngebäuden mit einer entsprechenden Bauherrenverpflichtung in der Sächsischen Bauordnung aus?

Ja, eine flankierende Förderung wäre sinnvoll.

Sprechen Sie sich für die Forschung und Entwicklung zur Nutzung von Biomethan im Verkehrssektor aus?

Es stellt sich die Frage, inwiefern das eine Sackgasse ist. Das primäre Ziel ist für uns eine Verringerung im motorisierten Individualverkehr und beim Transport bzw. ‑verlagerung auf öffentliche Angebote. Es ist nicht unser Ziel, am Ende die gleiche Anzahl an PKW auf den Straßen zu haben wie heute, die statt mit Erdöl mit Biomethan oder Elektroenergie betrieben werden. Die aus dem dann entstehenden Bedarf  resultierenden landwirtschaftlichen Monokulturen und die Abholzung von Waldflächen wären weder nachhaltig noch in vielen Ländern der Erde sozial verträglich.

Wasserkraft

Setzen Sie sich für die Sicherstellung des vorhandenen und die Aktualisierung des noch möglichen Potenzials der Wasserkraftnutzung aus?

Ja.

Geothermie

Setzen Sie sich für eine sofortige Beschleunigung des EGS-Projektes Aue-Schneeberg (Tiefengeothermie im Kristallin) und der Entwicklung innovativer Bohrtechnologien (Elektroimpulsverfahren) als Forschungsaufgabe und Impulsgeber für Begleittechnologien aus Sachsen ein?

Ja.

Würden Sie sich für eine größere institutionelle Kompetenz Sachsens in F&E und Praxisüberleitung aussprechen?

Ja.

Bürgerenergie und Beteiligung

Setzt sich Ihre Partei für Bürgerenergie und Bürgerenergiegesellschaften ein?

Ja.

Setzen Sie sich für eine finanzielle Teilhabe der Kommunen über eine gesetzliche Grundlage (Beteiligungsgesetz) ein?

Ja, u.a. in unseren Gesetzentwurf zur Stärkung der Windenergienutzung (Landtags-Drucksache 6/9197) vom April 2017 haben wir dazu ein Vorschlag unterbreitet.

Mobilität

Setzen Sie sich für eine Dekarbonisierung des Verkehrssektors ein?

Ja.

Setzen Sie sich für ein Verbot der Zulassung von fossilen Verbrennungsmotoren ein, wie dies beispielsweise in Skandinavien vorgesehen ist? Wenn ja, ab wann?

Ja, Verbrennungsmotoren heutiger Bauart sollen ab 2030 nicht mehr zulassungsfähig sein.

Wie fördern Sie den Ausbau einer flächendeckenden Infrastruktur für e‑Mobilität (Ladestationen und/oder H2-Tankstellen)?

Wir fördern alternative Antriebstechnologien wie Brennstoffzellen und Elektromotoren. Dabei werden wir u. a. die Akkuproduktion im Landkreis Bautzen forcieren und ein Förderprogramm initiieren, um in staatlichen Verwaltungen und nachgeordneten Behörden oder kommunalen Betrieben die Anschaffung von alternativ betriebenen Fahrzeugen und den Ausbau eines Lade- und Tanknetzes zu fördern.

Welche Vorschläge haben Sie, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors im Freistaat Sachsen voranzutreiben?

Um die Belastung des Klimas sowie der Umwelt und Menschen mit Lärm, Dreck und Abgasen zu verringern, wollen wir eine nachhaltige Verkehrsreduzierung vorantreiben. Wir wollen die »Region der kurzen Wege« zum Leitbild für Planung und Entwicklung machen und die Chancen der Digitalisierung zur Wegevermeidung nutzen. Wir werden deshalb bis 2021 ein Konzept zur Verkehrsvermeidung erarbeiten. Wir werden ermöglichen, dass unvermeidbare Wege sachsenweit möglichst nachhaltig per Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können. Egal ob in der Stadt oder auf dem Dorf: Jeder Mensch in Sachsen soll die Möglichkeit haben, auf die Nutzung des PKWs zu verzichten. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr werden wir in ein neu strukturiertes Landesamt für nachhaltige Mobilität überführen, um den Schwerpunkt der Verkehrspolitik auf ökologisch-nachhaltige Verkehrsträger zu lenken. Das Amt wird die Straßeninfrastruktur erhalten, den ÖPNV zur Pflichtaufgabe für Kommunen machen und zentral organisieren sowie den deutlichen Ausbau von Radverkehrsanlagen und sicheren Gehwegen und Fußgängerzonen ermöglichen.

Wir wollen mehr Güter- und Personenverkehr von der Straße auf die Schiene bringen. Dazu wollen wir den Ausbau des Schienennetzes und dessen Modernisierung und Elektrifizierung vorantreiben, unter anderem durch die Wiederinbetriebnahme abbestellter Zugverbindungen. Wir wollen die schnelle Elektrifizierung der Bahnstrecken Dresden-Bautzen-Görlitz-Polen, Leipzig-Chemnitz, Leipzig-Grimma sowie eine S‑Bahn-Verbindung von Dresden nach Hoyerswerda und die Wiedererrichtung der Strecke Hoyerswerda-Bautzen erreichen, notfalls mit Eigenmitteln des Freistaats Sachsen. Zudem muss Chemnitz schnell an den bundesweiten Fernverkehr angebunden werden.

Wir wollen den Radverkehr in den Städten stärken und ein flächendeckendes Radwegenetz im ländlichen Raum errichten. Den Radwege- und Fahrradspurenanteil wollen wir bis 2024 auf 50 Prozent und perspektivisch auf 100 Prozent aller Bundes- und Staatsstraßen erhöhen. Wir werden überregionale Radschnellwege sowie Radstationen und Radabstellanlagen an allen Bahnhöfen und Haltepunkten schaffen, dazu gründen wir eine Landesgesellschaft Radwegebau. Zudem wollen wir Maßnahmen zur Radverkehrssicherheit treffen, die unter anderem die Bereiche Diebstahlschutz, höhere Radwegequalität und Verkehrssicherheit umfassen. In den Kommunen wollen wir Car- und Bikesharing-Projekte fördern. Die Nutzung von Car- und Bikesharing öffentlicher Verwaltungen werden wir fördern. Wir werden Konzepte entwickeln, wie die Nutzung von Car- und Bikesharing im ländlichen Raum vorangetrieben und der Lieferverkehr mit Hilfe von Lastenfahrrädern ökologisch gestaltet werden kann.

SAENA – Sächsische Energieagentur

Sprechen Sie sich für die Einrichtung einer Servicestelle Windenergie analog der ThEGA in Thüringen aus?

Ja.

Sprechen Sie sich für eine finanzielle und personelle Aufstockung der SAENA hinsichtlich eines Ausbaus der Schüler- und Erwachsenenbildung im Bereich des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien aus?

Ja.

Sprechen Sie sich für eine finanzielle und personelle Aufstockung der SAENA hinsichtlich eines Ausbaus der Beratung der Kommunen im Bereich des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien aus?

Ja.

Sonstiges

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie bei den Bürgern die Akzeptanz der Energiewende und den Ausbau der Erneuerbaren Energien steigern?

Eine breite Beteiligungskultur und Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit behördlicher Planungsentscheidungen wirken sich neben unmittelbaren Erträgen aus dem Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen in der Nachbarschaft akzeptanzsteigernd auf den Ausbau – beispielsweise der Windenergie – aus und tragen so zu einer positiven Identifikation der Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden mit den Anlagen vor Ort bei. Der Grundsatz der Bürgerbeteiligung in der Landes- und Regionalplanung bei gleichzeitig vorhandenen klaren Zielen schafft einen breiten Rahmen der Beteiligungskultur bei der Ausweisung von Erneuerbare Energie-Standorten.

Damit die aus Windenergieanlagen gewonnene Wertschöpfung vielen zu Gute kommt, sollten Beteiligungsmodelle zwingend vorgeschrieben und dabei einerseits die Hürden für eine individuelle wirtschaftliche Beteiligung verringert werden, andererseits sollte es auch umliegenden Gemeinden ermöglicht werden, von den benachbarten Windenergieanlagen zu profitieren.

Akzeptanzsteigernd kann sich auf den Ausbau Erneuerbarer Energien auch die Abbildung der realen Kosten für den Ausbau und den Anlagenbetrieb wirken, etwa durch eine Reformierung der EEG-Umlage oder die Internalisierung umweltschädlicher Kosten bei anderen Energieträgern.

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie eine sehr schnelle Steigerung der Energie- und Materialeffizienz, der Elektrifizierungsraten und des Einsatzes erneuerbarer Energien im Stromsektor, in der Industrie, im Verkehr und der Landwirtschaft erreichen?

Durch eine Mischung aus Ordnungsrecht und Förderung kann eine hinreichend schnelle Erreichung der Ziele sichergestellt werden.

Zunächst braucht es teilsektorenübergreifend integrierte ambitionierte Ziele, die möglichst direkt formuliert werden sollten und erreicht werden können. Diese Ziele müssen möglichst rasch auf Grundlage eines gesellschaftlichen Diskurses festgelegt werden – beispielsweise in einem Klimaschutzgesetz.

Vorausgreifend kann festgestellt werden, dass ein geringerer Verbrauch an Elektroenergie und Rohstoffen erforderlich ist. Nicht nur zur Erreichung des 1,5‑Grad Ziels, sondern sowohl zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG´s) als auch der Einhaltung der planetaren Grenzen jenseits des Klimaschutzes ist dies unabdingbar.