[Archiv] Werde Landes­inklusions­beauftragte*r von DIE LINKE. Sachsen!

Der Landesvorstand führt die Stelle der/des Landesinklusionsbeauftragten der sächsischen LINKEN fort. Zu den Aufgaben der/des Landesinklusionsbeauftragten gehört die Beratung der Gremien der Landespartei und ihrer Gliederungen bei der Umsetzung des Teilhabekonzeptes der Partei DIE LINKE, insbesondere bei der Vorbereitung von Veranstaltungen und bei der Sicherung spezieller Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zur Inklusion in die Arbeit der Landespartei. Grundlage des Aufgabenprofils bleibt der Beschluss B 6–094.

Der/die Landesinklusionsbeauftragte legt dem Landesparteitag jährlich einen Fortschrittsbericht „Inklusion in der sächsischen LINKEN“ vor. Die Besetzung der Stelle erfolgt in der Mai-Sitzung des Landesvorstandes. Sie kann paritätisch besetzt werden. Sie wird parteiintern ausgeschrieben. Die Landesgeschäftsführerin legt dem Landesvorstand hierfür unter Einbeziehung der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik einen Personalvorschlag vor.

Die Stelle der/des Landesinklusionsbeauftragten ist ehrenamtlich.

Interessierte richten ihre Bewerbung bitte bis zum 30. April 2020 (Ausschlussfrist) an: xbagnxg@qvryvaxr-fnpufra.qr
Der Landesvorstand bittet darum, der Bewerbung eine kurze Ideenskizze/einen Problemaufriss beizufügen, in denen Bewerber*innen skizzieren, wie sie sich die Ausgestaltung der Stelle vorstellen.

Beschluss des Landesvorstands:

B_7_049_Fortführung_LandesinklusionsbeauftragteRPDF-Datei (72,42 KB)

Weitere Dokumente:

B.2._Bericht_LandesinklusionsbeauftragtePDF-Datei (215,75 KB)

B_6_061_Einrichtung LandesinklusionsbeauftragtenPDF-Datei (124,5 KB)

B_6_094_AufgabenLandesinklusionsbeauftrateRPDF-Datei (63,83 KB)