Infopage: Hilfe bei häuslicher Gewalt

Corona: Hilfe bei häuslicher Gewalt

Wegen des Corona-Virus und dem damit verbundenen Kontaktverbot halten sich alle vor allem in den eigenen vier Wänden auf. Das ist nicht für alle ein sicherer Ort. In vielen Familien und Beziehungen ist ein Anstieg von häuslicher Gewalt zu befürchten. Nicht zuletzt wenn Existenzängste, etwa durch Kurzarbeit, hinzukommen, steigen die Stressmomente. Wer zuhause von körperlicher, sexualisierter, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt betroffen ist, braucht schnell Hilfe. Im Folgenden deshalb die wichtigsten Anlaufstellen und Informationen für Betroffene – und Täter*innen.

Ihre Rechte

>Welche Rechte haben Betroffene von häuslicher Gewalt? Was muss ich tun, wenn ich die Gewalt ausübende Person verlassen oder anzeigen möchte? Wo finde ich das nächste Frauenschutzhaus? Diese Infos sind auch über Corona hinaus gültig.

  • Wer schlägt, geht! Dieser Grundsatz gilt auch in Zeiten von Corona. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Opfer von häuslicher Gewalt Kontakt‑, Näherungs- und Belästigungsverbote gegen die Gewalt ausübende Person beantragen sowie die Wegweisung der gewalttätigen Person aus der Wohnung erwirken, etwa durch die Polizei.
  • Kein #stayhome bei Gewalt: Wenn Sie in den eigenen vier Wänden Gewalt erfahren, bleiben Sie nicht zu Hause! Ihre eigene Sicherheit geht vor! Rufen Sie in dem Fall unbedingt die Polizei oder das Hilfetelefon gegen Gewalt an.
Sarah Buddeberg
DIE LINKE. Sachsen

Sarah Buddeberg

Sprecherin für Gleichstellungspolitik in der LINKEN Landtagsfraktion.

Hier finden Sie Hilfe

Betroffene nicht alleine lassen

  • Hinhören und hinsehen, wenn es zu Gewalt in eurer Nachbar*innenschaft kommt! Ganz besonders seit den Ausgangsbeschränkungen können sich Betroffene nicht immer frei artikulieren, da die Gewalt ausübende Person ständig präsent ist.
  • Unterstützt Betroffene! Macht zum Beispiel mit bei lokalen Initiativen wie e*vibes 
  • Für Fachkräfte im Gesundheitsbereich hat der Verein SIGNAL e.V. – Intervention im Gesundheitsbereich bei Gewalt Informationen zusammengestellt: hier geht‘s zum pdf
  • Unter www.kein-kind-alleine-lassen.de gibt es Flyervordrucke mit Notrufnummern und Hinweisen für Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden.

Anlaufstellen für Täter*innen

  • Bundesweites Hilfetelefon für „tatgeneigte“ Personen während der Corona-Krise: 0800 70 222 40 (Montag bis Freitag, 9–18 Uhr)
  • „Survival-Kit für Männer unter Druck“ des Bundesforums Männer mit Handlungsempfehlungen und Hinweisen zu Beratungsstellen
  • coma – Online-Männerforum der LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V.; dazu per Mail zum Video-Männerforum anmelden: pbzn@whzn-fnpufra.qr

Politische Forderungen

Technische Ausstattung unbürokratisch aufrüsten!

Wie viele andere andere stehen die Vereine vor der Herausforderung, sowohl Beratungen als auch Team- und Vernetzungstreffen virtuell durchführen zu müssen. Die meisten Einrichtungen sind dafür aber nicht adäquat ausgestattet. Ihnen fehlt die Technik, um etwa sensible Beratungsgespräche mit Betroffenen in einer guten Tonqualität durchzuführen. Eine Aufrüstung ist derzeit nur über einen Investitionskostenantrag möglich, der aber erst ab einer Mindestfördersumme von 5.000 Euro und einer Eigenbeteiligung von zehn Prozent bewilligt wird. Für kleinere, dringend notwendige Anschaffungen sind diese Hürden zu hoch! Wir fordern deshalb eine unbürokratische Unterstützung, um eine technische Ausstattung zu ermöglichen und damit die wichtige Beratungsarbeit abzusichern!

Zusätzliche Zufluchtsorte bedarfsgerecht anpassen!

Durch die aktuelle Situation ist ein Anstieg von Häuslicher Gewalt zu befürchten. Gleichzeitig kann es durch Coronafälle in Schutzeinrichtungen zu zwangsweisen Schließungen kommen. Der Freistaat hat für alle Landkreise schnell Zusatzkapazitäten bereitgestellt, was wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings sind in diesen Prozess die Einrichtungen nur unzureichend einbezogen worden, was auf Grund der Kurzfristigkeit nachvollziehbar war. Dies muss aber schleunigst nachgeholt werden, Zusatzkapazitäten sind in größtmöglicher Transparenz und in enger Abstimmung mit den Schutzeinrichtungen und Trägervereinen abzustimmen und bedarfsgerecht anzupassen. Jedes Opfer häuslicher Gewalt soll die Möglichkeit haben, einen Zufluchtsort zu finden, ganz gleich, wie sehr die Fallzahlen ansteigen!

Finanzierung für Vereine vereinfachen!

Viele gemeinnützige Vereine stehen vor der Herausforderung, bei staatlicher Förderung Eigenmittel aufbringen zu müssen. Für die Einrichtungen im Gewaltschutz ist dies eine besondere Herausforderung und zwingt sie dazu, Gebühren für die Unterbringung zu erheben, was mitunter eine hohe Hürde für die Hilfesuchenden darstellt. Deshalb fordern wir insbesondere in Corona-Zeiten: Eigenmittel erlassen! Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen sind Teil der Daseinsvorsorge!

Fördergelder nicht zurückfordern!

Auch bei den Trägervereinen schwelt die Ungewissheit: Was bedeutet Corona für uns? Sind wir abgesichert? Was passiert, wenn unsere Einrichtung nicht mehr ausgelastet werden kann, weil durch einen Coronafall von Betroffenen Bad oder Küche nicht mehr gemeinsam genutzt werden können oder deshalb keine weiteren Personen aufgenommen werden können? Wir fordern die Staatsregierung auf, hier verbindliche Zusagen zu machen: Keine Rückforderungen von Fördergeldern für das Jahr 2020![/div]