Corona: Informationen zum Thema Tourismus
Erstattung des Reisepreises ist das Recht der Kund*innen
Aller Wahrscheinlichkeit nach werden bis zum Sommer keine Reisen aufgrund der Corona-Pandemie stattfinden können. Viele Menschen werden deshalb Urlaube, Wochenendausflüge und Kurztrips nicht antreten. Das ist ärgerlich, weil die Vorfreude groß war.
In der gegenwärtigen Situation haben alle Reisenden das Recht, das Geld für Ihre aufgrund von Corona stornierte bzw. nicht angetretene Reise zurückerstattet zu bekommen. Dies sind verbriefte Rechte aus verschiedenen EU-Gesetzen, die unserer Meinung nach auch nicht angetastet werden dürfen.
Insbesondere müssen jene, die dringend auf die Rückzahlung der Gelder für stornierte und nicht stattgefundene Reisen angewiesen sind, auch schnell zu ihrem Geld kommen.
Schon gewusst?
- Der Tourismus beschäftigt in Deutschland ca. 3 Millionen Beschäftigte
- In diesem Sektor wird mehr Umsatz erwirtschaftet als im Maschinenbau – und fast so viel wie die Autoindustrie
- In Österreich beträgt der Anteil am Bruttoinlandsprodukt 15.4 %, in Italien 13.2 % und in Spanien 14.6 %
Antje Feiks
Sprecherin für Tourismus in der LINKEN Landtagsfraktion.
Nützliche Links
- Hier findet ihr die Stellungnahme der EU Kommission gegen Gutscheine für Reiseausfälle.
Neuigkeiten!
- Die tourismuspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der LINKEN erheben sechs Forderungen für mehr Gerechtigkeit in der Corona-Krise. Hier könnt Ihr die Nachlesen.
- Die Bundesregierung hat eine Unterrichtung über Eckpunkte zur freiwilligen Gutscheinlösung und zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für die Pauschalreisebranche vorgelegt (19÷19415). Hier geht es zur Datei.
Wir haben aber auch eine Bitte …
Denken Sie bei dieser Entscheidung auch an die Strukturen, die dahinter stehen. Das sind (ggf. sogar sächsische) Reiseveranstalter, Busunternehmen, kleine und größere Hotels, Pensionen, Stadtführer*innen, Freizeiteinrichtungen, Hoteliers, Gaststättenbetreiber usw., die die Ausfälle, die sie jetzt haben, auch in naher Zukunft nur schwer kompensieren können.
Ein Sachsen ohne alle jene wäre künftig um einige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Destinationen ärmer. Arbeitsplätze fielen weg und letztlich Infrastruktur, die wir alle in unserer Freizeit nutzen. Die Unternehmen bekommen zwar hier in Sachsen mit Krediten sogenannte „Hilfen“, aber diese sind nur wenig geeignet, um die fehlenden Einnahmen zu kompensieren, denn in der Regel fährt man nicht zwei oder drei mal hintereinander weg und holt alle ausgefallenen Reisen und Ausflüge nach.
Wenn jetzt alle ihr Geld für abgesagte Reisen zurückfordern würden, kämen all die kleinen und großen Tourismus- und Freizeitunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten, von denen sich einige kaum erholen können. Wir unterstützen deshalb ausdrücklich Initiativen wie z.B. #savetourism und #umbuchenstattstornieren, weil hier im Besonderen Menschen, die nicht dringend auf das Geld angewiesen sind, gebeten werden, ihre Reise auf einen späteren Termin zu verschieben oder sich einen Gutschein aushändigen zu lassen.
Schutz auch für Verbraucher*innen
Die Verbraucherzentrale hat bei der Bundesregierung zurecht eingefordert, dass, wenn es einerseits eine Unterstützung der Unternehmen gibt, andererseits Verbraucher*innen ebenso geschützt werden müssen. Zum Beispiel durch einen staatlichen Insolvenzschutz zur Absicherung von Gutscheinen. Dem schließen wir uns ausdrücklich an. Zumal ein solcher Insolvenzschutz die Entscheidung für viele erleichtern würde.
Kompromiss der Bundesregierung für die Reisebranche
- Menschen, die auf ihr Geld sofort angewiesen sind, sollen dieses bekommen.
- Alle anderen, die die Möglichkeit nutzen, sich einen Gutschein mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 ausstellen zu lassen, sollen laut Aussage der Bundesregierung bis zu diesem Zeitpunkt zu 100 Prozent abgesichert sein, ihr Geld zurück zu bekommen, sollte der Veranstalter, Anbieter oder die Airline trotz allem zahlungsunfähig werden.
- Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
Das klingt erst einmal gut, aber Vorsicht:
- Dem vorgeschlagenen Kompromiss steht ganz klar europäische Recht, in diesem Fall sowohl die Verordnung über Fluggastrechte als auch die Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen entgegen, welche die Rechte der Verbraucher*innen auf Erstattung und Kompensation derzeit sichert.
- Was macht also die Bundesregierung, wenn die Richtlinien und Verordnungen auf Europäischer Ebene nicht so geändert werden, dass obige Lösung rechtlich überhaupt möglich ist? Zumal die Europäische Kommission sich bereits ablehnend geäußert hat?
- Sind dann die Gelder der Menschen, die auf die Aussagen vertrauen dennoch bis Ende 2021 abgesichert? Wenn ja, aus welchem Topf? Welche Versicherungen greifen dann. Bzw. wann beschließt der Bundestag die notwendigen Regelungen?
Bis jetzt sieht dieser „Kompromiss“ zum Schutz der Unternehmen und Kundengelder nur nach einem Versprechen aus, welches noch an keiner Stelle untersetzt ist.
Umso erstaunlicher ist es, dass dieser Kompromiss bereits in aller Munde ist. Derzeit raten wir zur Vorsicht. Solange es keinen Beschluss gibt, der festlegt, dass die Gutscheine abgesichert sind, ist das noch nicht sicher.
Wir bleiben dran…
Wir sind gerade dabei, all diese Dinge zu erfragen, um für diejenigen Sicherheit zu schaffen, die ihr Reiseunternehmen unterstützen wollen und sich für einen Gutschein entscheiden.
- Meine Kleine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung findet ihr hier.
Meine Kollegin aus dem Bundestag, Kerstin Kassner hat der Bundesregierung zu deren Information vom 2. April 2020 folgende Fragen gestellt:
- Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine gesetzliche Grundlage für die in der Information der Bundesregierung vorgeschlagene „Gutscheinlösung“ für die Reisebranche entsprechend zu schaffen?
- Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsausschichten im Hinblick auf die notwendigen Änderungen der europäischen Pauschalreiserichtlinie und Fluggastrechteverordnung in Anbetracht der Tatsache, dass die Europäische Kommission diesen Vorstoß bereits abgelehnt hat.
- Wie sind die Kundengelder von Reisenden, insbesondere von jenen, die nicht unter die Pauschalreiserichtlinie fallen, und Fluggästen bis zur Beschlussfassung einer Lösung im Falle von Insolvenz des Anbieters oder der Airline abgesichert?
- Über welchen Fond erfolgt die in Aussicht gestellte einhundertprozentige Absicherung der Kundengelder seitens der Bundesregierung? Gibt es dazu bereits Beschlussfassungen in Gremien?
- Sollte der Versuch final scheitern, die europäische Pauschalreiserichtlinie und Fluggastrechteverordnung zu ändern, welche Maßnahmen will die Bundesregierung dann ergreifen, um einerseits die Erstattungsansprüche der Verbaucher*innen zu sichern und andererseits massenhafte Insolvenzen im Touristikbereich aufgrund der Erstattungsansprüche insbesondere von KMU zu verhindern?
Wir halten Sie dazu weiter auf dem Laufenden. Bis dahin wünsche ich und wünschen wir Ihnen Gesundheit und Geduld. Beides scheint Goldstaub in diesen Zeiten…
Vorschläge und Hinweise der Verbraucherzentrale
Rechte
Deutschland hat seine Grenzen geschlossen und eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ausgesprochen. Wir erklären die Rechte von Urlaubern, die ihre Reise nicht antreten oder abbrechen wollen.
Fond der Bundesregierung zur Absicherung der Gelder von Reisenden
Das Auswärtige Amt hat am 17.03.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Die Erklärung von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) findet ihr hier.
Ablehnung der Gutscheinlösung
Die aktuelle Erwartung der Bundesregierung an die EU schafft große Verunsicherung. Wir lehnen die Pläne ab, Verbraucher*innen ihr Recht auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu nehmen.
Was aber geht… zu Fuß…
- Die Sächsische Schweiz ist immer eine Reise wert..
- Oder findet ihr die Dresdner Heide schöner?
- Wer näher an der Oberlausitz ist, kann gerne hier reinschauen!
- Anregungen für die Leipziger und Nordsachsen könnt Ihr Euch hier holen..
Oder lieber mit dem Rad?
- Die schönsten Radwanderwege in der Oberlausitz..
- Wer es bergiger mag, ist im Erzgebirge gut aufgehoben.
- Im Vogtland locken die Radwege rund um Schöneck.
- Auch Nordsachsen sorgt mit einem Netz aus Radwanderwegen für Abwechslung.
In Sachsen-Anhalt haben die Zoos geöffnet
- Der Zoo in Magdeburg hat von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
- Für den Bergzoo in Halle müsst Ihr die Karten vorher online kaufen.
und sonst so…
Adé Sommerurlaub – oder was ist möglich? Außenminister Maas dämpft Hoffnungen auf eine schnelle Tourismus-Rückkehr. Volle Strandbars werde es nicht geben. Minister Müller sieht das etwas optimistischer.
Die aktuelle Krise ist beispiellos für die Reisewirtschaft. Aber jede Krise ist irgendwann auch wieder vorbei. Und die Lust auf Urlaub wird sicherlich ungebrochen sein. Dann müssen wir die Reisewirtschaft kickstarten. Dabei können all jene helfen, die ihren Urlaub jetzt nicht absagen, sondern verscheiben.
Hashtags zu Initiativen von touristischen Unternehmen
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#umbuchenstattstornieren
#savetourism