Sparkassen: Urteil im Sinne der Verbraucher*innen
Viele Sparer*innen der Sparkasse dürften nach einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen aufatmen. Janina Pfau, Landesgeschäftsführerin von DIE LINKE. Sachsen und Mitglied im Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt das Urteil und prognostiziert weitere Verfahren.
Das Thema der Prämiensparverträge beschäftigt noch immer viele Kund*innen der Sparkasse in Sachsen. Bei vielen dieser Sparverträge hatten die Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben.
Viele Verbraucher*innen hatten ihr gespartes Geld in damals langjährige Sparverträge angelegt – viele davon als Altersvorsorge. Die darin enthaltenen Zinsanpassungsregeln waren jedoch nicht selten rechtswidrig und haben dazu geführt, dass die Sparkassen zu niedrige Zinsen zur Berechnungsgrundlage gemacht haben. Da die Sparkassen nicht einlenken wollten, hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig einreicht und das Oberlandesgericht hat gestern im Sinne der Verbrauch*innen geurteilt.
Dazu sagt Janina Pfau, Landesgeschäftsführerin von DIE LINKE. Sachsen und Mitglied im Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Sachsen:
„Ich freue mich sehr über das Urteil in der Musterfeststellungsklage. Es wird vielen Kundinnen und Kunden der verschiedenen Sparkassen in Sachsen und darüber hinaus helfen. Die Sparkasse in Leipzig dürfte hier tatsächlich nur der Anfang sein. Die Arroganz mit der die Sparkassen den Verbraucher*innen bei diesem Thema entgegengetreten sind, war wirklich kaum erträglich. Teilweise musste man sich fragen, ob die Verantwortlichen überhaupt noch die Grundidee der Sparkassen vertreten. Es werden weitere Klagen gegen sächsische Sparkassen mit hoffentlich positivem Ergebnis für die Verbraucher*innen folgen.“