Stellt Auskunftsersuchen an das „Landesamt für Verfassungsschutz“!

Die Debatte über die Daten-Sammelwut des „Landesamtes für Verfassungsschutz“ Sachsen dauert an – das rechtswidrige Vorgehen betrifft nicht nur Landtagsabgeordnete, sondern offenbar auch Personen aus der Zivilgesellschaft und deren privates Engagement. Dazu erklären die Vorsitzenden von DIE LINKE. Sachsen, Susanne Schaper und Stefan Hartmann:

„Wir befürchten, dass das Landesamt auch illegal Daten zu einer großen Zahl an Menschen erfasst hat, die sich in Sachsen politisch engagieren und deshalb beispielsweise Demonstrationen besuchen. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass Informationen gespeichert worden sind, die nicht öffentlich zugänglich waren. Das muss aufgeklärt werden – und zwar über die Grenzen des Landesparlaments hinaus. Deshalb rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, ein Auskunftsersuchen an das Landesamt zu richten. Das empfehlen wir insbesondere denjenigen, die sie sich gegen die extreme Rechte, für Umweltschutz oder Abrüstung einsetzen oder sich in Gewerkschaften engagieren. So würde eine öffentliche Debatte über dieses Problem möglich, die dringend geführt werden muss.

Der Geheimdienst sammelt Daten, die er nicht sammeln soll und den Aufgaben, die in seine Zuständigkeit fallen würden, kommt er nicht nach. Die Verfassung würde durch eine Abschaffung des Geheimdienstes besser geschützt als durch den Fortbestand dieser Behörde.“

DIE LINKE. Sachsen stellt auf ihrer Website einen Musterbrief für das Auskunftsersuchen zur Verfügung. Er beinhaltet den gleichen Text, den auch die LINKEN-Landtagsabgeordneten zur Datenabfrage genutzt haben. Eine Ausweiskopie war nicht nötig.
Die Partei verweist zudem darauf, dass mehrere Websites, die Auskunftsersuchen an Behörden inklusive des Geheimdienstes generieren können.

Hintergrund:

Das Recht auf Auskunftsersuchen ist in § 9 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes geregelt. Dazu genügt ein Schreiben an das Landesamt für Verfassungsschutz, Poststelle, Neuländer Straße 60, 01129 Dresden. Daraus muss neben der Identität hervorgehen, dass Auskunft über sämtliche gespeicherte Daten zur jeweiligen Person verlangt wird. Wir empfehlen, vorsorglich Dateneinsicht zu begehren und zu erfragen, seit wann die Daten zu welchem Zweck gespeichert und wie sie weitergegeben oder genutzt worden sind. Zudem sollte eine Frist gesetzt werden.