Stellenausschreibung

[Archiv] Ausschreibung des Amtes der und/oder des Landesinklusionsbeauftragten

Stellenausschreibung

Der Landesverband DIE LINKE. Sachsen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/zwei

ehrenamtliche/n Landesinklusionsbeauftragte/n

mit einer Befristung von 2 Jahren

Die Aufgaben können nach vorheriger Abstimmung mit einfacher Mehrheit auf ein Mandat oder unter Beachtung der Mindestquotierung wieder auf zwei Mandate verteilt werden.

Aufgabenbeschreibung Landesinklusionsbeauftragte [1]

Die Landesinklusionsbeauftragte ist Vertrauenspersonen, Beraterin und Botschafterin für Barrierefreiheit innerhalb des Landesverbandes Sachsen der Partei DIE LINKE. Sie setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am innerparteilichen Leben teilhaben können, Barrieren abgebaut werden, das Teilhabekonzept der Partei DIE LINKE im Landes-verband umgesetzt wird, die Partei für die Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisiert wird und Inklusion eine Selbstverständlichkeit im Bewusstsein der Partei wird.

Dazu gehört insbesondere:

  1. Die Landesinklusionsbeauftragten ist rechtzeitig und umfassend über sämtliche Angelegenheiten zu informieren, die einzelne schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen bzw. die gesamte Gruppe dieses Personenkreises betreffen.
  2. Die Landesinklusionsbeauftragte wirkt darauf hin, eine barrierefreie Ausstattung/Einrichtung der Büros der Landespartei zu gewährleisten (behindertengerechtes WC, barrierefreie Zugänge im Ein- und Ausgang sowie zu anderen Räume wie Besprechungszimmer, Büros anderer Kolleginnen, Aufzug mit Sprachansage, Parkplätze, Arbeitsmittel, Softwareergonomie, etc.). Sie berät die Kreisverbände dahingehend im Falle von geplanten Neuanmietungen.
  3. Die Landesinklusionsbeauftragte ist bei der Vorbereitung und Umsetzung von Veranstaltungen und Kampagnen der Landespartei herbeizuziehen, um eine barrierefreie Durchführung entsprechend der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Sie berät die Kreisverbände bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen der Gliederungen.
  4. Die Landesinklusionsbeauftragte berät den Landesvorstand bei der Einstellung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen zur Sicherstellung der Arbeitsbedingungen für betreffende Personen.
  5. Die Landesinklusionsbauftragte wirkt als Vertrauensperson von Menschen mit Behinderungen innerhalb des Landesverbandes. Sie ist zentrale Ansprechperson im Falle von Anregungen und Kritik zur oder bei der Umsetzung des Teilhabekonzeptes sowie bei Problemen der barrierefreien Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Parteileben.
  6. Die Landesinklusionsbauftragte erstellt einen jährlichen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Teilhabekonzeptes, der dem Landesparteitag vorgestellt werden kann. Darin sollten die Maßnahmen der Landespartei beschrieben sein, u.a. behindertengerechte Einrichtung/Ausstattung von Büros, barrierefreie Softwaregestaltung etc.

Interessierte Genossinnen melden sich bitte bis 12. Juni 2022 mit einer aussagekräftigen Bewerbung per Email bei der Landesgeschäftsstelle: xbagnxg@qvryvaxr-fnpufra.qr

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Femininum verwendet. Diese Formulierungen umfassen alle Geschlechter. Personen anderen Geschlechts oder geschlechtlicher Identität sind mitgemeint.