Volksantrag: Der 8. März soll Feiertag werden!
Der 8. März soll auch in Sachsen Feiertag werden. Bis 31. August 2023 sammeln wir daher als Teil eines größeren Bündnisses Unterschriften im Zuge eines Volksantrags-Verfahrens.
In Berlin ist der 8. März auch auf Initiative von DIE LINKE seit 2019 Feiertag. In Mecklenburg-Vorpommern wird das erstmals im Jahr 2023 der Fall sein.
Jetzt für den Feiertag unterschreiben!
So kannst du mitmachen:
- Unterschreibe in einem unserer Büros oder woanders, damit der 8. März Feiertag wird! Wo du noch unterschreiben kannst, steht auch unten im FAQ.
- Schnapp dir einen Unterschriftenbogen in einem unserer Büros, sammle im Freund*innen- oder Bekanntenkreis ein, zwei oder viele Unterschriften und gib den Bogen an uns zurück – um den Rest kümmern wir uns!
Fragen & Antworten
- Ein Feiertag nutzt allen in der Gesellschaft zur Pflege sozialer Kontakte und für gemeinsame Unternehmungen. Er stärkt den sozialen Kitt, unterstützt die Gesundheit und das Wohlbefinden aller.
- Nach wie vor ist der 8. März ein wichtiges Zeichen, denn formal sind Frauen in Deutschland zwar gleichberechtigt, praktisch sind sie es noch lange nicht: Geschlechtsbezogene Vorurteile, schlechtere Bezahlung, weniger Chancen im Job, höhere Last bei der Sorge-Arbeit – all das gehört zum Alltag.
- Der Internationale Frauentag am 8. März als gesetzlicher Feiertag ist in 26 Staaten bereits der Fall – ebenso in Berlin und ab 2023 in Mecklenburg-Vorpommern.
- Dieser Feiertag wäre auch in Sachsen ein Akt der Solidarität, der Achtung und der Empathie an die Frauen und deren Lebensleistung, denn nach wie vor herrscht in deren Lebensrealität keine Gleichberechtigung.
Die rechten Parteien im Landtag wollen verhindern, dass der 8. März Feiertag wird. Deshalb machen wir gemeinsam mit anderen jetzt Druck von unten und starten einen Volksantrag – los geht es mit der Sammlung von Unterschriften. Unser Ziel: Der 8. März wird Feiertag!
40.000 Unterschriften müssen insgesamt sachsenweit bis 31.08.2023 gesammelt werden. Wir wollen unseren Teil beitragen und mindestens 2.000 Unterschriften sammeln.
Unterschreiben kann man in allen unseren Partei- und Abgeordnetenbüros.
Auch in allen hauptamtlich besetzten ver.di Büros kann unterschrieben werden. Eine Google-Maps-Karte mit weiteren Anlaufpunkten gibt es hier.
Nein, das ist beides leider nicht möglich. Was nicht unsere Schuld oder die des Bündnisses ist, sondern Ergebnis der jahrzehntelangen CDU-Politik – die direkte Beteiligung stets erschwert. Die Beteiligungsmöglichkeiten in Sachsen entsprechen leider unserer Regierung – sie sind nicht auf der Höhe der Zeit.
Für die Unterschriftensammlung dürfen nur die offiziellen Vordrucke verwendet werden, die in den Unterschriftenbüros in der Nähe erhalten kann. (vgl. auch: »Wo kann ich unterschreiben?«)
Nur jede im Freistaat Sachsen wahlberechtigte Person (mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Sachsen gemeldet) darf den Volksantrag mit ihrer Unterschrift und den dabei unbedingt notwendigen Angaben zur Person unterstützen
Das Bündnis wird unter anderem auch Gewerkschaften (DGB, IG BAU, ver.di), dem Genderkompetenzzentrum Sachsen, dem
Landesfrauenrat Sachsen e. V., der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Jugendorganisationen wie der linksjugend [’solid] Sachsen, den Jusos und der grünen Jugend unterstützt. Auch SPD und Grüne in Sachsen beteiligen sich.
Derzeit stehen für uns natürlich die steigenden Preise und damit verbundenen Sorgen und Nöte weiter im Vordergrund. Aber wir beteiligen uns gerne an der Initiative, die ja gerade erst Anlauf nimmt. Der 8. März wäre ein guter Feiertag – um Erreichtes zu würdigen und um noch nicht Erreichtes anzumahnen. Wir beteiligen uns aktiv an der Sammlung. Bereits als es um das längere gemeinsame Lernen ging, konnten wir als LINKE viele Unterschriften beisteuern.
Sachsen hat nicht mehr Feiertage als die meisten anderen Bundesländer: 11 Feiertage* gibt es in Sachsen – in Baden-Württemberg und dem Saarland sind es 12, in Bayern sogar 13 – ganz ohne »wirtschaftlichen Schaden«.
In den ostdeutschen Flächenländern wird auf das Jahr gerechnet bisher außerdem bis zu 61 Stunden länger gearbeitet als im Rest der Republik. Ein weiterer Feiertag würde diesen Unterschied also sogar nur verringern, nicht abschaffen.
* im überwiegenden Teil eines Bundeslandes geltende, nicht stets auf einen Sonntag fallende Feiertage
In Sachsen ist die direkte Demokratie, also die unmittelbare Mitbestimmung der Bevölkerung, nicht sehr weit entwickelt. Doch es gibt ein geregeltes Verfahren, das aus drei Stufen besteht:
- Volksantrag: Bürger*innen müssen für einen Gesetzentwurf mit Begründung 40.000 Unterschriften sammeln. Wird er danach vom Landtag unverändert beschlossen, ist das Ziel erreicht. (Was aber eigentlich nie passiert)
- Volksbegehren: Stimmt der Landtag dem Volksantrag nicht zu, können die Initiator*innen erneut Unterschriften sammeln, um einen direktdemokratischen Volksentscheid herbeizuführen. Diese Unterschriftensammlung heißt Volksbegehren und es müssen diesmal mindestens 450.000 Unterschriften gesammelt werden.
- Volksentscheid: Wenn beim Volksbegehren erfolgreich die nötigen Unterschriften gesammelt werden, kommt es zum Volksentscheid – also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten in Sachsen über das Anliegen, wie bei einer Wahl.
Mehr Infos dazu auch auf der Website des Landtages.
Mehr Informationen
Hinweise zum Sammeln für unsere Kreisverbände und Mitglieder
- Die Unterschriften sollten auf jeder Liste (max 5 Stück) ortsrein gesammelt werden, da sie noch von Einwohneramt bestätigt werden müssen.
- Anschließend bitte die Listen an die Landesgeschäftsstelle schicken, damit wir sie vorher zählen können.
- Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle ist der Landesgeschäftsführer
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…und wichtige Hinweise für die Unterschriftensammlung gibt es auch bei ver.di