DIE LINKE in Sachsen startet Prozess für die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl – erste Kandidaturen liegen vor
Auf seiner Sitzung am Freitagabend hat der Landesvorstand von DIE LINKE. Sachsen beschlossen, dass der Landesverband mit zwei Personen als Spitzenkandidaturen in die Landtagswahl 2024 gehen will. Auch erste Bewerbungen liegen vor.
Der Landesvorstand der sächsischen LINKEN hat am Freitagabend beschlossen, dass die Partei mit zwei Personen als Spitzen-Duo in die Landtagswahl 2024 gehen soll.
Bewerben sich dafür mehr als zwei Personen, kommt es zum Mitgliederentscheid. Das hatte der Landesparteitag von DIE LINKE. Sachsen im November 2022 in Löbau beschlossen. Zur Einreichung einer Kandidatur wird das Votum eines Kreisverbandes, von Landesvorstand, Landesrat oder von mindestens 50 sächsischen Parteimitgliedern benötigt. Kandidaturen können bis 21. August eingereicht werden.
„Die Arbeit am Wahlprogramm läuft bereits seit einigen Monaten, jetzt ist auch der Startschuss für die personelle Wahlvorbereitung gefallen. Das Verfahren werden wir als sächsische LINKE fair, freundlich und mit der Basis gestalten.“, sagt Landesgeschäftsführer Lars Kleba.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem Landesverband bereits zwei Kandidaturen für die zwei Spitzenplätze vor: Die beiden Landesvorsitzenden Stefan Hartmann und Susanne Schaper haben auf der Landesvorstandssitzung ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt.
Weitere Kandidaturen können bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, sofern sie die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Gibt es keine weiteren Bewerbungen, findet kein Mitgliederentscheid statt, sondern DIE LINKE entscheidet auf ihrem Landesparteitag im November über die Spitzenkandidaturen. Kommt es zum Mitgliederentscheid, soll die Abstimmung von Mitte September bis Anfang Oktober stattfinden. Die Stimmen würden am 14. Oktober ausgezählt.
Zeitplan für den Prozess zur Spitzenkandidatur:
- 08.2023, 15 Uhr: schriftliche Bewerbungsfrist Spitzenkandidatur
- Ende August bis Anfang September: Vorstellungsveranstaltungen der Kandidat*innen für die Spitzenkandidaturen an und mit der Parteibasis
- bis 11.09.2023 Erstellung & Versendung der Abstimmungsunterlagen (erster Tag der Abstimmung)*
- bis 2.10.2023, 15 Uhr: Rücksendefrist der Abstimmungsunterlage*
- 10.2023 Auszählung & Feststellung des Ergebnisses durch Abstimmungskommission*
- Tag der Auszählung oder Folgetag: Verkündung des Ergebnisses*
- - 5.11.2023: Landesparteitag
*im Falle eines Mitgliederentscheids