Volksantrag: 5 Tage Bildungszeit für Sachsen
Darum geht’s: Als Teil des Bündnisses 5 Tage Bildungszeit für Sachsen unterstützen wir die Forderung, endlich auch in Sachsen eine gesetzliche Regelung zur Bildungsfreistellung (manchmal auch »Bildungsurlaub« genannt) zu schaffen. Die Beschäftigten brauchen Zeit zur freien, persönlichen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung. Die CDU will und wird diese gesetzliche Lücke nicht schließen. Deshalb tragen wir den Volksantrag mit und unterstützen das Bündnis. Lebenslanges Lernen ist in unserer Zeit wichtiger denn je. Der Staat muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen sich bilden und beteiligen können – und das nicht nur im Betrieb. Auch die sächsischen Beschäftigten sollten endlich das Recht bekommen, fünf Tage Bildungszeit pro Jahr zu nutzen. Hinzu kommt: Wer sich ehrenamtlich engagiert, muss die nötigen Fortbildungen in seiner Freizeit absolvieren oder Urlaubstage dafür verwenden. Fünf Tage Bildungszeit wären für sie eine große Entlastung und würden helfen, mehr Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen.
Drei Argumente für die Bildungszeit
Nur Sachsen hat es nicht
Nur in Sachsen (und Bayern) haben die Beschäftigten noch kein Recht auf Bildungsurlaub.
Fördern, nicht nur Fordern
»Lebenslanges Lernen« wird gerne gefordert – die Bildungszeit macht es auch möglich.
Gut für das Ehrenamt
Ehrenamtliches Engagement braucht (Weiter-)Bildung.
Das Bündnis im Netz
Das Thema Bildungszeit soll natürlich auch in den Sozialen Medien eine Rolle spielen. Bitte nutzt bei Beiträgen folgende Hashtags: #bildungszeit und #bildungsfreistellung
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Fragen und Antworten zum Volksantrags-Verfahren
Nötig sind zunächst 40.000 Unterschriften.
Unterschreiben kann man in allen Unterschriftenbüros der Bündnispartner. Dazu gehören auch fast alle LINKEN Büros. Eine Liste gibt es hier. Die Unterschriftensammelstellen haben ab September geöffnet.
Du kannst mit deiner Unterschrift unterstützen, wenn:
- du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
- seit mindestens drei Monaten in Sachsen mit Hauptwohnsitz gemeldet bist,
- du mindestens 18 Jahre alt bist,
- deine Angaben auf dem Unterschriftenbogen vollständig und deutlich lesbar sind,
- du eigenhändig unterschrieben hast.
Bei unseren Kreisverbänden, beim Landesverband oder beim Bündnis.
In den folgenden DGB Regionsgeschäftsstellen können Listen abgegeben werden, diese werden dort einer ersten Sichtprüfung unterzogen, gesammelt und dann – falls noch nicht geschehen – entsprechend den Einwohnermeldeämtern zur Bestätigung vorgelegt.Hier die Adressen der Geschäftsstellen:
- DGB Dresden – Oberes Elbtal, Schützenplatz 14, 01067 Dresden
- DGB Leipzig – Nordsachsen, Karl-Liebknecht-Str. 30–32, 04107 Leipzig
- DGB Ostsachsen, Dr.-Maria-Grollmuß-Str. 1, 02625 Bautzen
- DGB Südwestsachsen, Augustusburger Str. 33, 09111 Chemnitz
Auf einem Unterschriften-Bogen müssen alle, die unterschreiben, aus der gleichen Gemeinde kommen.