Sachsen auf Platz 2 bei Enteignungsverfahren – Stefan Hartmann: Vergesellschaftung zum Wohle der Allgemeinheit dürfen kein Tabu sein

Das Bundesfernstraßengesetz (Paragraf 19) erlaubt die Enteignung privaten Eigentums, wenn sie der „Erfüllung der Aufgaben“ des Trägers „der Straßenbaulast der Bundesfernstraßen“ dient. Wenn beispielsweise eine Autobahn gebaut wird, dürfen Bund und Länder zu diesem Mittel greifen. Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei den Bundesländern. CDU-geführte Bundesländer haben im letzten Jahr bundesweit die meisten solcher Verfahren angestoßen, wie die Antwort auf eine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag zeigt. 

Dazu erklärt Stefan Hartmann, Spitzenkandidat für Die Linke Sachsen zur Landtagswahl:

„Wie so oft im Leben sind die Dinge nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick aussehen. Die CDU erklärt Enteignungen bei jeder Gelegenheit zum Teufelszeug – gleichzeitig führt sie jene Landesregierungen an, die in Sachen Enteignungen für Straßenbau an der Spitze stehen. Sachsen belegt mit 28 solcher Verfahren im Jahr 2023 den zweiten Platz hinter Sachsen-Anhalt, das im selben Jahr sogar 32 Verfahren startete. Die Gesamtzahl dieser Enteignungsverfahren beläuft sich in Sachsen seit dem Jahr 2020 auf 111.

Das Grundgesetz lässt Enteignungen ausdrücklich zu, sofern sie dem Wohle der Allgemeinheit dienen und mit Entschädigung verbunden sind. Die Linke als soziale Kraft findet: Was für Straßenbau möglich ist, muss auch für bezahlbaren Wohnraum und eine sichere Energieversorgung möglich sein. Große Wohnungs- und Energiekonzerne können und sollten zum Wohle der Allgemeinheit vergesellschaftet werden. Darüber sollten wir eine gesellschaftliche Debatte führen. Was alle zum Leben brauchen, gehört in die öffentliche Hand.“