Häusliche Gewalt in Sachsen: Frauen nicht länger schutzlos lassen!
Die aktuellen Zahlen sind erschütternd: Mit über 8.800 Fällen häuslicher Gewalt im Jahr 2023 ist ein massiver Anstieg um mehr als 10 Prozent gegenüber 2019 zu verzeichnen. Frauen sind mit über 70 Prozent der Opfer erneut die Hauptbetroffenen. 30 Delikte endeten tödlich. Für Die Linke Sachsen sind diese Zahlen ein klares Armutszeugnis für den Schutz von Frauen in Sachsen.
„Die Landesregierung lässt Frauen in Sachsen im Stich! Es reicht nicht, bloß Statistiken zu präsentieren. Wir brauchen endlich entschlossenes Handeln, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen“, fordert Lisa Thea Steiner, Sprecherin von Die Linke Sachsen für Gleichstellung und feministische Politik.
Steiner weiter: „Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen – sie ist mitten in der sächsischen Gesellschaft verankert. Die bestehende Infrastruktur ist unzureichend: Zu wenige Frauenhäuser, zu wenig Unterstützung für Betroffene und mangelnde Präventionsarbeit zeigen, dass die Regierung ihrer Verantwortung nicht gerecht wird.“
Die Linke Sachsen richtet daher vier zentrale Forderungen an die neue sächsische Landesregierung:
- Umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Einführung eines Gewaltschutzgesetzes auf Landesebene: Betroffene benötigen einen klaren Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung
- Dringender Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten: In Sachsen fehlen mindestens 500 Plätze in Frauenhäusern, um den Bedarf zu decken.
- Finanzielle und personelle Stärkung der Präventionsarbeit: Gewaltprävention beginnt in Schulen, bei der Polizei und in sozialen Netzwerken.
Hierzu führt Steiner aus: „Die Istanbul-Konvention wurde unterzeichnet, aber in Sachsen kaum umgesetzt. Die Konvention muss endlich zur Grundlage aller politischen Maßnahmen werden. Es ist beispielsweise ein Skandal, dass wir in einem reichen Bundesland wie Sachsen immer noch nicht ausreichend Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen haben. Die Regierung muss daher ein sächsisches Gewalthilfegesetz vorlegen, das verbindliche Standards und ausreichende Finanzierung garantiert.
Jede Frau, die keinen Platz im Frauenhaus findet, ist ein Zeugnis des Versagens der Regierung. Im Rahmen des Gesetzes muss es eine sofortige Verdopplung der Kapazitäten in Frauenhäusern sowie den Ausbau spezialisierter Beratungsstellen geben. Anstatt Prävention als Kostenfaktor zu betrachten, sollte die Regierung die dadurch gewährleistete Sicherheit und Würde als Grundrecht verstehen.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder weitere Tag des Nicht-Handelns bedeutet, dass Frauen weiter fliehen müssen, leiden und sterben. Das darf nicht länger hingenommen werden. Es braucht jetzt ein starkes Signal gegen Gewalt und für den Schutz von Menschenrechten in Sachsen.“