Mitgliederbefragung und –entscheid zur Landtagswahl 2019. Fragen und Antworten
Der sächsischen LINKEN steht ein heißer, aber auch interessanter Herbst bevor. Die 3. Tagung des 14. Landesparteitages hat am 25. August den Weg frei gemacht für eine Mitgliederbefragung zu den inhaltlichen Schwerpunkten zur Landtagswahl 2019. Gleichzeitig werden die im sächsischen Landesverband organisierten GenossInnen über die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl abstimmen. So ein Verfahren soll erstmalig in unserem Landesverband durchgeführt werden – eine echte Pionierleistung also.
Wir wollen auf dieser Seite alle wichtigen Fragen zu diesem Verfahren beantworten.
Wer darf eigentlich abstimmen?
Abstimmen dürfen alle Mitglieder des sächsischen Landesverbandes. Wer bis spätestens 2. Oktober 2018 seine Mitgliedschaft erklärt hat, in der vorgegebenen Zeit seinen ersten Beitrag bezahlt hat und gegen dessen Eintritt kein Widerspruch vorliegt, kann also direkt mitbestimmen.
Wie wird entschieden, was abgestimmt wird?
Für Mitgliederentscheid und Mitgliederbefragung gibt es jeweils eine Abstimmungskommission. Den Mitgliederentscheid zur Spitzenkandidatur betreut die Wahlkommission des Landesparteitages. Sie wird am 2. Oktober um 18.00 Uhr die BewerberInnenliste schließen und feststellen, wer sich um die Spitzenkandidatur bewirbt. Wer sich bewerben will, muss dies bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich gegenüber der Wahlkommission getan haben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass je 50 GenossInnen des Landesverbandes gemeinsam eine Person vorschlagen, die sich dann zur Kandidatur verhalten muss.
Die Mitgliederbefragung wird durch die Antrags- und Redaktionskommission des Landesparteitages betreut. Diese erstellt am 1. November 2018 den Stimmschein. Aus allen bis zum 31. Oktober 2018 eingereichten Thesen wählt sie 15 unter der Maßgabe der grundsätzlichen und landesweiten Bedeutung für die Mitgliederbefragung aus, die dann zur Abstimmung gestellt werden.
Wie kann man Thesen für die Mitgliederbefragung einreichen?
Vorschläge für Thesen können ab sofort über die Kontaktadressen der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Die Thesen selbst sollen nicht länger als 150 Zeichen sein. Zu den Thesen kann eine Begründung in der Länge von maximal 500 Zeichen eingereicht werden.
Die eingereichten Thesen werden auf den Regionalkonferenzen zur Debatte gestellt. Auch neue Thesen können dort formuliert werden. Die Diskussion der Thesen auf den Regionalkonferenzen soll bei der Auswahl der Thesen für den Mitgliederentscheid einfließen. Dir stehen also alle Möglichkeiten offen: Schick uns deine Ideen für Thesen per Mail, per Post, ruf an, komm zu den Regionalkonferenzen und sprich dort vor. Die These muss da noch nicht fertig sein, deine Idee ist wichtig.
Gibt es die Möglichkeit, sich für oder gegen eine These auszusprechen?
Ja, die gibt es. Alle eingereichten Thesen werden auf der Homepage des Landesverbandes veröffentlicht. Wer einer These zustimmen oder widersprechen will, hat dann die Möglichkeit, seine Für- bzw. Gegenrede in einer Länge von maximal 500 Zeichen ebenfalls an die Kontaktadressen der Landesgeschäftsstelle zu schicken. Die Kommission wählt zu jeder These, die abgestimmt werden soll, dann eine Für- und eine Gegenrede aus, die anonym im Abstimmungsheft mitveröffentlicht wird.
Wie laufen die Regionalkonferenzen ab?
Die Regionalkonferenzen sind in sich zweigeteilt – in einen Arbeitsteil für die Thesen und einen Vorstellungsteil für die KandidatInnen. Dazu sind sie auch zeitlich zweigeteilt: Bis zum 31. Oktober wird auf den Konferenzen die Entwicklung neuer und die Bearbeitung bereits eingegangener Thesen im Mittelpunkt stehen. In kleinen Gruppen wollen wir zunächst herausarbeiten, welche Probleme bzw. welche Schwerpunkte die Teilnehmenden aktuell sehen und diese gemeinsam diskutieren. Danach wollen wir versuchen, für diese Analyse eine passende These mit politischer Forderung zu entwerfen. Wenn eine These bereits formuliert wurde, wollen wir diese diskutieren und gemeinsam weiterentwickeln. Die Ergebnisse der jeweiligen Regionalkonferenz werden dokumentiert und dann auf die nächste Regionalkonferenz mitgenommen.
Auf den Regionalkonferenzen ab dem 1. November werden wir dann die 15 Thesen, die zur Abstimmung gestellt werden, diskutieren. Hier habt ihr die Möglichkeit, euch eure Meinung zu den einzelnen Thesen zu bilden.
Alle Regionalkonferenzen richten sich grundsätzlich an alle Mitglieder im Landesverband, nicht nur an die in dem jeweiligen Kreis lebenden GenossInnen. Wer also eher in der Gruppe Thesen erarbeiten möchte, kommt zu den früheren Terminen. Wer sich konkret eine Meinung bilden möchte zum Abstimmungsgegenstand, der kommt zu den späteren.
Die Möglichkeit, sich mit den BewerberInnen für die Spitzenkandidatur auszutauschen und diese mit euren Fragen zu löchern, wird es auf allen Regionalkonferenzen geben.
Wie werden die Thesen abgestimmt?
Bei der Mitgliederbefragung kannst du eine Präferenz auf einer Skala von 1 („ist mir besonders wichtig“) bis 5 („ist mir gar nicht wichtig“) für jede These abgeben. Du kannst dich bei Thesen, bei denen du dich nicht entscheiden kannst, auch ganz enthalten. Aus der Summe aller Präferenzen bilden wir einen Durchschnittswert pro These. Die acht Thesen mit dem geringsten Durchschnittswert sind dann unsere acht Thesen für die inhaltliche Schwerpunktsetzung zur Landtagswahl 2019.
Was passiert, wenn meine These nicht mit abgestimmt wird?
Deine Arbeit war trotzdem nicht umsonst. Thesen, die wir nicht mit zur Abstimmung stellen, fließen in die Erarbeitung des Landtagswahlprogramms 2019 ein. Dieses wird im Juni 2019 verabschiedet und soll auch von den vielen Ideen der GenossInnen vor Ort profitieren.