Mitmachen & Informieren
In Zeiten wie diesen müssen wir Haltung bewahren. Wir haben uns als DIE LINKE zusammengefunden, um dem herrschenden neoliberalen Zeitgeist den Kampf anzusagen.
An diesem Ziel hat sich nichts geändert: Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der niemand in Armut leben muss, in der alle Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt in Frieden, Würde und sozialer Sicherheit leben und die gesellschaftlichen Verhältnisse demokratisch gestalten können. Um dies zu erreichen, brauchen wir ein anderes Wirtschafts- und Gesellschaftssystem. Unseren Weg dahin nennen wir den demokratischen Sozialismus. Wir laden dich ein, diesen Weg mit uns zu gehen.
Mitglied werden
Du möchtest Mitglied werden? Das freut uns! Hier gelangst du direkt zum Eintrittsformular des Bundesverbandes:
Spenden für eine solidarische Gesellschaft und eine starke LINKE!
Wir engagieren uns für ein besseres Leben in Sachsen. Um den Menschen im Freistaat unsere Positionen näher zu bringen, müssen wir viele Dinge bezahlen: Vorstellungsflyer, Programme, Postkarten, Plakate, Großflächen.
Wenn Sie uns in unserer Arbeit für ein soziales Sachsen und mehr Demokratie unterstützen wollen, dann können Sie für uns spenden. Ob kleine Beträge, ob einmalig oder regelmäßig – jeder Euro hilft.
Vor Ort
Hier seht ihr eine Karte Sachsens mit unseren 13 Kreisverbänden. Du kannst die Kreisverbände auf der Karte anklicken und kommst so zur Website des jeweiligen Kreisverbandes.
Gliederung
DIE LINKE. Sachsen als Landesverband untergliedert sich in 13 Kreisverbände: Zehn in den Landkreisen sowie drei in den kreisfreien Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz. In diesen drei Städten nennen sich die Kreisverbände jeweils Stadtverband. In den Kreisverbänden gibt es wiederum Ortsverbände. So gibt es beispielsweise im Kreisverband Bautzen vier Ortsverbände: Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda
und Kamenz-Radeberg. In Leipzig gibt es hingegen elf Ortsverbände. Innerhalb der Ortsverbände haben sich Genossinnen und Genossen oftmals zu Basisorganisationen bzw. Basisgruppen zusammengeschlossen.
Fragen & Antworten zur Mitgliedschaft
Hier möchten wir die häufigsten Fragen zum Thema Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag beantworten.
Mitglied der LINKEN kann grundsätzlich jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, sich zu den programmatischen Grundsätzen der Partei bekennt, die Bundessatzung anerkennt und keiner anderen Partei im Sinne des Parteiengesetzes angehört.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich durch Eintritt in die Partei erworben und wird sechs Wochen nach dem Eintritt wirksam, sofern du der Beitragspflicht nachgekommen bist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft erhoben wurde.
Als Mitglied hast du das Recht
- an der Meinungs- und Willensbildung der Partei mitzuwirken, dich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen,
- an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und der Gremienarbeit der Partei teilzunehmen,
- an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen und Vorständen aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen,
- Anträge an alle Organe der Partei zu stellen,
- dich mit anderen Mitgliedern zum Zwecke gemeinsamer Einflussnahme in der Partei zu vereinigen,
- an der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für die Parlamente, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen Wahlämter mitzuwirken und dich selbst zu bewerben.
Kurz und gut: Als Mitglied der Partei bist du gleichberechtigter Teil der Partei und kannst dich politisch einbringen und aktiv werden. Die zahlreichen Genossinnen und Genossen stehen dir dabei nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch mit Unterstützung und Ideen zur Seite.
Ja, auch die gibt es. Wenn du Mitglied der Partei DIE LINKE bist, solltest du natürlich
- die Grundsätze des Programms der Partei vertreten, die Satzung einhalten und andere Mitglieder und deren Rechte achten,
- die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane respektieren,
- regelmäßig den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag bezahlen,
- bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei antreten.
Oder um es kurz zu machen: Sei solidarisch, ein Mitglied, das die demokratische Willensbildung und Mehrheitsentscheidungen respektiert und anderen Mitgliedern die gleichen Rechte zugesteht, wie dir selbst.
Zunächst einmal werden sich die Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen bei dir melden: Also für Mitgliederbetreuung Zuständigen auf Kreisebene bspw. Du bekommst Post von der Bundes- und Landespartei, in der dir die verschiedenen Möglichkeiten, dich einzubringen, noch mal erläutert werden. Ab sofort erhältst du auch unsere Mitgliederzeitung. Außerdem bekommst du Einladungen zu Treffen der Partei bei dir in der Nähe. Die Genossinnen und Genossen stehen dir gerne zur Verfügung, um dich auf deinem Weg in die Strukturen der Partei zu begleiten. Und dann stehen dir alle Möglichkeiten offen, dich in die politische Arbeit einzubringen. Wir freuen uns darauf!
Klar doch! Sympathisantinnen und Sympathisanten genießen bei uns traditionell weitgehende Rechte in der Parteiarbeit. So kannst du an so ziemlich allen Veranstaltungen der Partei teilnehmen, erst mal unabhängig in unseren Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten und an der politischen Arbeit mitwirken, ohne Mitglied zu sein. Auch unser Bildungsangebot wie die Sommerakademie oder das Mentoringprogramm, wie auch Angebote von parteinahen PartnerInnen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung oder dem Kommunalpolitischen Forum stehen dir selbstverständlich auch ohne Mitgliedschaft offen.
Wenn du erst mal als SympathisantIn mitmachen willst, melde dich einfach bei uns. Wir helfen natürlich auch hier gerne weiter.
Ganz wichtig: Wir duzen uns. Das ist bei uns Prinzip. Wir kämpfen für eine sozial gerechte Welt, da braucht es keine künstliche Distanz. Also, keine falsche Scheu, wenn du mal auf eineN GenossIn triffst. 😉
Das ist unterschiedlich: Den Mitgliedsbeitrag regelt die Beitragsordnung der Partei. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Beitragstabelle selbst ein. Grundlage dafür sind deine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Sozialabgaben und Steuern. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern die Einkünfte und Bezüge um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß. Der Mindestbeitrag liegt dabei bei 3,00 Euro im Monat. Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zahlen 1,50 Euro. Bei Härtefällen gibt es zudem die Möglichkeit, auf Antrag vom Beitrag befreit zu werden. Darüber entscheidet der zuständige Kreisvorstand. Die Beitragstabelle findest du hier auf der Seite des Bundesverbandes.
Maßgeblich für deinen monatlichen Mitgliedsbeitrag sind deine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Kurzum: Dein Nettoeinkommen abzüglich Unterhaltsverpflichtungen und zuzüglich Steuerrückerstattungen. Außerdem kannst du für eigene Kinder Beiträge nach Düsseldorfer Tabelle (siehe Beispiel) abziehen.
Du bekommst im Jahr 2019 jeden Monat 1.600 € Netto auf dein Konto überweisen. Nach deiner Steuererklärung bekommst du allerdings 1200 € zurückerstattet (das entspricht also 100 € / 12 Monate = 100 € im Monat). Dein regelmäßiges, wiederkehrendes Monatseinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben beträgt also 1.600 € + 100 € = 1.700 €.
Allerdings hast du zwei Kinder (4 Jahre & 13 Jahre). Für diese kannst du festgelegte Unterhaltsbeträge abziehen. Wie viel das ist, hängt von deinem oben genannten Einkommen und dem Alter und der Anzahl der Kinder ab. Die genauen Beträge kannst du der Düsseldorfer Tabelle (siehe unten) entnehmen. In unserem Beispiel kannst du für das 4‑jährige Kind 348 € und für das 13-jährige Kind 467 € abziehen. Das sind zusammen 348 € + 467 € = 815 €. Dein Monatseinkommen, das mit der Beitragstabelle abgeglichen wird, beträgt somit 1.700 € – 815 € = 885 €.
Die »Düsseldorfer Tabelle« findest du hier.
Mitglieder ohne Einkommen (z. B. Schüler*innen) und auch Transferleistungsbeziehende (z. B. Bezieher*innen von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz) zahlen einen Beitrag von 1,50 € / Monat.
Wer gar kein Einkommen hat oder aus anderen Gründen wirklich nichts zahlen kann, kann sich vom jeweiligen Kreisverband auch von der Beitragspflicht freistellen lassen. Meldet euch dazu bitte bei eurer Kreisschatzmeisterin/eurem Kreisschatzmeister.
Mitglieder mit solchen Einkünften und Bezügen, die nicht aus diversen Bescheiden oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzulesen sind, z.B. mit Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder sonstigen Einkünften als Abgeordneter, nehmen bitte zur Ermittlung ihres Beitragsnettos den letzten Einkommensteuerbescheid, wählen dort den Gesamtbetrag der Einkünfte und ziehen ihre Vorsorgeaufwendungen, die festgesetzte Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag ab.
Hierbei sollten die Vorsorgeaufwendungen 35% des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht überschreiten, da diese Höhe in ein genähertes Verhältnis von Gesamtvorsorgeaufwendungen eines Arbeitnehmers gesetzt werden kann.
Funktionszulagen oder ähnliche Einnahmen sind bei der Beitragsermittlung zu berücksichtigen.
Mehr Informationen findest du auch in der Handreichung zur Beitragsermittlung (auf der verlinkten Seite rechts im Kasten).
Beitragstabelle
Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Beitragstabelle ein. Grundlage dafür sind seine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Sozialabgaben und Steuern. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern die Einkünfte und Bezüge um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß.
Mitgliedsbeitrag und Steuern
Wenn du eine Steuererklärung machst, kannst du deinen Mitgliedsbeitrag (und Spenden) von der Steuer absetzen – und bekommst unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte wieder zurück!