Fragen und Antworten zum Mitgliedsbeitrag
Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Mitgliedsbeitrag.
Wo finde ich die Beitragstabelle?
Die Beitragstabelle findest du hier auf der Seite des Bundesverbandes.
Welches Einkommen muss ich zum Abgleich mit der Tabelle verwenden?
Maßgeblich für deinen monatlichen Mitgliedsbeitrag sind deine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Kurzum: Dein Nettoeinkommen abzüglich Unterhaltsverpflichtungen und zuzüglich Steuerrückerstattungen. Außerdem kannst du für eigene Kinder Beiträge nach Düsseldorfer Tabelle (siehe Beispiel) abziehen.
Habt ihr ein Beispiel?
Du bekommst im Jahr 2019 jeden Monat 1.600 € Netto auf dein Konto überweisen. Nach deiner Steuererklärung bekommst du allerdings 1200 € zurückerstattet (das entspricht also 100 € / 12 Monate = 100 € im Monat). Dein regelmäßiges, wiederkehrendes Monatseinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben beträgt also 1.600 € + 100 € = 1.700 €.
Allerdings hast du zwei Kinder (4 Jahre & 13 Jahre). Für diese kannst du festgelegte Unterhaltsbeträge abziehen. Wie viel das ist, hängt von deinem oben genannten Einkommen und dem Alter und der Anzahl der Kinder ab. Die genauen Beträge kannst du der Düsseldorfer Tabelle (siehe unten) entnehmen. In unserem Beispiel kannst du für das 4‑jährige Kind 348 € und für das 13-jährige Kind 467 € abziehen. Das sind zusammen 348 € + 467 € = 815 €. Dein Monatseinkommen, das mit der Beitragstabelle abgeglichen wird, beträgt somit 1.700 € – 815 € = 885 €.
Die »Düsseldorfer Tabelle« findest du hier.
Ich habe kein Einkommen. Wie viel muss ich bezahlen?
Mitglieder ohne Einkommen (z. B. Schüler*innen) und auch Transferleistungsbeziehende (z. B. Bezieher*innen von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz) zahlen einen Beitrag von 1,50 € / Monat.
Wer gar kein Einkommen hat oder aus anderen Gründen wirklich nichts zahlen kann, kann sich vom jeweiligen Kreisverband auch von der Beitragspflicht freistellen lassen. Meldet euch dazu bitte bei eurer Kreisschatzmeisterin/eurem Kreisschatzmeister.
Ich habe kein regelmäßiges Einkommen bzw. mein Einkommen ist sehr unterschiedlich. Wie viel soll ich zahlen?
Mitglieder mit solchen Einkünften und Bezügen, die nicht aus diversen Bescheiden oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzulesen sind, z.B. mit Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder sonstigen Einkünften als Abgeordneter, nehmen bitte zur Ermittlung ihres Beitragsnettos den letzten Einkommensteuerbescheid, wählen dort den Gesamtbetrag der Einkünfte und ziehen ihre Vorsorgeaufwendungen, die festgesetzte Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag ab.
Hierbei sollten die Vorsorgeaufwendungen 35% des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht überschreiten, da diese Höhe in ein genähertes Verhältnis von Gesamtvorsorgeaufwendungen eines Arbeitnehmers gesetzt werden kann.
Funktionszulagen oder ähnliche Einnahmen sind bei der Beitragsermittlung zu berücksichtigen.
Mehr Informationen findest du auch in der Handreichung zur Beitragsermittlung (auf der verlinkten Seite rechts im Kasten).
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Das ist unterschiedlich: Den Mitgliedsbeitrag regelt die Beitragsordnung der Partei. Sie ist Bestandteil der Bundesfinanzordnung. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Tabelle selbst ein. Grundlage dafür sind deine regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte und Bezüge abzüglich Sozialabgaben und Steuern. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern die Einkünfte und Bezüge um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß. Der Mindestbeitrag liegt dabei bei 3,00 Euro im Monat. Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zahlen 1,50 Euro. Bei Härtefällen gibt es zudem die Möglichkeit, auf Antrag vom Beitrag befreit zu werden. Darüber entscheidet der zuständige Kreisvorstand.
Warum ist die Mitgliedschaft bei euch etwas teurer, als bei anderen Parteien?
Tja, das ist leider sehr einfach zu erklären: Jede Partei finanziert ihre politische Arbeit aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Ob Flyer, Plakate, Informationsmaterial, Veranstaltungen, Parteitage oder Aktionen – all das kostet Geld. Andere Parteien profitieren von Großspenden von Unternehmen oder von Sponsoring aus der Wirtschaft. Das können wir mit den Grundsätzen einer linken, unabhängigen und transparenten Politik aber nicht vereinbaren. Wirklich unabhängige und solidarische Politik kann nur dort entstehen, wo Politik auch finanziell unabhängig ist von Lobby- und Wirtschaftsinteressen. Deshalb setzt DIE LINKE auf Mitgliedsbeiträge und Kleinspenden von Privatpersonen. Wir alle gemeinsam finanzieren solidarisch die politische Arbeit.
Und dennoch: Wir wollen niemanden von der politischen Arbeit ausschließen, wollen Mitarbeit ermöglichen. Unsere Beitragstabelle dient zur Orientierung. Wenn es bei dir Gründe gibt, die es dir unmöglich machen, den satzungsmäßigen Beitrag zu bezahlen, dann gibt es immer Mittel und Wege. Melde dich einfach bei uns und wir schauen, welchen Weg wir gemeinsam finden.