Kommunalwahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden in Sachsen parallel zur Europawahl auch viele kommunale Wahlen statt. Gewählt werden unter anderem Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Ortschafts(bei)räte.

Unsere Themen


Eine verlassene Bushaltestelle und Text: Was geht ab?! Mehr Bus, mehr Bahn, mehr Pünktlichkeit.
Eine jüngere Frau, die einer älteren hilft und Text: Ohne uns läuft hier nix! Mehr Frauen in die Politik.
Ein Kind mit Mittagessen und Text: Schulessen steuerfinanziert! Macht Kinder und Köche satt.
Feuerwehr-Jacken und Text: Steht uns nicht auf dem Schlauch! Ehrenamt und Engagement fördern.
Ein Kind, das eine Grimasse schneidet und Text: Ja zu lärmenden Kindern. Sie sind unsere Zukunft.
Ein Linke Plakat mit Schwester Agnes auf einem Roller und Text: Ärzte aufs Land! Die Praxen heißt Leben retten.

Unser Rahmenwahprogramm

Wir haben für Sachsen ein Rahmenwahlprogramm beschlossen, in dem wir Forderungen zusammengefasst haben, die für die meisten Kommunen in Sachsen gelten. Die konkreten Wahlprogramme stellen aber unsere Expertinnen und Experten vor Ort für jede Stadt und jede Gemeinde individuell zusammen.

Kommunalpolitische Termine

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Kommunalpolitik von unten: DIE LINKE

LINKE Kommunalpolitik ist sozial gerecht und nachhaltig. Wir setzen uns dafür ein, dass in unseren Städten und Gemeinden niemand in die soziale Isolation gedrängt wird. Für alle muss gleiche soziale, kulturelle und demokratische Teilhabe ermöglicht werden. Nachhaltigkeit heißt für uns, den kommenden Generationen ein lebenswertes Gemeinwesen zu hinterlassen.
Wir sind für die Bewahrung und Ausbau des kommunalen Eigentums. Sonst bestimmen Hedgefonds und Großkonzerne wo es lang geht. Wohnen, Bildung, medizinische Versorgung, Kultur, soziale Sicherung, öffentlicher Personennahverkehr, Abfall- und Abwasserentsorgung, Wasser- und Energieversorgung und Telekommunikation sind Daseinsvorsorge und gehören weitestgehend in kommunale Hand.
LINKE Kommunalpolitik setzt sich für Weltoffenheit, Humanität und Integration statt Ausgrenzung, ein. Wir möchten die aktive Teilhabe aller Menschen ermöglichen. Kinder- und Jugendfreundlichkeit muss als Leitidee kommunalen Handelns verstanden werden, denn nur wer sich von klein auf ernst genommen fühlt, kann auch lernen, was echte Demokratie bedeutet.

Die Linke vor Ort

Hier seht ihr eine Karte Sachsens mit den 13 Kreisen und kreisfreien Städten in Sachsen. Nähere Informationen zu den Kandidierenden und den Wahlprogrammen bekommt ihr bei den jeweiligen Kreisverbänden der Linken.
1.500 Menschen stehen für Die Linke zur Wahl. Die Linke ist in jedem Landkreis und in allen kreisfreien Städten wählbar. Wir treten zu allen Kreistagswahlen und bei vielen Stadt- und Gemeinderatswahlen an. Gemeinsam machen wir das Land gerecht und stärken den sozialen Zusammenhalt in unseren sächsischen Kommunen.

Fragen & Antworten

Die Kommunalwahl wird wieder parallel zur Europawahl stattfinden – und das wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024, sein.

Das aktive und passive Wahlrecht (wählen und gewählt werden) haben alle Menschen, die

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Verrückt: Am gleichen Tag findet die Europawahl statt. Dort dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen. Von der Kommunalwahl bleiben sie in Sachsen jedoch ausgeschlossen – da die CDU eine Absenkung des Wahlalters seit Jahren blockiert.

Gewählt werden u.a.:

  • Die Kreistage in den zehn Landkreisen in Sachsen
  • Die Gemeinderäte in den Gemeinden in den Landkreisen
  • Die Stadträte in den drei kreisfreien Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz
  • Die Ortschaftsräte

Alle werden für fünf Jahre gewählt.

Wie viele Plätze ein Gemeinderat hat, hängt von der Bevölkerungszahl ab. Die kleinsten Gemeinderäte (bis 500 Einwohner*innen) umfassen nur acht Personen. Große Städte mit über 400.000 Einwohner*innen können Stadträte von 60 Personen haben. Die kreisfreien Städte Dresden und Leipzig haben sogar einen Stadtrat mit 70 Personen.

In Sachsen gibt es zehn Landkreise sowie drei kreisfreie Städte. Die zehn Landkreise wählen je einen Kreistag, der sich um Belange des ganzen Landkreises kümmert.

Die Gemeinderäte sind auf ebene der Gemeinden angesiedelt. Es gibt sie also in den drei kreisfreien Städten (Leipzig, Dresden, Chemnitz) sowie in den vielen Gemeinden innerhalb der zehn Landkreise. In den Gemeinden, die die Bezeichnung »Stadt« tragen, heißen die Gemeinderäte Stadträte - sind aber Gemeinderäte wie andere auch. Der Gemeinderat der Stadt Bautzen heißt zum Beispiel Stadtrat, der Gemeinderat von Arzberg heißt nur Gemeinderat.

Häufig sind Gemeinden Zusammenschlüsse aus verschiedenen Orten, Dörfern oder ehemaligen selbstständigen Gemeinden. Deshalb gibt es in vielen Gemeinden auch noch Ortschaftsräte.

Ein Beispiel: Einer der zehn Landkreise Sachsens ist Mittelsachsen. In Mittelsachsen gibt es 53 Gemeinden. Eine dieser Gemeinden ist Brand-Erbisdorf. Die Gemeinde besteht aus verschiedenen Orten: Brand-Erbisdorf selbst und den beiden Ortschaften St. Michaelis und Langenau. Da Brand-Erbisdorf das Stadtrecht besitzt, heißt der Gemeinderat Stadtrat. Eine andere Gemeinde in Mittelsachsen ist Reinsberg. Diese Gemeinde besitzt kein Stadtrecht – aber besteht dafür aus fünf Ortschaften: Bieberstein, Dittmannsdorf, Hirschfeld, Neukirchen und Reinsberg selbst. Daher gibt es einen Gemeinderat für die gesamte Gemeinde Reinsberg sowie fünf Ortschaftsräte für die fünf Ortsteile.

Bei der Kommunalwahl gilt ein besonderes Wahlsystem. Mit seinen drei Stimmen wählt man die Kandidierenden direkt, anstatt eine fertige Liste der Partei. Dabei gilt aber: Jede Stimme für eine linke Kandidatin oder einen linken Kandidaten ist auch eine Stimme für Die Linke. Die drei Stimmen kann man „kumulieren“ (also alle Stimmen an eine Person geben) oder „panaschieren“ (also die Stimmen verteilen, auch über Parteien hinweg).

Das Ergebnis wird in mehreren Schritten ermittelt: Zunächst werden alle Stimmen aller Kandidierenden der Parteien zusammengezählt und so die Sitzverteilung ermittelt. Gibt es Wahlkreise werden dann die Sitze nach den Stimmzahlen in den Wahlkreisen auf die Wahlkreise verteilt. Und zum Schluss wird in jedem Wahlkreis (auch wenn es nur einer ist) die Sitze an die Kandidierenden verteilt. Das passiert nicht nach der Platzierung auf der Liste, sondern nach der Stimmenzahl. Es ist als auch möglich Kandidierende von hinten auf der Liste nach vorn zu wählen.